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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Geldverschwender: Altenburg hat seinen Kontrollturm
21. November 2004: Von Michael Gess an Jan Brill
Luftraum E bis zum Boden ist auch nicht der Weisheit letzter Schluß. Für VFR-Verkehr bedeutet dies doch, dass Altenburg bei aktiviertem Luftraum E nur bei sehr gutem VFR-Wetter (fast CAVOK)genutzt werden kann. Das bedeutet für den Flugplatz, daß er für seinen Hauptkunden, die GA, nur eingeschränkt Leistungen bieten kann.
Es soll doch keiner glauben, dass bei Luftraum E die luftseitige wie auch die bodenseitige Abwicklung eines Passagierfliegers ohne Flugleiter stattfinden wird. Aus welcher Kasse dieser letztendlich bezahlt wird (Flugleiter oder Fluglotse), spielt für die GA letztendlich keine Rolle, weil ja ohnehin die gesamte Infrastruktur von ihr finanziert werden muss. Die Diskussion geht am Thema insofern vorbei, als dass darüber gestritten wird, welche Leistungseinschränkung für die GA weniger schmerzlich ist. Sie müsste darüber geführt werden, ob der Verursacher der höheren Kosten, nämlich einer Kontrollzone um der GA uneingeschränkten Zugang nach Altenburg sicherzustellen, nicht eben der Verursacher belastet bekommen sollte. Es kann doch nicht angehen, dass Billigcarrier sich auf der grünen Wiese, eine für diese Verkehrsart notwendige Infrastruktur, von der GA finanzieren lassen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]

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