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Alle Beiträge von: Marion Siedler [masi]


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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LP Eintrag für Plätze mit Funk in Landessprache
4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
Korrekt, ja dann habe ich das missverstanden.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LP Eintrag für Plätze mit Funk in Landessprache
4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
Hallo Wolfgang,

""Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Französisch erfolgt nach entsprechender Prüfung (oder entsprechender Erklärung?) durch die DGAC in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz, alternativ wird wohl von dort auch eine separate Bescheinigung erstellt und als Nachweis akzeptiert, denn das LBA/deutsche Behörde trägt kein Französisch-Level in eine LBA-/deutsche Lizenz ein)."

Laut Auskunft der EASA und DGAC ist das leider nicht so. Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Ich muß als frz. PPL(A) Scheininhaber z.B meinen ICAO LP Test für EN in FR machen - nicht in D, nicht UK oder anderswo.

Im übrigen tragen weder LBA noch DGAC meine Deutschkenntnisse in meinen frz. Lizenz ein. Genauso ist mit dem Dt. PPL(A), für den laut EASA nur das LBA die Spracheinträge zu machen hat, also nicht das DGAC.

Die EASA gab allerdings zu hier nachbessern zu müssen, so daß man die Sprachtests (wie schon die medizinischen Tests) irgendwann auch in anderen EU Ländern machen kann z.B. wo man sich gerade aufhält und sich das in die Lizenz seines Landes vom zuständigen Amt eintragen lassen kann.

Ich habe sehr wohl verstanden, daß AZF/BZF I andere Lizenzen sind als der ICAO LP Eintrag - beide braucht ein dt. Pilot jedoch zum fliegen/funken, oder etwa nicht?

(Die Grossschreibung von Text im Internet bedeutet: Schreien/Anbrüllen - das war wohl nicht gemeint, oder doch? und dann noch Fett gedruckt dazu)

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LP Eintrag für Plätze mit Funk in Landessprache
4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Ursus Saxum-is
Was heißt 'englisch oder französisch fliegen' ? Wie geht das? :) :) :)
Ich kann englisch oder französisch funken/sprechen beim fliegen,ja.

Wenn ich auf französischen A/A Plätzen fliege, an denen kein Eintrag En steht, funke ich auf Französisch - siehe 'réglementation'(SIA). Und mal ganz ehrlich, wenn ich die französischen Phrasen für die Platzrunde drauf habe, so dass jeder andere in der Platzrunde weiß wo ich bin, ob mit oder ohne AFIS Besetzung auf dem Turm, dann sind alle zufrieden und es wird wohl kaum einer nach einem ICAO Eintrag FR fragen. Es steht ohnehin nicht in der zuvor zitierten ' Réglementation' der Procédure de Radiotéléphonie, daß man dazu einen ICAO Eintrag braucht.

In FR gibt es auch kein Funksprechzeugnis à la BZF/AZF. 'Communication' ist ganz schlicht Bestandteil der PPL(A) Prüfung und dazu kommt der ICAO LP Test EN und FR Eintrag.
Ich weiß im übrigen nicht, wo man den ICAO LP Test für FR macht. Es sind ja die nationalen Behörden dafür zuständig, also müßte man mit einem dt. PPL(A) den FR ICAO Eintrag in DE machen. Darüber habe ich bisher noch nichts jeher gehört.
Der Franzose läßt sich außerdem, gottseidank, nicht mit 2 EN Sprachtests wie in DE plagen: für ICAO und für ein Funksprechzeugnis.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mal wieder Rocket Route
29. Juni 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
"Hierzu gab's hier im Forum aber schon eine ganze Reihe von Diskussionsbeiträgen, so zB. akzeptiert wohl die französische Behörde auch den Nachweis der franz. Sprachkenntnisse auf einem separaten "Zettel"..."

Ja, wir sind hier vollkommen vom Thema abgekommen, sorry!
Im übrigen gibts in. frz. PPL(A) JAR FCL den ICAO Spracheintrag FR und EN - also keinen separaten Zettel für FR, allerdings keinen Eintrag und auch keinen Zettel für DE.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mal wieder Rocket Route
29. Juni 2013: Von Marion Siedler an Guido Warnecke
Nicht das Landen mit 'Lieschen', aber wohl das Funken ohne BZF und ohne ICAO LP Deutsch Eintrag, Jetzt noch mit Beweisphoto, da freuen sich die Behörden ;). Ich frage das alles, da ich ja mit frz. PPL(A) JAR FCL unterwegs bin und tatsächlich angeblich nicht deutsch funken darf, trotz BZF I, aber ohne ICAO LP DE, der mir in FR nicht eingetragen wird. Vielleicht ändert sich das ja einmal. Zum Englischtest muß ich nach FR! Da muß die EASA doch sehr nachbessern, hoffentlich geschieht das bald, aber leider dauert es Jahre bis so ein Fehler, der für ein Europa wirklich komplett daneben ist, von so einer Behörde ausgebügelt ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mal wieder Rocket Route
28. Juni 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
ok. Und wenn die zu verchartende Maschine eine deutsche Kennung wäre, was dann? Muß ich dann BZF/AZF
oder/und ICAO LP Deutsch haben?
Bezüglich BZF/ICAO LP erschließt es sich für mich dennoch nicht - mit dem ICAO LP Test beweise ich, dass ich in EN funken kann kann bzw. auch in einer anderen Sprache. Mit dem Sprechfunkzeugnis BZF I darf ich in D funken und mache dazu noch eine EN und DE Sprachprüfung - wozu? bzw. wozu dann der zusätzliche ICAO LP Test bzw. BZF.?
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Mal wieder Rocket Route
28. Juni 2013: Von Marion Siedler an Philipp Tiemann
Muß er laut Anflugblatt nicht: https://www.flugplatz-weimar.eu/de/Bilder/PDF/EDOU_pilot_information.pdf ;
Er kann Deutsch oder Englisch dort funken, nach Belieben.
Er chartert aber eine Maschine mit dt. Kennung. Muss er da ein BZF I oder AZF haben? In welcher Relation stehen die
beiden eigentlich zum ICAO LP Eintrag? Was darf ich mit welchem Eintrag, was mit BZF I, was mit ICAO Eintrag?
Englischprüfung ist Englischprüfung, wozu die 'Doppelmoppelei'?
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Reise | Beitrag zu LFQB - Troyes Barbery - "Tankfrage"
27. Juni 2013: Von Marion Siedler an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]
Ja, die nehmen es mit der Mittagspause auf den Ostfriesischen Inseln (außer Norderney, Juist und Borkum) auch sehr sehr genau, aber in FR kann ich wenigstens dann noch starten und landen - dank Fliegen ohne Flugleiter. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Reise | Beitrag zu LFQB - Troyes Barbery - "Tankfrage"
26. Juni 2013: Von Marion Siedler an Bernhard Tenzler
Ich kann aus Erfahrung sagen, daß in FR die Mittagspause enorm wichtig genommen wird - Tanken dann also so gut wie ausgeschlossen sein kann, insbesondere an kleinen Plätzen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Captain's Log | Beitrag zu Berlin -> Barcelona
23. Juni 2013: Von Marion Siedler an B. Quax F.
Danke für den tollen Bericht ! Bei schlechtem Wetter ist es am schönsten bei Ihnen 'mitzufliegen'.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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