Hallo Matthias
Ich lese hier im Forum bereits viele Jahre still mit, doch zu diesem Thema kann ich Empfehlungen aus eigener Erfahrungen beisteuern, die Dir hoffentlich mein Lehrgeld ersparen. Ich bin kein Jurist oder Steuerberater, habe jedoch Dein beschriebenes Szenario ähnlich durchlaufen, als ich vor etlichen Jahren als Inhaber einer deutschen Firma zunächst von Deutschland in die Schweiz und später von dort nach Asien ausgewandert bin.
Vor Abmeldung des deutschen Hauptwohnsitzes solltest Du unbedingt alle steuerlichen Folgen rechtssicher abgeklärt haben, denn die Abmeldung entfaltet volle Rechtswirkung.
Zunächst solltest Du Dich mit der sogenannten „Wegzugsbesteuerung“ befassen. Weitere wichtige Themen sind „Erweiterte beschränkte Steuerpflicht“, „beschränkte Steuerpflicht“ und „Progressionsvorbehalt“.
Die Einhaltung der 183 Tage Regel schützt nicht vor der Besteuerung deutscher Einkünfte. Deutsche Einkünfte sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig unabhängig vom Hauptwohnsitz. Bei einem Wohnsitz im Ausland müssen deutsche Einkünfte im ungünstigsten Fall sowohl in Deutschland, als auch im Wohnsitzland versteuert werden (Doppelbesteuerung). Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland kann die Doppelbesteuerung der deutschen Einkünfte verhindern und regelt das Besteuerungsverfahren.
Es kann sogar so weit gehen, dass das deutsche Finanzamt aufgrund der Inhaberschaft oder Geschäftsführung einer deutschen Firma oder familiärer Bindungen davon ausgeht, dass Deutschland weiterhin Dein Lebensmittelpunkt und Dein weltweites Einkommen deshalb dort steuerpflichtig ist.
Ich empfehle Dir dringend die rechtssichere Abklärung vor der Wohnsitzabmeldung mit einem im internationalen Steuerrecht erfahrenen Berater.
Viel Erfolg und fliegerische Grüsse
Marcel
[Beitrag im Zusammenhang lesen]