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Alle Beiträge von: Gustav HOLDOSI [mfu]


120 Beiträge Seite 1 von 5

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Drohnen-Luftraum: Gefährliche Tagträume
8. November 2020: Von Gustav HOLDOSI an Jan Brill

WIR WARNEN:

Die in Aussicht gestellte Drohnenverordnung Ende 2020, gültig dann innerhalb des gesamten EASA-Raumes, und die geplante blauäugige Freigabe von Drohnen durch die EASA, welche nicht vollredundant sind, ist schlichtweg unüberlegt und gefährlich.
Billigdrohnen sind massiv störanfällig und schon beim Ausfall eines Propellers sind diese nicht mehr beherrschbar und können schwere Verletzungen verursachen oder durch Dritte provozieren.

Die geplanten Online-Prüfungen könnten zu Schwindel ersten Ranges mutieren, denn es ist durchaus denkbar, dass sich Personen gegen Geld finden, die für Andere die Prüfung am Computer ablegen!
Da kann man die Fernpiloten-Luftfahrtlizenz gleich verschenken!!!

Offensichtlich sind die (vermutlich stark lobbyierten) EASA-Rulemaker zu wenig in der Materie, denn neben EASA-Luftfahrtrecht gibt es auch noch akribische Staatsanwälte, welche im Falle eines Unfalles sehr genau recherchieren und das Gefährdungsverbot (auch gegen EASA-Mitarbeiter) geltend machen werden. Viele Rechtsanwälte reiben sich schon die Hände.

BESSER: ZURÜCK AN DEN START

Gustav Z. HOLDOSI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Veranstalter von Drohnen-Luftrechtskursen

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ausflaggen nach Österreich
11. April 2020: Von Gustav HOLDOSI an Christoph Winter


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ausflaggen nach Österreich
11. April 2020: Von Gustav HOLDOSI an Martin H.


Sonstiges | Beitrag zu Hallenmiete bei eingeschränkten Betriebszeiten
11. April 2020: Von Gustav HOLDOSI an Emmet F. Bewertung: +1.00 [3]

Die Frage nacch einer Kürzung einer Flugzeughallenmiete ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar.

Sehen wir uns das doch einmal aus der Sicht des Nutzens einer Flugzeughalle an:

  • Sie gewährt Schutz vor Unwetter jeglicher Art
  • Sie reduziert Strukturbelastungen der Zelle durch Windangriff
  • Sie sichert vor Zugriff Unbefugter und verschafft, je nach Verhandlungsgeschick, eventuell auch bessere Versicherungsprämien
  • Man hat einen fixen Abstellplatz
    usw.

Wer damit argumentieren möchte, dass selbst bei einer Coronapandemie eine Flugzeughalle nicht genutzt werden kann und Hallenmiete damit nicht zu bezahlen ist, dem steht es ja frei sein Flugzeug einfach aus der jeweiligen Halle entfernen.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu General Aviation in der Zeit nach Corona...?
11. April 2020: Von Gustav HOLDOSI an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Ingo,

Die GA wird es immer geben.
Neben einem zu erwartenden Dropout einiger Personen aus finanziellen Gründen wird es auch Zuzug von jenen geben, die sich zur Luftfahrt hingezogen fühlen (Virus Aviaticus!) ;-).

Wir erleben es als Flugschule immer wieder, dass Personen ihren Traum verwirklichen wollen - und der ist mit Corona nicht anders geworden.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion AKTIVES AUSFLAGGEN NACH ÖSTERREICH (ZÜP)
21. März 2020: Von Gustav HOLDOSI  Bewertung: +8.00 [8]

Wer seine Lizenz bewahren möchteund Hilfe beim Ausflaggen nach Österreich braucht kann sichgerne an uns wenden.
Wir erledigen dann den "Kleinkram" und stellen für Sie die erforderlichen Anträge.

Nähere Information aur der Homepage der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG unter https://www.mfu.at/zp-frei-fliegen.php

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Bund-Länder-Rangeleien verhindern UPRT-Schulung in Deutschland
21. März 2020: Von Gustav HOLDOSI an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Wer dringend einen UPRT-Kurs benötigt:

Auch hier empfiehlt sich das Ausflaggen nach Österreich, denn wir sind unkompliziert und preiswert.
https://www.mfu.at/kunstflug.php

Hinweis: Der CORONA-Virus verhindert derzeit alle Luftfahrtaktivitäten.
Unsere Betriebsaufnahme erfolgt unmittelbar nach Aussetzung der behördlichen Ausgangsbeschränkungen.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Extrem lange Bearbeitungsdauer bei Erneuerung ZÜP - Grund zur Besorgnis?
21. März 2020: Von Gustav HOLDOSI an Chris _____

Wer seine Lizenz bewahren möchte und Hilfe beim Ausflaggen nach Österreich braucht kann sich gerne an uns wenden.
Wir erledigen dann den "Kleinkram" und stellen für Sie die erforderlichen Anträge.
Nähere Information unter:

https://www.mfu.at/zp-frei-fliegen.php

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Zuverlässigkeitsprüfung: War da nicht mal was mit Terrorismus?
8. März 2015: Von Gustav HOLDOSI an Jan Brill

ZÜP-frei - Fliegen mit einer österreichischen EASA-Lizenz - ohne Bespitzelung!

Schluss mit der Behördenwillkür - für grenzenlosen Zusammenhalt - PPL (A) und SPL Ausflaggen nach Österreich


Mit der sogenannten ZÜP bespitzelt man "legal" in unerhörter Art und Weise, unter der fadenscheinigen Begründung Terrorismus verhindern zu wollen, Deutsche als unbescholtene Inhaber von EASA-Zivilluftfahrerausweisen.

Durch "freiwilligen Zwang" (ansonsten droht Lizenzentzug) wird mittels selbst gestelltem Antrag bei Erwerb oder Verlängerung der Pilotenscheine eine Überprüfung durch alle verfügbaren deutschen Quellen, wie

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder
  • Verfassungsschutzbehörden der Länder
  • Bundeskriminalamt
  • Zollkriminalamt
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Bundesnachrichtendienst
  • Militärischer Abschirmdienst
  • Stasi-Unterlagenbehörde
  • Ausländerzentralregister
  • Ausländerbehörden
  • Flugplatzbetreiber
  • Luftfahrtunternehmen
  • ArbeitgeberGeheimdienste in Deutschland

antragskonform erreicht.


FÜR WEN IST AUSFLAGGEN AUS DEUTSCHLAND INTERESSANT? KANN ICH DAMIT DIE ZÜP LEGAL VERMEIDEN?

Ja, die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist legal vermeidbar:

  • für deutsche Staatsbürger als Ersterwerber einer Pilotenlizenz
  • für deutsche Staatsbürger, welche eine deutsche UL-Lizenz besitzen
  • für deutsche Staatsbürger mit noch bestehenden (auch nationalen) Piloten-Lizenzen

KANN ICH WECHSELN, AUCH WENN ICH SCHON EINE DEUTSCHE EASA-PART-FCL-LIZENZ BESITZE?

Eine Umschreibung einer bestehenden deutschen JAR-FCL- oder EASA-Part-FCLLizenz ist einfach und legal möglich.

Auskunft: Mit einer österreichischen EASA-Lizenz können Sie vollkommen legal in Deutschland fliegen - ohne Verpflichtung eine ZÜP beantragen zu müssen!

Der Versuch der deutschen Politik europaweit eine EURO-ZÜP einzuführen ist in Brüssel am Widerstand der restlichen EU-Mitgliedsstaaten gescheitert.

Siehe auch: ZÜP-frei fliegen

Nähere Information unter Berücksichtigung persönlicher Umstände gerne unter: info@motorflugunion.at

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion Drohnen: Luftrecht-Vorbereitungsprüfung für AUSTROCONTROL
8. März 2015: Von Gustav HOLDOSI 
Sehr geehrte Drohnenbetreiber,

Der nächste zweitägige Luftrechtskurs für uLFZ, an dem Sie noch teilnehmen können, findet vom 14.3.2015 bis 15.3.2015 im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN 10 statt.

Für die bei AUSTRO CONTROL vorgesehene Luftrechtsprüfung empfehlen wir Ihnen diesen Vorbereitungskurs für Drohnen, der die wesentlichen und komplexen Fragen aus juristischer Sicht klärt.

Der Vortrag schließt mit einer Teilnahmebestätigung/Zertifikat zur Vorlage an AUSTRO CONTROL ab.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter
https://www.mfu.at/drohnenkurs.php


Hier ein Feedback aus dem letzten Drohnenkurs Anfang März 2015:

Hallo bei der MFU, grüß euch Gustav Holdosi und Herwig Bauer!

Im Anschluß an den uLFZ Luftrecht-Drohnenkurs vom vergangenen Wochenende möchte ich natürlich auch wie schon erwähnt ein kurzes feedback abgeben. Ich darf mich eingehend nochmal bei Herwig Bauer herzlich für seine sehr informativen Vorträge bedanken! Er gilt ja als Pionier auf diesem Gebiet und ist in Österreich sicherlich auch als Geburtshelfer für viele luftfahrtrechtlichen Weiterentwicklungen anzusehen.
Die sehr aufschlußreichen Informationen haben sicherlich bei allen Kursteilnehmern zu einem besseren Bewußtsein in Bezug auf die gesamte Rechts-Thematik geführt.

Wie ich auch schon während dem Seminar erwähnt habe: Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht!

Die Diskussionen und Impulse der Kursteilnehmer waren sicherlich eine Bereicherung und haben auch für alle neue Erkenntnisse gebracht. Vor allem gibt es nach wie vor viele offene Fragen zum Betriebs-Bewilligungsverfahren und den Ausführungen zur Erfüllung der Bauvorschriften der Fluggeräte. Der Betrieb von uLFZ oder sagen wir Drohnen ist ja nicht mehr als reiner Modellflug oder Spielerei anzusehen und dessen müssen sich alle Betreiber wirklich bewußt sein.

Die rechtlichen und technischen bzw. fachlichen Grundlagen sind die Grundvoraussetzung für jeden Interessenten und Piloten. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der korrekten und betriebssicheren Ausführung der Fluggeräte und dem verantwortungsbewußten Umgang wird sich die Nutzung dieser uLFZ-Technik sicherlich positiv weiterentwickeln und auch weiterbetreiben lassen.

Ich wünsche allen angehenden Drohnen-Piloten viel Erfolg beim Fliegen und vor allem immer sichere Landungen!
schöne Grüße, Alexander Glinz


Wenn Sie daran teilnehmen wollen, so schreiben Sie bitte an info@mfu.at.
Kosten € 300,00.

Wir freuen uns über Ihre geschätzte Nachricht.
--
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Gustav Z. HOLDOSI
Accountable Manager

MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg
Austria

Tel.: +43 (0)2243/34500
Fax.: +43 (0)2243/34500-13
Mobil.: +43 (0)664/5201330
FLUGBETRIEB LOAN - Flugplatz Wiener Neustadt Ost, Viktor Langstraße 18, A-2700 Wiener Neustadt
FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN - Antonsplatz 17 (1. Stock), A-1100 Wien
________________________________
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet!
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately!
Sitz der Gesellschaft / Corporate Headquarters: Motorflugunion Klosterneuburg, A-3400 Klosterneuburg, Türkenschanzgasse 123, Reg. gemeinnütziger Verein ZVR 198604382, AT.ATO.117
Präsident, Geschäftsführer / President, Accountable Manager: Gustav Z. Holdosi
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Drohnen - ein Megatrend kommt auf uns zu
8. März 2015: Von Gustav HOLDOSI an Stefan Jaudas
Sehr geehrte Drohnenbetreiber,

Der nächste zweitägige Luftrechtskurs für uLFZ, an dem Sie noch teilnehmen können, findet vom 14.3.2015 bis 15.3.2015 im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN 10 statt.

Für die bei AUSTRO CONTROL vorgesehene Luftrechtsprüfung empfehlen wir Ihnen diesen Vorbereitungskurs für Drohnen, der die wesentlichen und komplexen Fragen aus juristischer Sicht klärt.

Der Vortrag schließt mit einer Teilnahmebestätigung/Zertifikat zur Vorlage an AUSTRO CONTROL ab.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter
https://www.mfu.at/drohnenkurs.php


Hier ein Feedback aus dem letzten Drohnenkurs Anfang März 2015:

Hallo bei der MFU, grüß euch Gustav Holdosi und Herwig Bauer!

Im Anschluß an den uLFZ Luftrecht-Drohnenkurs vom vergangenen Wochenende möchte ich natürlich auch wie schon erwähnt ein kurzes feedback abgeben. Ich darf mich eingehend nochmal bei Herwig Bauer herzlich für seine sehr informativen Vorträge bedanken! Er gilt ja als Pionier auf diesem Gebiet und ist in Österreich sicherlich auch als Geburtshelfer für viele luftfahrtrechtlichen Weiterentwicklungen anzusehen.
Die sehr aufschlußreichen Informationen haben sicherlich bei allen Kursteilnehmern zu einem besseren Bewußtsein in Bezug auf die gesamte Rechts-Thematik geführt.

Wie ich auch schon während dem Seminar erwähnt habe: Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht!

Die Diskussionen und Impulse der Kursteilnehmer waren sicherlich eine Bereicherung und haben auch für alle neue Erkenntnisse gebracht. Vor allem gibt es nach wie vor viele offene Fragen zum Betriebs-Bewilligungsverfahren und den Ausführungen zur Erfüllung der Bauvorschriften der Fluggeräte. Der Betrieb von uLFZ oder sagen wir Drohnen ist ja nicht mehr als reiner Modellflug oder Spielerei anzusehen und dessen müssen sich alle Betreiber wirklich bewußt sein.

Die rechtlichen und technischen bzw. fachlichen Grundlagen sind die Grundvoraussetzung für jeden Interessenten und Piloten. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der korrekten und betriebssicheren Ausführung der Fluggeräte und dem verantwortungsbewußten Umgang wird sich die Nutzung dieser uLFZ-Technik sicherlich positiv weiterentwickeln und auch weiterbetreiben lassen.

Ich wünsche allen angehenden Drohnen-Piloten viel Erfolg beim Fliegen und vor allem immer sichere Landungen!
schöne Grüße, Alexander Glinz


Wenn Sie daran teilnehmen wollen, so schreiben Sie bitte an info@mfu.at.
Kosten € 300,00.

Wir freuen uns über Ihre geschätzte Nachricht.
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Mit freundlichen Grüßen
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Gustav Z. HOLDOSI
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Sonstiges | Diskussion Eintragung von Staatsangehörigen der Europäischen Union in die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik
12. August 2012: Von Gustav HOLDOSI 
In unerhörter Weise und außerordentlicher Präpotenz wurden seit 2009 Nicht-Deutsche EU-Bürger von der Leiterin des LBA-Referates B5 Verkehrszulassung /Rechtsangelegenheiten der Abteilung B von Fr. Ulrike Urban über ihre persönliche Anordnung bei Ansuchen betreffend der Luftfahrzeugrolle seit 21. 9. 2009 beamtshandelt!

Gleich vorweg:
Fr. URBAN scheiterte letztlich an ihrer sturen Beratungsresistenz, obwohl ich ihr wiederholt schriftlich nahelegte die geltenden wie bezughabenden Gesetze, insbesondere LuftVG § 3 zu studieren, sie auf ihre falsche Rechtsauslegung aufmerksam machte und hinwies, dass die von ihr getroffene/unterfertigte und auch auf der Homepage des LBA publizierte Anordnung aus meiner Sicht eine offensichtliche Herabsetzung der Rechte von EU-Bürgern gegenüber deutschen Staatsbürgern darstelle, somit nicht der deutschen Gesetzgebung, insbesondere dem LuftVG, entspräche und daher nicht beachtlich sei!

Zitat: LuftVG § 3

(1) Luftfahrzeuge werden vorbehaltlich abweichender Verordnungen des Rates der Europäischen Union in die deutsche Luftfahrzeugrolle nur eingetragen, wenn

1. sie in einem ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister nicht eingetragen sind und im ausschließlichen Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen; juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland werden deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, wenn der überwiegende Teil ihres Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige sind;

2. ein Recht eines deutschen Staatsangehörigen, an einem Luftfahrzeug Eigentum durch Kauf zu erwerben, oder ein Recht zum Besitz auf Grund eines für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten abgeschlossenen Mietvertrages oder eines dem Mietvertrag ähnlichen Rechtsverhältnisses besteht.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen deutschen Staatsangehörigen gleich. Das Gleiche gilt für Angehörige aus anderen Staaten, in denen das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

(2) Die für die Verkehrszulassung zuständige Stelle kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Umstände vorliegen.


Was war geschehen?

In einem eigenen von ihr verfassten und unterfertigten Schreiben auf der Homepage des LBA forderte Fr. URBAN, gesetzlich keinesfalls gedeckt, nichtdeutsche Eigentümer von in Deutschland zugelassenen Flugzeugen auf eine deutsche Zustelladresse bekanntzugeben:

Der Post- und Zustellungsbevollmächtigte muss demnach seinen Sitz oder Wohnsitz im (deutschen) Inland haben, da Zweck der Bevollmächtigung die ordnungsgemäße Zustellung von Bescheiden, Verfügungen etc. ist, vgl. § 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), s. auch Anlage.

Der Begriff "behördliches Mobbing" von Nichtdeutschen EU-Bürgern passt in seiner Bedeutung gut zu dieser oben geschilderten Vorgangsweise.


Was ist/war das Problem?

  • Bedeutsame Mitteilungen können hinsichtlich verkürzter Einspruchsfristen eingeschränkt werden.
  • Der rechtsunterworfene Zulassungsbesitzer wird in seinen Rechten entmündigt, da bei Nichtweiterleitung eines Bescheides von der bekanntgegebenen Zustelladresse unwiderrufliche Rechtsfolgen eintreten, die zum Schaden gereichen können.
Wie wurde dieses amtliche Mobbing aus der Welt geschafft:

Nach meiner telefonischen wie schriftlichen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde BMVBS und Vorhalt der geltenden deutschen Gesetzeslage handelten die verantwortlichen Personen vorbildlich.

Mein Anliegen: Die bürgerfeindliche Interpretation des §3 LuftVG durch eine in Verwaltungs-Rechtsfragen ungeschulte und nicht sachverständige Abteilungsleiterin des LBA könne aus meiner Sicht nicht länger aufrecht erhalten werden.

Mit Schreiben vom 25.7.2012 des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat LR 24 "Luftfahrttechnik, Flugbetrieb, Luftfahrtpersonal, Luftverkehrssicherheit, LBA" wurden der Abteilungsleiterin Schranken gesetzt und diesem horriblen Unfug ein Ende bereitet.

Ich bedanke mich bei den verantwortlichen Personen des BMVBS.

Wie wirkt diese Entscheidung auf andere betroffene Personen mit derzeitiger vom LBA erzwungener Zustelladresse in Deutschland?

Die innewohnende Rechtsunsicherheit und Einschränkung der EU-Bürgerrechte von nicht deutschen Zulassungsbesitzern kann nicht länger aufrecht erhalten werden.

Aus meiner Sicht kann daher unter Hinweis auf die ergangene Entscheidung des BMVBS die kostenlose Änderung der Zustelladresse beim LBA verlangt werden.
Dies kann durch ein formloses Schreiben unter Hinweis auf diesen Artikel erfolgen.

Gerne stehe ich auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Gustav Z. HOLDOSI
Präsident, Accountable Manager, FI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Flying Training Organisation FTO A-117

Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg, Österreich

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Gepäck und Werkzeug
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an M Schnell
Verfolge diese Diskussion mit Interesse.
Außer einem Fueldrainer mit Klinge oder Kreuzschlitzeinsatz habe ich seit 1973 nichts dabei - und bin 39 Jahre trotz Vielfliegens auch nicht hängengeblieben!

Viel mehr scheint die Bemerkung "es sind ja nur 5kg" ein Problem darzustellen.
Wesentlich für diese Aussage kann nur sein, dass sich die zusätzlichen 5kg Gepäck im Rahmen der vor jedem Flug erforderlichen Weight&Balance-Berechnung nicht als Hindernis herausstellen!

Darüber hinaus wissen wir alle, dass der Treibstoffmehrverbrauch durch mehr Zuladung auch zu Buche schlägt.
Wie viel das mehr Treibstoff während der bis dato zurückgelegten Wegstrecken dem Einzelnen kostete mag selbst ausgerechnet werden.

LG Gustav Z. HOLDOSI


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Sonstiges | Beitrag zu Babygurt
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an Lutz D.
Hallo Lutz,

Hier ein Auszug zu diesem Thema aus Luftfahrtrecht.at:

Der Part-NCO wird hier aber Bestimmungen bringen, die aber darauf hinauslaufen, dass es für jeden

- Passagier jünger als 24 Monate ein so genanntes Child Restraint Device geben muss (NCO.IDE.A.140), wobei es sich dabei um diesen aus Linienluftfahrzeugen bekannten Zusatz-Bauchgurt oder um einen Kindersitz handeln kann, wobei diesfalls – neben speziellen Luftfahrt-Kindersitzen - auch Autokindersitze zulässig sind, sofern diese nach der Norm ECE R44 03 bzw. später oder nach einem äquivalenten Standard zugelassen sind (AMC1~). dazu gibt es dann auch noch detaillierte Vorschriften über den Installationsort und die Verwendung im genannten AMC.

- Für ältere Passagiere muss nur ein "normaler" Sitz samt Sitzgurt verfügbar sein.

Zu beachten ist aus rechtlicher Sicht aber, dass nur solche Kindersitze verwendet werden dürfen, die zu dem im Luftfahrzeug vorhandenen Verankerungssystem passen. Wenn also nur ein Bauchgurt verfügbar ist, darf ein Kindersitz dann nicht verwendet werden, wenn dieser für die Befestigung mittels 3-Punkt-Gurt am (Auto-/LFZ-) Sitz konzipiert ist.

Ich persönlich würde aber auch bei älteren Kindern (also > 2 Jahre) jedenfalls einen Kindersitz empfehlen. Auch wenn sich ein Crash-Szenarios in der Luftfahrt und im Straßenverkehr hinsichtlich der Überlebensaspekte maßgeblich unterscheiden, bieten (Auto-)Kindersitze doch mit Sicherheit einen erhöhten Schutz.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at

>
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Cessna Sonderprüfungen
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an Alexander Bubenik
Wenn man die Anweisungen von CESSNA etwas genauer liest, so erkennt man, dass es verschiedene "Beansprchungszonen" auch in Europa gibt.

Danach wird man wohl individuell ableiten müssen, wer was machen freiwillig "muß"/sollte. Eine Werft des Vertrauens kann hier sicher beraten.

Sinnvoll wird es jedoch im eigenen Interesse sein einige der augenscheinlichen Punkte abzuarbeiten (insbesondere die Hinweise auf die "Doppler", sind doch scheinbar aufgrund verschiedener Beobachtungen des Werks da oder dort möglicherweise Schwachstellen aufgetreten.

Man muss allerdings auch mit einbeziehen, dass der Nutzungsgrad der europäischen Maschinen bei Weitem nicht wie im Gegensatz zur USA so weit fortgeschritten sein dürfte.

Die "vorsorgliche" Alterungsklausel vs. geflogene Flugstunden ist bei Zellen für mich nicht nachvollziehbar. Das Alter kann es wohl bei Alu (ex Versalzung) nicht sein, oder?
Weiß wer mehr?

Kosten fürs IHP?
Wie das Behörden (finanziell) ausnutzen, das kann man am Beispiel Österreich sehen.
Mein Artikel darüber ist zu lesen unter:
https://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={https://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/MessageView.class?parent=2012,07,21,14,5855445&userAlert=msg_pendingOnly}

LG Gustav Z. HOLDOSI
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Wo bekomme ich Zündkerzen
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an 
Habe mir LOMA-Air anlässlich eine Auftrages über Fine-Wire Zündkerzen gesprochen und dort die Auskunft erhalten, dass diese Kerzen die TBO des Motors halten, also bis zum nächsten Tausch nicht gewechselt werden müssen. Fine-Wire wird in die neuen Motoren standardmäßig eingebaut, wenn gewünscht.

Denke dass dieser Fach- und Überholungsbetrieb doch wissen sollte, was Sache ist.
Tippe auch eher auf ein Zündmagnetenproblem.

Letztlich bleibt es aber Deine Entscheidung, was für Kerzen Du fliegst.

LG und einen schönen Sonntag wünscht
Gustav Z. HOLDOSI
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Sprachlos - EASA-FCL erschwert Auslandsflüge und wir gehen zum Deutschtest
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an Howard E. Mills



Dazu möchte ich gerne meine Erfahrungen mit der US-Luftfahrtbehörde schildern:

Als ich vor langen Jahren meine US-Lizenz beantragte, wurde ich von einem Officer der FSDO in ein etwa halbstündiges Konversationsgespräch in Englisch verwickelt. Danach wurde mir mitgeteilt, dass ich die Anforderungen an die englische Sprache erfüllt hätte und "proficient" in meine Lizenz eingetragen.
So einfach kann das gehen.

Nun verleitet mich diese Diskussion zu dem (vöölig abstrusen?) Gedanken, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Beamten misstraut, was die Verwendung der deutschen Sprache anbelangt.
Wozu braucht man denn sonst einen englischsprachigen Experten, kann das denn der Beamte am Schalter nicht ebenfalls zweifelsfrei feststellen? Beamte sind doch an einen Amtseid gebunden.

Was also ist der tiefere Hintergrund für solche Knockoutregelungen?

Sind es Bestrebungen, Piloten der General Aviation das Fliegen zu vergraulen?
Will man die GA generell umbringen und die Individualität der Bürger einschränken?
Kann es sein, dass viele unsinnige oder an den Tatsachen vorbeigehende Regelungen an den Bedürfnissen oder Erfordernissen der Rechtsunterworfenen vorbeigehen, weil einfach dumme und fachlich unversierte Leute am Werk sind?

Alleine wenn man die Bestrebungen der EASA ansieht, die derzeit mehr als 600 Beamte exorbitant überbezahlt in Köln beschäftigt und nach Worten einer Vertreterin demnächst auf 1.200 Beamte aufstocken will, dann kommt einem das Gruseln!

Die gleiche Vertreterin Fr. Gerda PARDATSCHER hat sich bei einem offiziellen Auftritt in Linz vor wenigen Monaten darüber beschwert, dass die EASA EU-eigene Übersetzungsdienste beauftragen muss, die schlechte Qualität bei den Übersetzungen stamme dorther.

Auf die Frage der Qualitätssicherung und auf die erforderliche Reklamation bei diesem EU-Übersetzungsdienst angesprochen hat sie nur mit den Achseln gezuckt. Dort nimmt man offensichtlich diese Übersetzungsproblematik kritiklos zur Kenntnis - weil es an massiver Führungsschwäche des Leiters dieser EU-Behörde mangelt.

Die ganze EASA ist schlichtweg ein großer Sauhaufen, der in der Minderheit von Fachleuten, in der Mehrheit von Juristen betrieben wird, die sich in Jedem und Allen rechtlich abzusichern versuchen.

Wenn sich heute ein Luftfahrttreibender mit den vielen Ergüssen und Gesetzesentwürfen herumschlagen muss, scheitert er an der verfügbaren Zeit, kommt nicht mehr zum Fliegen und kann den Laden dichtmachen.

Welcher Verein oder Betrieb hat so viele Fachkundige, dass die sich mit diesen von mehreren hundert Personen verfassten Ergüssen ausgiebig auseinandersetzen können?
Alleine die juristischen Fußangeln muss man alle einmal vorerst erkennen, muss diese Auswirkungen beurteilen und dann muss man auch noch alle bezughabenden Gesetze daneben wissen. Ein aussichtsloses Unterfangen!

Was vorerst einmal neu geordnet gehört ist die EASA selbst! Dieser EASA fehlt ein Pflichtenheft und eine intakte Qualitätssicherung. Dazu muss erst einmal der Kopf dieser Organisation erneuert werden, denn dieser ist mehr als unfähig, er ist unerträglich - denn er hat dieses Tohuwabohu erst verursacht!

Ein hoher Beamter des LBA hat erst vor einigen Tagen in einem Gespräch festgestellt:
"Wir sind seit dem Krieg mehr als 50 Jahre geflogen und haben in dieser Zeit nicht mehr Unfälle gehabt als jetzt. Nun kommt jemand und will die größte Luftfahrtbehörde in der EU maßregeln, haben wir alles nur schlecht gemacht?"

Wie das Behörden (finanziell) ausnutzen, das kann man am Beispiel Österreich sehen.
Mein Artikel darüber ist zu lesen unter:
https://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={https://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/MessageView.class?parent=2012,07,21,14,5855445&userAlert=msg_pendingOnly}

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu ALTERNATIVE zu AUSTRO CONTROL (ACG) und dem österreichischen GEBÜHRENWAHN?
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an airworx Aviation
Hallo Roland,

Die "Erregung" ist nur bei Einführung der exorbitanten Gebühren in Österreich vorhanden gewesen.
Jetzt suchen wir nach Alternativen.

Diese in meinem Artikel angesprochene EASA-Regelung ist übrigens auch für deutsche Piloten interessant, denn es kann damit legal alles reguliert werden, was im deutschen Luftfahrtrecht derzeit nicht möglich ist.

:) LG Gustav Z. HOLDOSI
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu ALTERNATIVE zu AUSTRO CONTROL (ACG) und dem österreichischen GEBÜHRENWAHN?
22. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI an Max Sutter
Habe diesen Text aus einem anderen Programm übernommen. Dieser Text wurde vollumfänglich in einer Schriftart verfasst.
Erkennbar auch an den verschiedenen Schriftbildern war eine mehrmals versuchte Änderung leider auf den Programm von P&F nicht möglich.

Vielleicht kann man das am P&F-Programm einstellen.
Offensichtlich funktioniert die Darstellung nur, wenn man Texte in der Original-Maske eingibt.
Hätte auch gerne eine leserlichere Darstellung bevorzugt. Sorry!

LG Gustav Z. HOLDOSI
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Diskussion ALTERNATIVE zu AUSTRO CONTROL (ACG) und dem österreichischen GEBÜHRENWAHN?
21. Juli 2012: Von Gustav HOLDOSI 


Attachments: 2

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MOTORFLUGUNION.gif
Not in slideshow.

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MOTORFLUGUNION.gif
Not in slideshow.

Was ist die echte ALTERNATIVE zu AUSTRO CONTROL (ACG) und dem österreichischen GEBÜHRENWAHN?
Die rechtliche Grundlage:

Ab 1.3. 2013 gilt europaweit, auch in Österreich europäisches Recht: EASA-FCL.

Damit fällt auch die Notwendigkeit in einem der 26 EU-Staaten ansässig sein zu müssen, wenn man einen Lizenzwechsel in ein billigeres EU-Land plant. Die Dienstleistungsfreiheit als eine der vier EU-Grundrechte schlägt zu, die nationalen Luftfahrtbehörden werden de facto zu Dienstleistungs-Konkurrenten.

Nach erforderlichen intensiven Preiserhebungen in allen Mitgliedstaaten planen wir als Mitglied der ÖSTERREICHISCHEN TURN- und SPORTUNION mit den drei finanziell Erstplatzierten, also der in nähere Auswahl kommenden Luftfahrtbehörden über einen Umzug/Verlegung der dann europäischen Lizenzen und LFZ-Zulassungen Verhandlungen führen.
Dabei werden wir auch sehr genau darauf achten, ob wir als Luftfahrttreibende willkommen und künftig respektvoll und zuvorkommend behandelt werden.

Schließlich sind wir großteils im Freizeitbereich tätig und vollkommen überzogene Aktionen von AUSTRO CONTROL wie eine maßlose Übererfüllung der Vorgaben des Language Proficiencytests und Rampcontrols vertreiben unsere Klientel!

Der fortgesetzte Gebührenhorror seitens der Aufsichtsbehörde BMVIT und ihrer AUSTRO CONTROL verschreckt allen die Flugausbildungswilligen.
Wir alle sehen die allgemein sinkenden Ziffern an Flugschülern und Flugstunden und müssen schleunigst gegensteuern.

Manche gemeinnützige Vereine stehen bereits an der Existenzschwelle, da sie die Strukturen nicht mehr länger aufrecht erhalten können – ergo dessen sind unsere unwiederbringlichen Vereinsflugplätze in großer Gefahr!

Kein Konzessionär oder Absolvent einer Berufsgruppe wird hinsichtlich seiner Ausbildung laufend in Frage gestellt und muss fortgesetzt seine Gewerbeberechtigung verlängern und dafür auch noch zahlen.

Unsere Flugschule zahlt aufgrund extensiver Audits in diesem Jahr horrible € 4.348,90 (!), auch für Flugverfahrenstrainer ist jährlich ein Betrag von mehr € 1.000,- zu kalkulieren.
Diesen österreichischen Gebührenwahnsinn brauchen wir so notwendig wie einen überflüssigen Kropf. Ein diesbezügliches (hier publiziertes) Schreiben an die Ministerin BURES wurde schlichtweg ignoriert, man will sich ja keine Einnahmen verleiden!

Abzockermethoden nach den Spielregeln des DKT (das kaufmännische Talent) lehnen wir ab.
Wir sind in der Flugbranche keine Superreichen – sondern in erster Linie Sporttreibende oder Berufsauszubildende. Das Abzocken wollen und werden wir nicht länger hinnehmen!

Wir als MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass wir einige hundert ACG-Lizenzen sowie eine erkleckliche Anzahl von Luftfahrzeugregistierungen ins Ausland verlegen/mitnehmen könnten und planen statutengemäß im Sinne der Förderung der Luftfahrt einen eigenen Umschreibe-Dienst für unsere Mitglieder und Interessierte/Vereine einzurichten – sofern dieser Unfug seitens AUSTRO CONTROL nicht raschest beendet wird.

Die sogenannten „Interessensvertretungen“ schlafen ja dann wohl noch immer in der Pendeluhr und werden ihren selbstformulierten Aufgaben wohl weiterhin nicht gerecht.

Ich kenne derzeit keine Initiative von der Auch-Luftfahrtbehörde AEROCLUB oder AOPA, die darauf hinzielt.

Ein Gebührenmonopol und Absprachen der Luftfahrtbehörden erwarten wir in Europa derzeit nicht, da ansonsten die EU ein Verfahren einleiten müsste.
Manchmal ist eben weniger Geldgier mehr!

Wäre doch gelacht, wenn wir diesen kleinen Vorteil von Europa nicht nutzen würden!

AUSTRO CONTROL kapiert seit Jahren nicht, dass Knebelgebühren eine weitere Abwanderung von der österreichischen Luftfahrtbehörde auslösen wird.
Stichwort: Deutsch registrierte österreichische Luftfahrzeuge in Österreich!

Mein Artikel im damaligen österreichischen AEROCLUB-Magazin „DIE FUJI – das Stahlross“ (Redakteur war Manfred HLUMA) ist legendär und führte unmittelbar danach dazu, dass damals viele Flugzeugbesitzer und Vereine aus Kostengründen nach Deutschland ausflaggten. Die Bürokratie ist in Österreich nach wie vor nicht lernfähig!

Ich war der erste Österreicher in der deutschen Luftfahrtrolle mit der D-EIDW, da man mir damals für die Anmeldung einer FUJI sage und schreibe ATS 120.000,- verrechnen wollte!!!
Selbst nach Verhandlungen bestand man dann auf noch immer ATS 70.000,-(!!!). In Deutschland habe ich dann für die Umschreibung wohlfeile ca. DM 50 bezahlt!

Fazit aus der Kurzsichtigkeit der damals Verantwortlichen:
Den österreichischen Staat hat es durch den eingetretenen Verlust am Luftfahrzeugregister inzwischen ein kleines Vermögen gekostet. Bis heute hat er es nicht geschafft durch Schaffung einer attraktiven Gebühr die ausgeflaggten Luftfahrzeuge zurückzuholen!

KEIN ÜBERFLÜSSIGER CENT MEHR AN AUSTRO CONTROL:
Sei´s drum´, wir packen´s an!
Die Diskussion ist eröffnet.


Gustav Z. HOLDOSI, Accountable Manager,
Dipl. Sportmanager, FI

MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg
FTO-A117
www.motorflugunion.at
info@motorflugunion.at

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Avionik | Beitrag zu KX 175 B TSO
9. April 2012: Von Gustav HOLDOSI an Walter Gregor

Auch wir hätten notfalls mehrere KX 175B in funktionsfähigem Zustand verfügbar.

info@motorflugunion.at, +43224334500

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Italien bedroht Flugzeughalter und fliegende Besucher mit absurder Luxussteuer
16. Februar 2012: Von Gustav HOLDOSI an Thomas Endriss

Anbei das (von mir) neutralisierte Schreiben an eine Pilotin aus Österreich, die an die italienische Botschaft in Wien eine Protestnote versandte:

-------- Original-Nachricht --------

Betreff:

Re: Italien verlangt Luxussteuer für Flugzeuge! PROTESTSCHREIBEN

Datum:

Tue, 14 Feb 2012 08:48:52 +0100

Von:

Ambasciata d'Italia Vienna - Segreteria

Antwort an:

Ambasciata d'Italia Vienna - Segreteria

An:

<

Sehr geehrte Frau ... ,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben im Zusammenhang mit den beabsichtigten
Steuermaßnahmen in Italien, die u.a. auch Flugzeuge der zivilen Luftfahrt
betreffen können, und darf Ihnen versichern, dass wir die zuständigen
italienischen Behörden von den darin enthaltenen Bedenken und Befürchtungen
in Kenntnis setzen werden.

Leider zwingt die derzeitige internationale Wirtschafts- und Finanzsituation
neben zahlreichen anderen Ländern auch Italien, umfangreiche und teilweise
sehr schmerzhafte und unbeliebte Maßnahmen umzusetzen - Maßnahmen, die in
manchen Fällen nicht nur die eigenen Bürger, sondern leider auch Bürger
anderer Staaten, die unser Land besuchen, treffen können.

Indem ich Ihnen mein persönliches Bedauern über diesen Umstand ausspreche,
möchte ich aber dennoch meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass Sie und Ihre
Flugfreunde auch künftig weiterhin Italien besuchen werden und verbleibe

mit meinen besten Grüßen


Eugenio d'Auria
Botschafter


*********

Italienische Botschaft
Rennweg 27
1030 Wien
Tel. +43-1-7125121 DW 10
Fax +43-1-7139719
e-mail:
segreteria.vienna@esteri.it

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Italien bedroht Flugzeughalter und fliegende Besucher mit absurder Luxussteuer
14. Februar 2012: Von Gustav HOLDOSI an Max Sutter

Soeben per Mail erhalten:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Max [mailto:maxpeinkofer@online.de]
Gesendet: Samstag, 4. Februar 2012 19:00
An: Verborgene_Empfaenger:
Betreff: MaxP: Musterbriefe gegen ital. Steuerirrsinn

Liebe Fliegerkameraden,

die Faxvorlage entsprechend modifizieren (Katana, Eurostar, Dimona, oder was ihr fliegt) und wenn möglich faxen. AOPA möchte auch informiert werden. Alles Weitere steht unten.

Und selbstverständlich an eure Kameraden im Verein weiterleiten.

Gruß Max

In unserer Meldung vom 06.01.2012 haben wir über die Einführung einer neuen Luxussteuer in Italien berichtet, von der auch die Allgemeine Luftfahrt betroffen ist. Gleichzeitig haben wir eine Protestaktion angekündigt, die wir nun mit unseren Kollegen der AOPA-Italien abgestimmt haben.

Als im letzten Jahr in Österreich eine neue Abgabe für Flugzeugpassagiere verabschiedet wurde, ist es durch einen massiven Protest auf nationaler und europäischer Ebene doch noch gelungen, die Finanzbehörden Österreichs von der Unsinnigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen und zumindest die Regelung für Flugzeuge unter 2.000kg auszusetzen. Deshalb müssen wir das Gleiche jetzt auch in Italien versuchen:

Bitte schreiben Sie an das italienische Finanzministerium und/oder die italienische Botschaft in Deutschland, dass Sie Italien im Falle des Zustandekommens der neuen Luxussteuer nicht mehr anfliegen werden.

Machen Sie doch auch gleich eine Rechnung auf, welche Verluste der italienischen Wirtschaft z.B. in der Gastronomie entstehen, wenn Sie und Ihre Passagiere nicht mehr zum Kurzurlaub nach Italien fliegen. Wenn Sie geschäftlich fliegen, dann stellen Sie doch bitte auch dar, wie die Beziehungen zu ihren italienischen Geschäftspartnern beeinflusst werden, wenn Sie Ihr Geschäftsreiseflugzeug nicht mehr einsetzen können.

Nachstehend finden Sie Musterschreiben an die Italienische Botschaft in Berlin und an das Italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen auf deutsch und englisch. Das erste Schreiben ist für Privatflieger gedacht, das zweite Schreiben für Geschäftsreisende.

Bitte passen Sie diese Vorlagen Ihren Zwecken an. Die MTOW-abhängige Steuer ermitteln Sie mit Hilfe dieser Tabelle:

Bis 1,000 kg MTOW = 1,50 ? per kg

Bis 2,000 kg MTOW = 2,50 ? per kg

Bis 4,000 kg MTOW = 4,25 ? per kg

Bis 6,000 kg MTOW = 5,75 ? per kg

Bis 8,000 kg MTOW = 6,65 ? per kg

Bis 10,000 kg MTOW = 7,10 ? per kg

Über 10,000 kg MTOW = 7,55 ? per kg

Musterschreiben Privatpilot an Italienisches Finanzministerium (englisch):

https://aopa.de/DE/upload/pdf/news/Italien/Privatpiloten_englisch.doc

Musterschreiben Geschäftsreisender an Italienisches Finanzministerium (englisch)

https://aopa.de/DE/upload/pdf/news/Italien/Geschftsreisende_englisch.doc

Musterschreiben Privatpilot an Italienische Botschaft (deutsch)

https://aopa.de/DE/upload/pdf/news/Italien/Privatpiloten_deutsch.doc

Musterschreiben Geschäftsreisender an Italienische Botschaft (deutsch)

https://aopa.de/DE/upload/pdf/news/Italien/Geschftsreisende_deutsch.doc

!Senden Sie Ihren Protest möglichst per Fax. Emails sind gut, können aber leicht gelöscht werden. Der Vorteil von Telefaxen ist, dass jeder "anständige" Beamte instinktiv eine Akte anlegen wird, wenn er die vielen Ausdrucke erhält:

Italienisches Finanzministerium / Italian Ministry of Economy and Finance

SPOKESPERSON AND HEAD OF PRESS RELATIONS

Dr. Filippo Alberto Pepe

Tel. +39 06 47614360-4467

Fax +39 06 4881247

E-mail: portavoce@tesoro.it

Italienische Botschaft in Berlin

Ambasciata d"\'Italia a Berlino

Hiroshimastr. 1

10785 Berlin

Tel. +49 30 254400

Fax +49 30 25440169

E-mail: segreteria.berlino@esteri.it

Bitte senden Sie auch eine Kopie Ihres Schreibens an unsere Geschäftsstelle (eMail: info@aopa.de, Fax: +49 6103 42083) und an die Kollegen der AOPA-Italien (eMail: segreteria@aopa.it), so dass wir einen Überblick über die Aktivitäten erhalten.

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Italien bedroht Flugzeughalter und fliegende Besucher mit absurder Luxussteuer
13. Februar 2012: Von Gustav HOLDOSI an Max Sutter

Lieber Hr. SUTTER,

Sie sind doch ein halber Österreicher - machen Sie doch den Anfang! ;)

Im Ernst, haben Sie schon ein Schreiben auf den Weg geschickt, vorzugsweise an die italienische Botschaft in Deutschland?

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Italien bedroht Flugzeughalter und fliegende Besucher mit absurder Luxussteuer
13. Februar 2012: Von Gustav HOLDOSI an Jan Brill

Wir sind mit der Vorgangsweise und der "Wegelagerei" der italienischen Regierung nicht einverstanden und haben ein entsprechendes Schreiben an die italienische Botschaft in Wien mit Kopie an die Österreichische Volksanwaltschaft sowie die Präsidentschaft der EU übermittelt.

Je mehr sich diesen schriftlichen Protesten per Fax oder Mail anschließen, um so eher wird dieser Spuk wohl ein Ende finden - oder Italien wird keine individuellen Flugtouristen mehr begrüßen dürfen!


Anbei unser Schreiben als PDF-Datei

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at



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