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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Verlängerung CR SEP, TMG
23. März 2015: Von Johannes König an Willi Fundermann
Hallo,
mal eine allgemeine Frage zu diesen ganzen EU-Verordnungen samt Änderungen:
Gibt es eigentlich irgendwo ein offizielles Dokument, in dem die Änderungen, die über die letzten Jahre an der EU 1178/2011 durchgeführt wurden, eingepflegt sind? Quasi eine "letzte Revision"? [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LBA verschickt keine Verifikationen mehr?
20. März 2015: Von Johannes König an Dr. Oliver Brock
Hallo,
die AOPA ist schon involviert, Dr. Schwahn ist ja da im Vorstand. Er versucht selbstverständlich, dies über die AOPA zu klären, aber das dauert natürlich seine Zeit.

Die Tatsache, dass die Lizenz von der Landesluftfahrtbehörde kommt, habe ich der Sachbearbeiterin am LBA auch mitgeteilt, und Ihre Argumentation damit ad absurdum geführt. Auch die Sache mit der Referenznummer habe ich darin erwähnt. Auf die E-Mail kam natürlich auch keine Antwort. :-)

Ich denke aber auch nicht dass das auf Sachbearbeiter-Ebene gelöst werden dann, sondern die müssen das halt nach außen kommunizieren...

Ein vom (non-FAA zugelassenen) Fliegerarzt verifiziertes Medical wird die FAA niemals akzeptieren. Das Medical ist durch den Fliegerarzt ja schon verifiziert, er unterschreibt das Ding ja. Sinn der Bestätigung its ja rauszufinden, ob der Antragsteller ein originales oder ein gefälschtes Medical hat. Und das kann nur die CAA sagen, denn einen Arztbrief kann man ja auch wiederrum fälschen...

Warum macht das LBA den ganzen Aufstand? Weiß man nicht, aber man darf vermuten. Die "offizielle" Begründung halte ich zumindest mal für fragwürdig. Wenn das LBA nämlich tatsächlich wüsste, dass ich kein gültiges Medical (mehr) habe, würden Sie mir das so mitteilen. Ich glaube eher, dass hier nach dem Radfahrerprinzip verfahren wird.

Interessant wäre es hier sicherlich, eine Einschätzung von einer rechtskundigen Person zu erhalten, ob denn das LBA zu Auskünften ggü. der FAA verpflichtet ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LBA verschickt keine Verifikationen mehr?
20. März 2015: Von Johannes König an Dr. Oliver Brock

Hallo,
das hat ja nicht lange gedauert, bis da Thema hier eingeschlagen ist. Ich denke, ich kann ein paar Hintergrundinfos beisteuern, die die Sache erklären. Leider bin ich nämlich der Pechvogel, der das ganze Schlamassel gewissenmaßen losgetreten hat.

Die Ausgangssituation hat Dr. Schwahn ja schon erklärt. Seit Ende September 2013 bestätigt das LBA keine Medicals mehr ggü. der FAA. Erklärt wird dies seitens des LBA damit: "leider können wir Ihnen das Tauglichkeitszeugnis nicht bestätigen, da es nicht vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt wurde. Wir können lediglich Dokumente/ Urkunden bestätigen, die auch seitens des LBA ausgestellt wurden." Ein Medical, das direkt vom Fliegerarzt zum Piloten geschickt wird (was seit Ende September 2013 der Normalfall ist), ist nach dieser Logik nicht verifizierbar, weil nicht vom LBA ausgestellt.

Die viel interessantere Frage ist: Warum hat das bisher keiner gemerkt?
Nun, hier kann man nun spekulieren, aber ich halte 2 Faktoren für ausschlaggebend:

1. So ein Letter auf Verification and Authenticity enthält einen Haufen Text mit viel Paragraphen-Blabla. Selbst im einfachsten Fall (PPL mit SEP) hat das Ding 2 vollbedruckte Seiten. Während jedoch die Ratings, die ein Pilot besitzt, prominent auf der ersten Seite tabellarisch aufgelistet werden, steht die Sache mit dem Medical nur irgendwo auf der zweiten Seite, im dritten Absatz, im letzten Satz. Ein Examiner, der am Tag 10 Letters bearbeitet, schaut da wahrscheinlich nicht mehr so genau hin. Und damit komme ich zu Punkt 2:

2. Es ist zu erwarten, dass die meisten Deutschen (oder Europäer im Allgemeinen) entweder an der Ostküste zwischen NYC und Florida, oder an der Westküste zwischen SFO und LAX aufschlagen, zumal, wenn Sie Ihren ersten Fliegerurlaub machen. Ergo gibts da FAA Inspectors, die mit dem Procedere vertraut sind, und einfach nur nach Checkliste vorgehen (Letter da? Lizenz da? Medical da? Kanner Englisch? Ok und Tschüss). Den Halbsatz mit dem "proof of a current FAA medical" hat einfach jeder überlesen. Also ein klassischer Fall von "Hammer schon immer so gemacht", ausnahmsweise mal zum Vorteil für den Antragsteller.

Nun, warum ist das ganze dann jetzt aufgeflogen? Das ist - gewissermaßen - meine Schuld:

Im August 2015 werde ich Urlaub auf Hawaii machen, und will da auch ein paar Runden mit dem Flieger drehen. Ergo werde ich meine Validation im FSDO Honolulu durchführen. Im FSDO Honolulu schlagen nun relativ wenige Europäer auf (das behaupte ich jetzt einfach mal so), dafür aber Haufenweise Japaner und Südkoreaner. Deren CAAs bestätigen - im Gegensatz zum LBA - aber auch deren Medicals. Die sehr aufmerksame Mitarbeiterin im FSDO Honolulu hat mich direkt nach Erhalt des Letters darauf hingewiesen, dass dieser "falsch" sei, weil meine Medical-Bestätigung fehle. Ich solle doch bitte einen aktualisierten Letter beibringen, oder ein FAA-Medical. Ich habe dann natürlich angefangen zu recherchieren, habe mich an die Zentralstelle der FAA in Oklahoma City gewandt, die hat mich zum LBA weiterverwiesen. Parallel habe ich Dr. Schwahn um Hilfe bei der Klärung gebeten, er hat wiederum seine Kontakt in Florida angeschrieben. So ist die ganze Sache aufgeflogen.

Was bleibt?
Nach jeder Menge E-Mails in die eine und andere Richtung bleibt im Ergebnis, dass keine Seite von Ihrer Position abweichen will. Die FAA sagt, dass man ohne bestätigtes EASA-Medical oder FAA-Medical keine Validation (mehr) bekommt. Soweit auch verständlich, denn genau dafür gibt es ja das Procerede. Das LBA bestätigt jedoch aus Prinzip keine Medicals, weil diese ja "nicht vom LBA ausgestellt sind". Dass da ein LBA-Logo drauf ist, und eine Referenznummer des LBA, scheint nach der Logik des LBA irrelevant.

Ich bin ja persönlich noch nicht lange in der Fliegerei unterwegs (ich habe meinen PPL erst seit März 2014), und habe zumindest mit meiner Behörde vor Ort (Luftamt Südbayern) immer ein gutes Verhältnis gehabt. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin und der FE standen bei Fragen stets kurzfristig zur Verfügung, auch Prüfungen wurden freundlich, zügig und professionell durchgeführt.

Mein erster Kontakt mit dem LBA ist in dieser Hinsicht ein Totalausfall. Dieses Verhalten kann man den Sachbearbeitern sicher nicht ankreiden. Man könnte mutmaßen, dass dieses Verhalten "von oben" verordnet ist. Im Kontext interessant ist da sicher dieser PuF-Artikel vom April 2013.

Dass das LBA nicht ins blaue rein Medicals bestätigt, kann man in gewisser Weise ja noch verstehen. Es wäre allerdings kein Problem gewesen, sich beim Fliegerarzt, der das letzte Medical ausgestellt hat, kurz die Info zu holen, dass sich keine meldepflichtigen medizinischen Vorfälle ereignet haben (Beinbruch, Schwangerschaft, etc...). Wir Piloten sind nämlich verpflichtet, Vorfälle, die uns fliegerisch längere Zeit außer Gefecht setzen, zu melden. Für diesen "Positivbescheid" hätte ich auch selbstverständlich die Schweigepflicht gelockert, aber eben nur für den Bescheid, und nicht für die Daten.

Das LBA ist übrigens auf der AERO 2015 an allen Tagen vertreten, und zwar mit "Experten zu den Themen Lizenzierung von Piloten und technischem Personal". Vielleicht lohnt es sich, hier mal auf ein Schwätzchen vorbeizuschaun.

Grüße aus dem Süden.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Verfall Klassenberechtigung
17. März 2015: Von Johannes König an Simon Beila
Hi Simon,
ich würde dir auch stark zur Variante 2-3 Flugstunden + Überprüfungsflug raten.

Mit hat das Procedere ein Fluglehrer mal so erzählt: Wenn deine Klassenberechtigung abgelaufen ist, musst du dich an eine ATO (Verein oder Flugschule) wenden. Dort wird dann entschieden, wieviel Nachschulungsaufwand notwendig ist. Der Aufwand ist dann umso größer, je länger dein Rating abgelaufen ist.

Die ATO hat da dann einen gewissen Ermessensspielraum, der aber - wenn du innerhalb des Gültigkeitszeitraums deines Class-Ratings kaum geflogen bist - wohl eher zu deinem Nachteil ausgelegt werden wird. Irgendwann (z.B. nach 5 Jahren) ist der Aufwand mit dem des Neuerwerbs des Class-Ratings gleichzusetzen.

Mein Tipp: Schnapp dir eine 152er mit FI, dreh ein paar Runden, und flieg dann die Prüfung mit einem CRE. Dann bist du, wenn alles gut läuft, mit unter 1000€ aus der Nummer raus und wieder 2 Jahre sorgenfrei. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Theorieprüfung beim LBA auch in Englisch?
14. März 2015: Von Johannes König an David S.
Hallo David,
CPL und ATPL-Prüfungen sind meines Wissens auch beim LBA in englisch.
Die theoretische PPL-Prüfung wird normalerweise nicht beim LBA, sondern bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgelegt (z.B. Luftamt Südbayern).

Die meisten Luftämter setzen zur Prüfung den PPL-Katalog von Peters Software ein, den sollte es auch auf englisch geben. Am besten rufst du mal im für deinen Wohnort zuständigen Luftamt an, die können dir das am ehesten beantworten.

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Klassenberechtigung TMG für PPL(A) Jar-FCL
5. März 2015: Von Johannes König an Florian Ernst
Hallo Florian,
bei mir war der Fall ein bisschen speziell, da ich noch an einer (der letzten) RF geschult wurde. Da hatte die Schule noch mehr Autonomie. Bei ATO (was mittlerweile quasi alle Schulen und auch Vereine sind) gibts für sowas dann meterdicke Handbücher :-)

Ich hatte vor meiner Erweiterung zum SEP viele Flugschulen angefragt, und die Antworten gingen von "1 Platzrunde, wenn Sie das Ding beherrschen" bis hin zu "10 Flugstunden + 7 Stunden Theorie". Hängt also stark von der Schule ab. Bei ATO steht das aber alles im (genehmigten) Ausbildungshandbuch. Seriöse Flugschulen schicken dir auch einen Scan von den paar Seiten.

Zurück zu deinem Fall:

1. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann bist du in einem Segelflugverein. Dieser darf sicherlich angehenden Piloten zur SPL-Lizenz (mit oder ohne TMG-Rating) verhelfen. Ob er auch zum PPL schulen darf (oder Ratings für den PPL), steht auf einem anderen Blatt. Das muss dir der Ausbildungsleiter sagen. Frag ihn. Wenn das nicht der Fall ist, wirst du dir eine andere Schule/Verein suchen müssen.

2. Such dir einen Prüfer. Am besten gleich zu Anfang! Es gibt genug freie CRE oder FE, der muss nicht zwingend von der Landesluftfahrtbehörde kommen. Dieser kann dir dann sagen, ob er mit dem TMG-Rating auch gleich das SEP-Rating verlängern darf.

3. Wenn du die Prüfung für das TMG-Rating bestehst, dann bist du wieder für volle 24 Monate current, auf beiden Klassen. Vorherige Flugerfahrung (oder das Fehlen einer solchen) sind nicht von Belang. Der Prüfer ist ja gerade dazu da, um zu prüfen, ob du fliegen kannst.

Konkretes Beispiel bei mir: Prüfung für SEP-Rating am 6. Januar 2015. Lizenz zum Amt geschickt, 4 Wochen später eine neue Lizenz im Briefkasten, mit Eintrag SEP und TMG, beide bis zum 31. Januar 2017. Meine vorherige Flugerfahrung auf TMG hat niemanden interessiert.

Wenn du Zweifel hast: Ruf dein Luftamt an, am besten direkt die Person, die deine Lizenz ausgestellt und unterschrieben hat. Die kann dir genau sagen, was Sache ist.

Grüße aus dem Süden

Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Klassenberechtigung TMG für PPL(A) Jar-FCL
4. März 2015: Von Johannes König an Florian Ernst
Hallo Florian,
ich hatte Anfang des Jahres die selbe Situation, nur anders herum. Ich habe im April 2014 meine PPL-Prüfung gemacht und wurde auf einer TMG geschult. Das Rating SEP habe ich dann im Januar 2015 in einer Flugschule nachgezogen.

Bei mir war es so, dass mein Prüfer, ein freier CRE, sowohl die Ratings TMG und SEP hatte und auf prüfen durfte. Er hat mir dann, nach der bestandenen Prüfung für das Class-Rating SEP, beide Ratings wieder für 24 Monate verlängert.


Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu VFR Flugplanungssoftware incl. Radials
2. März 2015: Von Johannes König an 
Alexis, da muss ich dir widersprechen.
Bei uns im Aeroclub gibt es noch einige "Papierflieger", mich eingeschlossen. Man muss aber dazu sagen, dass ich aktuell hauptsächlich Schönwetter-Kaffee-Fliegerei im Umkreis von 200 km um München betreibe.

Enrico:
Schau dir doch mal www.fl95.de an. Dort kannst für D/A/CH eine sehr gute Flugplanung machen, inkl. dem Anschneiden von Radialen, Koppelnavigation, Directs, etc...
Das alles ist kostenlos und damit natürlich ohne Gewähr.

Mein Prüfer damals (Luftamt Südbayern, ca. 1 Jahr her) sagte übrigens, dass er zwar nichts gegen digitale Planungstools wie FL95 hat, aber bei der Prüfung trotzdem sehen will, dass die Leute zur Not auch von Hand ein Winddreieck ausrechnen können. Außerdem sollte das Gespür für die Zahlen nicht verloren gehen.

Kurz gesagt: Benutz es als Hilfe, nicht als Grundlage. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Sprachlos - EASA-FCL erschwert Auslandsflüge und wir gehen zum Deutschtest
24. Februar 2015: Von Johannes König an Thore L.
20 Euro wäre ja noch schön. Ich habe Anfang Januar mein SEP-Rating gemacht (hatte vorher nur TMG, da werden aus Prinzip keine Sprachnachweise eingetragen) und habe für die Neuausstellung des Pappfetzens, den Sie hier in Deutschland Flugschein nennen, 120€ (!) gezahlt. (LA Südbayern)

30€ je Sprachnachweis (dt und en) und 60€ für das Rating. Ich dacht ich werd nicht mehr...
Zum Vergleich: Für 120€ kann ich fast 2 Stunden mit unserer Vereins-Dimona durch die Gegend fliegen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu SERA und Innsbruck
16. Februar 2015: Von Johannes König an Bernhard T. Bewertung: +1.00 [1]
Nochmals vielen Dank an alle.
Der Flug selbst ist dann leider wegen Nebels ausgefallen (bei OVC002 startet es sich schlecht...), aber zumindest bin ich jetzt wieder ein Stückchen schlauer hinsichtlich SERA.

Und eins muss man den Innsbruckern lassen, CTA C ist nun wirklich eine denkbar unglückliche Bezeichnung für einen Luftraum der Klasse E :-)

Da die Inversion hier in München wohl noch mindestens 5 Tage stabil liegt, muss ich mich wohl anderweitig beschäftigen...

Grüße aus dem Süden,
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu SERA und Innsbruck
13. Februar 2015: Von Johannes König an Flieger Max Loitfelder
Vielen dank an alle für die ausführlichen Antworten.

Das mit der Karte ist natürlich ein bisschen ärgerlich, wenn die in 2 Monaten schon wieder veraltet ist. Aber zumindest habe ich jetzt eine, die den deutschen Luftraum korrekt darstellt.
Wenn man bei der DFS fragt, dann halten die es ja nicht für nötig bei einem so einschneidenden Wechsel der Luftraumstruktur wie SERA zeitnah neue Karten rauszubringen...

@Alfred: Ich kann dem Fliegen am Hang durchaus auch seinen Reiz abgewinnen, aber zum einen fliege ich nicht gerne knapp über Bergkämme drüber wegen den Rotoren, und zum anderen hat es in meinen Augen auch etwas, mal von oben den Überblick zu haben. und 8000ft AGL fliegt man als TMG-Pilot jetzt auch nicht gerade jeden Tag :-)

Ich werde mir die Links und Infos mal alle in Ruhe durchschauen. Evtl. melde ich mich Samstag nochmal mit ein paar Fragen.

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu SERA und Innsbruck
13. Februar 2015: Von Johannes König an Thomas Endriß
Hi Thomas,
Wien Information war bisher immer das Problem, dass ich da nie gescheit jemanden erreicht habe.

Wenn ich von Deutschland kommen mich bei Wien Information angemeldet habe, dann haben die mir auch explizit gesagt, ich soll mich melden, wenn ich den Sinkflug einleite. Als ich das gemacht habe, hat er mich vin sich aus aus der Frequenz entlassen.

Letztens bin ich von Zell in Richtung Westen abgeflogen, und hab erst nach über 10 Minuten bei einer Höhe von 10.000ft brüchigen Funkkontakt zu Wien Information bekommen.

Haben die von Wien Radar ihre Antennen auf einem andern Berg montiert? Oder haben die zusätzliche Antennen in den Tälern?

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu SERA und Innsbruck
13. Februar 2015: Von Johannes König an Thomas Dietrich
Hallo zusammen,
ich plane, dieses Wochenende (15. Februar) von Oberschleißheim/EDNX nach Zell am See/LOWZ zu fliegen, mit Routing über MUC VOR, Chiemsee, St. Johann/LOIJ, Saalfelden. Bei zurück dann evtl. über die Kitzbühler Alpen.

Da ja hier schon gewarnt wurde (neue Struktur des Luftraums), habe ich mir von Rogersdata das 2015er Blatt für Österreich besorgt, bin aber bei der Interpretation gerade ein wenig ratlos.

Einen Transponder habe ich an Bord, von dem her erledigen sich alle Betrachtungen bzgl. TMZ. Lustigerweise taucht der Begriff TMZ auch garnicht auf der Karte auf. Ich nehme an, dass in den TMAs eine TMZ inkludiert ist?!?

Allerdings gibt es zum Beispiel über den Kitzbühler Alpen folgende Luftraumstruktur:

CTA C 'C' FL 195 - FL 245
CTA C 'D' FL 125 - FL 195
CTA C 'E' 7500 (1000 AGL) - FL 125

Um über die Kitzbühler Alpen drüber zu kommen, brauche ja schon meine 10000ft, bin also in dem Luftraum E unterwegs. Mit verwirrt nur der Begriff "CTA C". Brauche ich da jetzt eine Freigabe für E, oder muss ich Innsbruck zumindest anfunken und sagen, was ich vorhab?

Der Begriff "CTA C" taucht noch öfter auf der Karte auf, z.B. um Saalfelden. Dort aber erst ab 7500ft, und da bin ich auf jeden Fall drunter, wenn ich über LAKE nach Zell anfliege.

Ich bin über jede Hilfe dankbar!

Grüße aus München
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Stammtisch Aero 2015
7. Februar 2015: Von Johannes König an 
Alexis,
danke für das Angebot, aber zu den Zeiten wird das nicht passen.

Wollte mir wie gesagt max. einen Urlaubstag nehmen, und ich fahre wahrscheinlich auch erst am Sonntag zurück. (Meine Eltern wohnen in Friedrichshafen)

Dass das Doodle auf so viel Zustimmung stößt, freut mich. Bisher scheint der Freitag Abend der beliebteste Termin zu sein... [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Stammtisch Aero 2015
6. Februar 2015: Von Johannes König an Name steht im Profil Bewertung: +3.00 [3]
Hallo zusammen,
an einer Fahrgemeinschaft aus München wäre ich ggf. auch interessiert.
Fliegen würde ich nur, wenn das Wetter 2 Tage CAVOK ist.

Ich würde mir gerne maximal einen Tag Urlaub nehmen, also Freitag früh hin und Samstag wieder zurück...

Ich habe mir mal erlaubt, einen Doodle zu erstellen:

https://doodle.com/gix9yrwt38h9kcpn

Hier kann jeder eintragen, wann er plant, auf der Messe zu sein und Zeit für einen geselligen Abend hätte.

Für alle, die eine Fahrgemeinschaft bilden wollen, bitte hinter den Namen in Klammern den Landkreis schreiben. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Stammtisch Aero 2015
27. Januar 2015: Von Johannes König an Alexander Callidus
Als TMG-Pilot wäre Markdorf für mich ja sogar eine Option :-)
Aber das lässt sich natürlich nur spontan entscheiden.
Sonst wirds halt Auto der Fernbus, von München aus... [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Stammtisch Aero 2015
26. Januar 2015: Von Johannes König an Juergen B. Bewertung: +1.00 [1]
Hi Juergen,
ja, ich komme aus FN.
Bin da aufgewachsen, wohne jedoch seit 2006 wegen Studium + Beruf in München.
Ich bin so ca. 1x im Monat unten, fürs Wochenende.

Ich wollte wenn dann am Samstag auf die Aero, auch wenns da voll ist. Bin da eh nur zum "gucken", ohne Kaufambitionen :-) Die anderen Tage kann ich leider nicht.

Wenn der Stammtisch also Freitags ist, wäre das ideal für mich. Dann aber eher außerhalb der Aero irgendwo im Lokal. Wobei, 1x zusätzlich Eintritt zahlen bringt einen jetzt auch nicht wirklich um...

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Stammtisch Aero 2015
26. Januar 2015: Von Johannes König an Alfred Obermeier
Hallo,
auch wenn ich hier noch nicht lange aktiv bin, wäre es prima zu ein paar Namen mal die Menschen dahinter kennenzulernen. Und als Friedrichshafener ist die Aero natürlich Pflicht :-)

Kann nur sein dass ich da im Urlaub bin, ich werde nochmal Rückmeldung geben.

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LBV Berlin-Brandenburg: Segelfluglizenzen ab 8.4.15 ungültig
16. Januar 2015: Von Johannes König an Frank Naumann
Hallo,
die gesetzliche Grundlage kenne ich auch nicht, aber diese jetzt für die Segelflieger auslaufende Umschreibung ist im Endeffekt das selbe, was ein Jahr vorher für die Motorflieger passiert ist...

Am Anfang forderten die meisten Luftämter für die Umschreibung sogar, dass man ein aktuelles Medical beilegt und bestätigt, dass man die Ausübungsvorraussetzungen (Starts und Stunden in den letzten 24 Monaten) erfüllt.

Da gab es dann wohl einen nicht unerheblichen Shitstorm, bei der Segelfliegerei gibt es ja aufgrund der lebenslangen Lizenzen genug Piloten, die zwar noch eine Lizenz haben, aber vor 25 Jahren das letzte mal in einem Cockpit saßen...

Die meisten Ämter haben das aber zum Glück mittlerweile fallengelassen, siehe zum Beispiel hier das Luftamt Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/pruefung/09347/index.php

-- Zitat --
Für die Umwandlung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer, PPL(C), in eine Lizenz SPL/LAPL (S) bzw. für die die Umwandlung des Luftfahrerscheins für Freiballonführer, PPL(D), in eine Lizenz BPL/LAPL (B) ist das Vorliegen der Ausübungsvoraussetzungen nicht (mehr) zwingend erforderlich.

Nach einer Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kann vor Ablauf des opt-outs zum 08.04.2015 auch auf die Vorlage eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses verzichtet werden, um auf diese Weise bereits vor Ablauf des opt-outs möglichst viele Lizenzen in das neue Rechtssystem zu überführen.
-- Zitat --

Ich nehme an, du willst dich gegen diese Zwangsumstellung wehren. Da sich der Vorgang aber mittlerweile auf das Ausfüllen eines Antrags mit Lizenzkopie reduziert hat, glaube ich nicht, dass sich der Aufwand lohnt.

Grüße aus dem Süden,
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Zwei Vornamen auf der Lizenz
12. Januar 2015: Von Johannes König an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]
Zu den tief verwurzelten Problemen diverser US-amerikanischer Behörden mit mehreren Vornamen und vor allem mit Umlauten kann ich auch noch eine Anekdote erzählen:

Ich heiße mit vollem Namen Johannes Moritz König, als zwei einzelne Vornamen und mit einem Umlaut. Quasi doppelt dumm gelaufen :-)

Dass ich mich als Passagier beim Check-In auf längere Diskussionen mit dem Sicherheitspersonal einlassen darf, weil ich das Ticket auf "Koenig" gebucht habe, in meinem Pass aber "König" steht, da habe ich mich mittlerweile dran gewöhnt. Ein Hinweis auf den maschinenlesbaren Streifen, wo auch "KOENIG" steht, klärt die Situation meistens auf. Wie gesagt, meistens...

Den Kracher gabs aber, als ich während meines Studiums für ein Praktikum ein halbes Jahr in den USA war und deswegen eine Social Security Number (SSN) beantragen musste:

Die Formulare für das Visum hatten in der Regel drei Felder, für "First Name", "Middle Name" and "Surname". Da ich meinen zweiten Vornamen eigentlich nie gebrauche, habe ich Ihn entsprechend überall als "Middle Name" angegeben. Das hat fürs Visum soweit auch überall geklappt.

Der Stress ging los, als ich auf der Behörde in den USA eine SSN beantragen wollte. Den Antrag hatte ich wie immer mit dem Middle Name "Moritz" gestellt. Schaut man in meinen (deutschen) Pass, steht da allerdings als Vorname bzw. First Name "Johannes Moritz". Ein Middle Name Feld gibt es beim dt. Pass garnicht. Entsprechend wurde mir vorgeworfen, ich hätte einen falschen Namen im Visum und ich müsse nun zuerst wieder zur Einwanderungsbehörde, um dort mein Visum von "Johannes Moritz König" (1xFirst 1xMiddle 1xSurname) auf "Johannes Moritz König" (2x First, kein Middle, 1x Surname) zu ändern. So könne er mich auf jeden Fall nicht in sein System aufnehmen, außerdem sei mein Visum falsch und hätte ja so ja gar nie einreisen dürfen, usw. usw.
Naja, eine knappe Stunde später, wobei ich da hauptsächlich allein am Schreibtisch von dem Sachbearbeiter saß, während der mit seinem Vorgesetzten rumlaviert hat, gings dann doch irgendwie. Aber das sei natürlich eine große Ausnahme und ich solle das doch bitte in Ordnung bringen...

Mittlerweile bin dazu übergegangen, überall "Johannes M. Koenig" hinzuschreiben. Das klappt erstaunlich gut, wahrscheinlich weil bei den Amis diese Schreibweise am ehestens bekannt ist. Manchmal beneide ich aber schon andere Menschen um ihren "Stefan Mayer" order "Thomas Huber" :-)

Ein ehemaliger Studienfreund von mir hatte übrigens zwei einzelne Nachnamen, der hieß Thomas Schulze Frenking. Das bekommt irgendwie keiner auf die Reihe, sogar auf seinem Namensschild vom Arbeitgeber (in Deutschland) steht "Thomas Schulze-Frenking" :-)

Grüße aus dem Süden
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu FAA 61.75 Validierungen und EASA-Lizenz
12. Januar 2015: Von Johannes König an Peter Paul
Hi Peter,
hattest du, als du in Deutschland deinen BFR gemacht hast, schon eine Validation?
Oder hast du die - wie ich es vorhabe - erst nachträglich in den USA erledigt?

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu FAA 61.75 Validierungen und EASA-Lizenz
9. Januar 2015: Von Johannes König an Tobias Schnell
Ich habe vor auf Maui zu chartern, und dort gibt es genau einen Vercharterer.

Nach Berichten von anderen Forumsteilnehmern weigert der sich wohl, den BFR und den flugschulinternen Checkout zu kombinieren. Somit muss ich mit dem also sowieso 2 Flüge machen. Die Idee war daher, einen Flug schon in Deutschland zu machen, einfach um da drüben ein bisschen Zeit für Checkouts zu sparen.

Aber ich merke schon das mein Plan nicht so ganz aufgeht... [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu FAA 61.75 Validierungen und EASA-Lizenz
9. Januar 2015: Von Johannes König an Achim H.
Hi Achim,
wenn deine Mutter die entsprechenden theoretischen und praktischen Kenntnisse hat, um einen BFR zu bestehen, wieso sollte der CFI ihr den dann verweigern?

Ich bin auf jeden Fall am 8. März in Egelsbach für das PuF-Seminar "Fliegen in den USA", da werde ich Jan Brill mal fragen. Telefonisch erreiche im momentan im Verlagsbüro niemanden.

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu FAA 61.75 Validierungen und EASA-Lizenz
9. Januar 2015: Von Johannes König an Achim H.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Noch eine Frage an die Expertenrunde: Kann ich mein Flight Review (BFR) auch schon machen, bevor ich die Validation habe?
Der Plan wäre, mir im Mai oder Juni einen FAA-Instructor in Deutschland zu suchen, mit dem ich das BFR mache, damit ich nach der Validation meiner Lizenz in den USA direkt fliegen darf...

Von einer netten Dame der dt. AOPA in Egelsbach habe ich ein "Ja, das geht" bekommen, von einer Mitarbeiterin eines FSDO per E-Mail leider nur ein mehrdeutiges "You can do your flight review after your validation in our office".

Hat das jemand schon mal probiert und kann da aus der Praxis berichten?

Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu FAA 61.75 Validierungen und EASA-Lizenz
Hallo zusammen,
da hier ja die Experten versammelt sind, hätte ich auch noch eine Frage:

Ich bin aktuell noch ein ziemliches Lizenz-Leichtgewicht, ich habe einen EASA PPL(A) mit den Ratings TMG und SEP(land). In den nächsten Monaten steht bei mir eine Validierung an, da ich im August 2015 in den USA fliegen möchte.

Was wäre nun, wenn ich nach der Validierung, z.B. im Winter 2015/2016, die Nachtflugqualifikation erwerbe? Wird dann die US-Validierung ungültig oder darf ich halt weiterhin in den USA nur Tags fliegen, weil die Validation den Zusatz "night flight prohibited" trägt?

Grüße aus München,

Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]

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