 |
Alle Beiträge von: Michael Stock [mstock]
|
|
|
|
|
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie bereits in drei E-Mails vom 8.6., 14.6. und 29.6. um Stellungnahme zu den ungeklaerten Widerspruechen bezueglich der "30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener Fussballstadion und den im gleichen Zeitraum uneinge- schraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittelbarer Nahe des Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss-Flughafen gebeten. Eine Antwort auf diese drei E-Mails habe ich bisher nicht erhalten.
Ich habe den in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6. entstandenen Mehraufwand daher heute der Firma FIFA Marketing & TV AG in Zug/Schweiz in Rechnung gestellt.
Da ich mir mittlerweile nicht mehr sicher bin, ob die auf Ihren Websites angegebenen E-Mail-Adressen (poststelle@ bmi.bund.de bzw. buergerinfo@bmvbs.bund.de) ins Leere fuehren, wuerde ich mich wenigstens ueber eine kurze Information ueber den Erhalt der Nachrichten freuen. Sollte ich bis Montag auf diese E-Mail ebenfalls keine Antwort erhalten, werde ich die entsprechenden Informationen noch einmal als Ausdruck per Post an das Bundesministerium des Innern bzw. an das Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der Hoffnung senden, dass dort vielleicht wenigstens die Post gelesen wird.
Hochachtungsvoll,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Servus Thomas,
wenn ich bis morgen nichts hoere, schicke ich die Rechnung los. Zahlungsziel sind 30 Tage, und dann bin ich mal gespannt, was die FIFA zu ihrer Verteidigung vorzubringen hat ;-)
Viele Gruesse,
Michael
P.S.: Danke fuer den Schnellklick-Tip! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Da habe ich allerdings noch Fragen:
poststelle@bmi.bund.de buergerinfo@bmvbs.bund.de
Luftraumsperrung waehrend des WM-Eroeffnungsspiels
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie bereits in zwei E-Mails vom 8.6. und 14.6. auf die -offenbar unaufloesbaren- Widersprueche zwischen den "30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener Fussballstadion und dem uneingeschraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittel- barer Nahe des Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss- Flughafen hingewiesen. Eine Antwort auf diese beiden E-Mails habe ich bisher nicht erhalten.
Da es sich bei der "FIFA WM 2006" nach oeffentlichen Aussagen um die private Sportveranstaltung eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz handelt, sind die durch grossraeumige Luft- raumsperrungen verursachten Schaeden vom Verursacher zu tragen. Da zudem der Verursacher selbst sowie dessen Ver- treter von diesen Luftraumsperrungen nicht betroffen sind, und -wie den Medien zu entnehmen ist- davon in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht wird, liegt hier zudem ein klarer Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess Art.3 GG vor.
Der in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6. entstandene Mehraufwand ist inzwischen beziffert und wird von uns in Rechnung gestellt.
Sollte ich (wie es offenbar Ihren Gepflogenheiten entspricht) auch dieses Mal wieder keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich folgende Rechnungsadresse verwenden:
FIFA Marketing & TV AG c/o Herrn Gregor Lenze Postfach 4250 CH-6304 Zug
Falls das o.g. Privatunternehmen als Schadensverursacher die Zahlung mit Hinweis darauf verweigern sollte, dass die VFR- Flugverbotszonen auf Weisung der FIFA von deutschen Stellen eingerichtet wurden und diese daher die daraus entstehenden rechtlichen Folgen zu tragen haetten, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hochachtungsvoll,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo ATCler,
danke fuer die Hilfe.Wie funktioniert das mit dem "Schnellklick" in diesem Forum eigentlich?? Ich habe das noch nicht herausgefunden.
Danke fuer eine kurze Info,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
In Kuerze steht wohl die Entscheidung des Amtsgerichts Muenchen hinsichtlich des "Sofortvollzugs" der Zwangsgeldandrohung gegen mich an.
Das Amt draengelt, weil "beim Luftamt Suedbayern noch zahlreiche weitere Verfahren zur Entscheidung anstehen und diesem Verfahren daher Praejudizwirkung zukommt." Na, dann schaun wir mal.
Letztes Wochenende stand uebrigens ein bemerkenswerter Kommentar von Burkhard Hirsch zum Thema LuftSiG in der Sueddeutschen Zeitung: https://www.stockflightsystems.com/hirsch_sz.pdf
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hmmmmm,
kann man diese Flaggen eigentlich auch auf Halbmast hissen, wenn die deutsche Mannschaft rausfliegt? ###-MYBR-###Gruss,
M. Stock ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie in einer E-Mail vom letzten Donnerstag auf den Widerspruch hingewiesen, dass waehrend der Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt- finden sollte. Dies war tatsaechlich so. Es wurden dort allein im Zeitraum von 1600z bis 1800z, also waehrend das Spiel lief, mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Eine Erklaerung dieses seltsamen Vorgangs habe ich von Ihnen bisher nicht erhalten.
Andererseits konnte ich der aktuellen Presse entnehmen, dass vier Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich in die 30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und zur Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden. Den spanischen Piloten droht jetzt, wie von Ihnen bereits angedroht, gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig davon, dass die Nicht- beachtung eines per NOTAM veroeffentlichten Flugbe- schraenkungsgebietes fuer einen Piloten natuerlich immer Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der Unverhaeltnis- maessigkeit mit Hinblick auf den nicht geschlossenen Flugplatz Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die Frage, ob das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik Deutschland Gaesten unseres Landes vermitteln will.
Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR- Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln, nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen, in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der betreffenden Luftfahrzeuge. Die am Flughafen Muechen ver- kehrenden Flugzeuge gehoeren grosstenteils in die Gewichts- klasse 50 Tonnen und mehr. Es liegt wohl auf der Hand, dass ein solches Luftfahrzeug einen ungleich groesseren Schaden anrichten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem Gewicht von 350kg.
Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel Schutz vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis- maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Die Massnahme ist daher rechtswidrig.
Ich behalte mir ausdruecklich vor, bei einer nochmaligen Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone in Muenchen ohne gleichzeitige Schliessung des Franz-Josef-Strauss-Flughafens fuer den entsprechenden Zeitraum Klage einzureichen.
Hochachtungsvoll,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Gestern hat es bereits die ersten Opfer dieser WM-Sperrgebiete gegeben. Eigentlich bin ich eher ein ruhiger und besonnener Zeitgenosse, aber jetzt moechte ich auch mal etwas Polemik loswerden. Vielleicht geht es mit dann wieder besser. Hier also meine Pressemitteilung zu dem gestrigen Vorfall (Satire_Modus = ON):
FIFA-WM 2006: Die Welt zu Gast bei Feinden ------------------------------------------
Muenchen: Gestern flogen vier spanische Ultraleichtflieger auf dem Weg von Polen nach Spanien in Unkenntnis des pathologischen Zustandes der Bundesrepublik Deutschland aus Versehen in die ED-R "Schweinsblasentreter" ein. Sie wurden umgehend von zwei Polizeihubschraubern abgefangen, zum Flugplatz Oberpfaffenhofen eskortiert und dort zur Landung gezwungen. Die Polizei wartete dort bereits auf die potentiellen Terroristen.
Nach der Toetung von Al-Sarkawi gelang der "Koalition der Billigen" damit innerhalb weniger Tage ein weiterer grossartiger Sieg im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Nicht auszudenken, wenn sich die vier 200kg-Geraete in das Schweizer Hoheitsgebiet "Muenchner WM-Stadion" gestuerzt haetten. Dabei waeren mit hoher Wahrscheinlichkeit Zehntausende von Grashalmen ums Leben gekommen oder zumindest schwer verletzt worden. Ob der Rasenschaden bis zum naechsten Schweinsblasentreten wieder haette behoben werden koennen, erscheint aus heutiger Sicht mehr als fraglich. Verteidigungsminister Jung hatte kurzzeitig die Ausrufung des Verteidigungsfalls und die Erklaerung des NATO-Buendnisfalls erwogen, aber auf Anraten seines Psychiaters wieder davon Abstand genommen.
Gemaess Paragraph 62 LuftVG erwartet die potentiellen Attentaeter jetzt bis zu zwei Jahren Gefaengnis. Die verdiente Strafe werden sie wohl im Gefaengnis Muenchen-Stadelheim absitzen duerfen. Aus unbestaetigten Quellen dazu die Aussage des Bayerischen Innenministers Dr. Guenther Beckstein: "Ein Bayerischer Knast hat immer noch mehr Lebensqualitaet zu bieten als eine spanische Doppelhaushaelfte!".
(Satire_Modus = OFF) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Tucker,
danke fuer den Link! Das ist ein weiterer Baustein fuer die Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Ein wahlloses Verstreuen der durch die ZUeP gewonnenen, hochsensiblen Daten einer Vielzahl von Bundesbuergern ueber das gesamte EU-Ausland wird vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben. Insofern dient dieser Entwurf unserer Sache vielleicht sogar mehr, als er ihr schadet.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
At: poststelle@bmi.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich diesem NOTAM entnehmen konnte, ist die 30NM-VFR- Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion fuer das morgige Eroeffnungsspiel aktiviert worden:
A1317/2006 EDMMfrom: 2006/06/09 13:00 until: 2006/06/09 20:45RESTRICTED AREA MUENCHEN II ACTIVE. ALL VFR FLTS IN THIS AREA AREPROHIBITED EXC POLICE FLTS, MISSION FLTS BY THE GERMAN ARMED FORCES,RESCUE FLTS, AND FIFA SPECIAL FLTS WITH PERMISSION OF THE RESPONSIBLE POLICE UNIT ONLY. AIP SUP VFR 10/06 REFERS. GND up to FL100
Ganz offenbar wird also fuer dieses Spiel eine "erhoehte Bedrohungslage" angenommen, was seltsamerweise aber von allen fuer die Sicherheit Verantwortlichen verneint wird. Moeglicherweise soll aber auch einfach nur einem "gefuehlten Verdacht" gegen alle deutschen Piloten, welche nach Sichtflugregeln operieren, Rechnung getragen werden. Bei Subjekten wie mir (46 Jahre alt, geboren und aufgewachsen in Oberbayern, tadelloser Bundesbuerger) kann man natuerlich gar nicht vorsichtig genug sein. Niemand kann in mich hineinschauen, und allein deshalb stelle ich ganz offenbar eine latente Gefahr dar.
Nun muss ich aber der offiziellen Website des Flughafen Muenchen entnehmen, dass dort keinerlei Flugverbot besteht, sondern waehrend des Eroeffnungsspiels mehr als 200 Flug- bewegungen nach Instrumentenflugregeln stattfinden werden. Von MUC ist das Muenchner Fussballstadion mit einem Verkehrsflugzeug in weniger als zwei Minuten zu erreichen.
Unter anderem wird beispielsweise morgen in MUC um 18.05 Uhr der Turkish-Airlines-Flug TK1636 nach Istanbul starten. Es handelt sich dabei um einen Airbus A320 mit einer MTOW von immerhin 77 Tonnen, davon etwa 15 Tonnen Kerosin. Das Flugzeug wird wohl von Muslimen geflogen, wobei man beruecksichtigen muss, dass der iranische Praesident vor kurzem bekanntgegeben hat, dass im Iran bereits mehr als 30000 islamische Selbstmordattentaeter ausgebildet wurden, die ueberall auf der Welt verteilt sind und jederzeit Anschlaege verueben koennen. Ich gebe zu bedenken, dass man auch in die Piloten von Verkehrsflugzeugen nicht hinein- schauen kann. Zudem sind diese seit den Anschlaegen vom 11.9.2001 hinter gepanzerten Cockpittueren verschanzt, so dass sie niemand von einem zweiminuetigen Flug zu einem Selbstmordattentat aufhalten kann.
In konsequenter Umsetzung des Sicherheitskonzepts kann daher wohl nicht nur der Flug TK1636 morgen auf keinen Fall statt- finden, sondern auch alle anderen Fluege von oder zu MUC im Zeitraum von drei Stunden vor dem Spiel bis drei Stunden nach dem Spiel. Sehe ich das richtig?
Mit freundlichen Gruessen,
Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Vogeler,
es ist soweit: Mein Anwalt hat beim Amtsgericht Muenchen in meinem Namen gegen die ZUeP Klage erhoben, und ein weiterer Fliegerkollege hat sich gleich angeschlossen. Jetzt schauen wir mal, was die Gerichte zur Zuverlaessigkeitsueberpruefung sagen!
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Villiers,
ich weiss zwar nicht, wer oder was "MoPo" ist, aber diese Art von Bericht kann ich natuerlich ueber jedes oeffentliche Ereignis schreiben. Nehmen wir doch mal die Schweinsblasentreter-Weltmeisterschaft 2006:
Zwar durften die Hooligans (Fussballfans) ihre Waffen abgeben und mussten auf waghalsige Schlaegereien verzichten, doch im Stadion ging es hoch her. Die Vorstellung, ein Fanblock koennte die Kontrolle ueber sich verlieren, liess manchen Besucher erschauern.
Kritische Toene kamen von der Anwohnerschaft und den Gewerbetreibenden rund um das Stadion, die sich weniger ueber den Laerm als ueber die Strassensperrungen aufregten. nicht sehr erfreut war Friseur Charly Schiffers (52): "Ich habe kein Verstaendnis dafuer. Viele Stammkunden sind abgesprungen ........
Ich will jetzt nicht ueber die Qualitaeten eines Friseurs spekulieren, dessen Kunden wegen eines einzigen Tags Strassensperrung "abspringen", aber diese Art von Berichterstattung ist Stimmungsmache und sonst nichts. Journalistischer Restmuell.
Wenn Sie Pilot sind, dann schreiben Sie was dagegen! Ein Red Bull Air Race ist nur fuer die so gefaehrlich, die nicht wissen, welche Piloten dort mit welchen Maschinen welche Manoever fliegen.
Ich glaube nicht, dass die Taktik des Schwanzeinziehens der Fliegerei in Deutschland weitergeholfen hat. Mittlerweile sind wir doch schon so weit, dass schon der Start eines Luftfahrzeugs als ein Akt auf Leben und Tod angesehen wird. Es gibt eben auch noch etwas anderes als "straight and level", und wenn das von Vollprofis gezeigt wird, sollten wir uns darueber freuen und die Publicity fuer unsere Zwecke nutzen.
Keep it inverted,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Bitterle,
von dem "Persilscheinverfahren", welches Sie da beschreiben, habe ich auch schon gehoert. In Ihrem Fall sind alle Beteiligten froh, wenn sich das Problem ueber das Ausstellen eines Papiers erledigen laesst. Ohne Ihnen das madig machen zu wollen - aber das zeigt natuerlich die voellige Sinnlosigkeit des ganzen Verfahrens. Die Tatsache, dass Sie Reserveoffizier sind und vielleicht vor vielen Jahren einmal mit dem MAD zu tun hatten, macht Sie im vorgeblichen Sinne des Ganzen ja auch nicht zuverlaessiger als mich ;-)
Das hat, glaube ich, nicht so viel mit Flexibilitaet des LBA zu tun. Mittlerweile gibt es aber wohl so viel Aerger mit dieser ZUeP, dass die ueber jeden Fall froh sind, den sie ohne langes Nachdenken irgendwie abhaken koennen.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Hermann,
jetzt ist es wohl soweit: Wir haben alle das Schreiben erhalten, in dem uns 500 Euro Zwangsgeld (und Zwangsvollstreckung) angedroht werden, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen die ZUeP beantragen. Schliesslich muss ja sichergestellt werden, dass wir keine "Innentaeter" sind, die bei der "WM 2006" zuschlagen ;-)
Endlich mal ein rechtsmittelfaehiger Bescheid! Meine Klage gegen den Freistaat Bayern ist in Vorbereitung. Nach der Begruendung des Rasterfahndungsurteils glaube ich nunmehr, dass das LuftSiG vom Bundesverfassungsgericht die letzte Oelung erhalten wird.
Wenn Sie es auch so machen: Sammeln Sie alle Belege fuer den Aufwand, den Sie durch den Entzug der Lizenz haben. Dass darf dann schlussendlich alles die Bundesrepublik Deutschland bezahlen. Wenn dann alles vorbei ist, sollte die Fliegerwelt die ueberfaellige Diskussion vom Zaun brechen, ob Mitglieder des Bundestages fuer vorsaetzlichen Verfassungsbruch bestraft werden sollten.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
@Alle,
die Petition "Pro Fuersty" hat 9814 Unterstuetzer gefunden! Die Flugplatzgegner haben im Gegensatz dazu nur etwa 900 Unterschriften zusammenbekommen. Letzten Mittwoch hat der Vorstand von "Aufsteigen mit Fuersty" die Unterschriften im Bayerischen Landtag uebergeben.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Gruss,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Hermann,
das ging aber schnell. Das mit dem "Ruhen der Lizenz" haben wir schon erwartet, weil der Sofortvollzug nach den vorangegangenen Gerichtsentscheidungen zumindest problematisch ist.
Was immer da drinsteht - bis Sie gegroundet werden, wird es noch eine ganze Zeit dauern, denn jetzt haben Sie ja wohl immer noch keinen rechtsmittelfaehigen Bescheid, und gegen den koennen Sie dann natuerlich Einspruch einlegen!
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Konrad,
es gibt natuerlich sehr viele Widersprueche im LuftSiG, vor allem im Vergleich mit anderen Bundesgesetzen. Den Luftaemtern oder Regierungspraesidien kann man das auch schreiben, aber es interessiert sie eigentlich nicht. Die haben jetzt die Aufgabe, das LuftSiG durchzusetzen, und das machen sie auch, frueher oder spaeter.
Wir muessen die Entscheidung einer Institution mit sog. "Normenkontrollbefugnis" haben, und das faengt erst bei hoeheren Gerichten an. Nur diese koennen aufgrund festgestellter Widersprueche mit anderen Gesetzen den Fall z.B. dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen (so habe ich das als Nichtjurist zumindest verstanden).
Schriftliche Auseinandersetzungen mit Luftaemtern sind also nur unverbindliches Vorgeplaenkel. Ihr Fall ist da insofern eine Ausnahme, weil Ihre "Luftsicherheitsbehoerde" sich zu einem auesserst unueberlegten Schritt hinreissen liess. Das ist auch der Grund, warum wir alle so lange nichts von den Aemtern hoeren, denn die muessen sich jetzt Sanktionen gegen uns ueberlegen, die auch gerichtsfest sind, und das ist gar nicht so einfach.
Ich nehme an, dass wir in etwa zwei Wochen Post bekommen werden, in der drinsteht, auf welche Art und Weise wir gefoltert werden sollen. Dann sehen wir weiter.
Viele Gruesse,
M. Stock
@Michael Hermann: Ich habe Verstaendnis fuer Jeden, der nicht gleich lospreschen will. Die Konsequenzen koennen schliesslich recht unangenehm sein, und die Gewinnchancen sind realistischerweise 50/50 (vielleicht auch ein wenig besser). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Vogeler,
mein Anwalt kennt die Dame von der AOPA, dass ist nicht das Problem.
Ihren Vorschlag, dem Luftamt ein Gespraech anzubieten, habe ich uebrigens uebernommen. Das wollen die Aemter aber natuerlich nicht. Leider haben sie immer einen Ermessensspielraum, im Rahmen dessen sie dann den beruehmten Antrag verlangen. Dagegen ist rechtlich nicht viel zu machen, man kann nur Zeit gewinnen.
Es hilft nichts: Die Verfassungswidrigkeit des LuftSig hinsichtlich der ZUeP muss festgestellt werden. Das kann nur erreicht werden, wenn mindestens einer der Betroffenen knallhart bleibt und sich durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht klagt. Dabei koennen einem die Verbaende nicht helfen, dazu braucht man einfach einen Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht und langen Atem.
Ich mache das definitiv. Bisher bin ich aber wohl der Einzige.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Herrmann,
mein Anwalt hat am 30.3. dem Luftamt Suedbayern geschrieben, dass er mich anwaltlich vertritt und unzweideutig mitteilt, dass die Mitwirkung an der ZUeP auch fuer den Fall einer Zwangsgeldandrohung verweigert wird.
Begruendung ist die Annahme, dass das LiftSiG einer verfassungsmaessigen Ueberpruefung nicht standhalten wird.
Mal sehen, was jetzt passiert. Ziel muss sein, dass so schnell wie moeglich einer von uns vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Alles andere wird schlussendlich nicht helfen.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Vogeler,
was Sie (berechtigterweise) schreiben, ist fuer die Urheberin des Vergleichs natuerlich ganz schoen peinlich. Andererseits zeigen amtliche Reaktionen dieser Art aber auch die ganze Ratlosigkeit und Konfusion angesichts der Tatsache, dass die Aemter kein einziges vernuenftiges Argument vorbringen koennen.
Was rauskommt, wenn trotzdem unbedingt was geschrieben werden muss, sieht man an dem TUeV-Vergleich. Das rutscht - mit Verlaub - ja schon ins Laecherliche ab.
Ansonsten habe ich heute ein Einschreiben mit Rueckschein vom Luftamt bekommen:
Sehr geehrter Herr Stock,
bereits im vergangenen Jahr hatten wir Sie aufgefordert, einen Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung nach Paragraph 7 LuftSiG zu stellen. Bis heute ist ein solcher Antrag hier nicht eingegangen. Bitte holen Sie dies
bis spaetestens 21 Tage nach Zustellung dieses Schreibens
nach. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Sie zur Mitwirkung an der Zuverlaessigkeitsueberpruefung verpflichtet sind (Paragraph 7 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG).
Das Antragsformular und weitergehende Hinweise finden Sie auch im Internet unter www.luftamt-suedbayern.de (Formulare/Luftsicherheitsgesetz).
Mit freundlichen Gruessen,
gez. Elas
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und traegt daher keine Unterschrift.
Ich werde mich jetzt mit meinem Anwalt beraten, und dann geht's los.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Schierghofer (und alle anderen),
wir hoffen das auch und versuchen, bis zum 1.April mindestens 6000 Unterschriften fuer die Petition zusammenzubringen. Daher der Aufruf:
Bitte die Petition moeglichst zahlreich herunterladen, von moeglichst vielen unterschreiben lassen und - das Allerwichtigste:
Die Petition muss im Original (also keine Kopie oder Fax) per Post bis zum 1.4. bei der Buergerinitiative eingegangen sein!
Felix Gadow Buergerinitiative Aufsteigen mit Fuersty Luftverkehr schafft Arbeitsplaetze e.V. Wiesenstrasse 11 82223 Eichenau
Vielen Dank fuer jede Hilfe! Auch Mitglieder werden noch gesucht (momentan sind es etwa 380). Die Mitgliedschaft ist kostenlos, also kann man da nicht viel verkehrt machen.
Das Ueberleben von "Fuersty" haengt im Wesentlichen an der Anzahl der Unterstuetzer. Es ist durchaus erwuenscht, die Petition im Schneeball verfahren weiterzuverteilen, wobei der Hinweis auf die Ruecksendung per Post aber sehr wichtig ist.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Vogeler,
Sie haben vielleicht recht. Eine Vielzahl solcher Schreiben an eine Vielzahl von Behoerden und Politikern ist angesichts des weitgehenden Fehlens oeffentlicher Unterstuetzung das einzige, was uns ausser Gerichtsverfahren bleibt. Als Trost koennen wir dann wenigstens die immer herzzerreissender werdenden Antworten lesen, denn diese sind mittlerweile schon oft erheiternd. In BW hat einer als Antwort auf seine Verweigerung schon einen Vergleich mit der TUeV-Untersuchung seines Autos erhalten .....
Der Betreffende hatte auch gleich noch eine andere Frage, die ich gleich aufgegriffen habe:
Bayerischer Landesbeauftragter fuer den Datenschutz Herrn Karl Michael Betzl
Prinz-Ludwig-Strasse 9
80098 Muenchen
Sehr geehrter Herr Betzl,
ich habe kuerzlich vom Luftamt Suedbayern ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde,einen Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung meiner Person zu stellen. Im Rahmen dieser Ueberpruefung werden meine persoenlichen Daten vom Luftamt an die Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehoerden der Laender, das Bundeszentralregister, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, das Bundesamt fuer Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den militaerischen Abschirmdienst, der Bundesbeauftragten fuer die Unterlagen des Staatsssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an Strafverfolgungsbehoerden weitergegeben und bei diesen Stellen Auskuenfte ueber mich eingeholt. Diese Auskuenfte werden beim Luftamt Suedbayern zusammengefuehrt und dort elektronisch gespeichert.
Offensichtlich ist das Luftamt Suedbayern nicht berechtigt, diese Auskuenfte ohne meine Zustimmung einzuholen und noetigt mich deshalb, den Antrag auf Durchfuehrung einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung durch die Luftsicherheitsbehoerden nach Paragraph 7, Absatz 1, Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz zu unterschreiben (siehe Anhang).
Ich habe sehr grosse Bedenken, diesen Antrag zu unterschreiben. Ein Sicherheitsgewinn ist dadurch nicht zu erwarten, da ich aufgrund meiner Lizenz nur Kleinflugzeuge fliegen darf, deren Schadenswirkung im Falle eines Missbrauchs zu terroristischen Angriffen geringer ist als die eines PKWs. Es wurde auch noch nie ein Kleinflugzeug zu einem terroristischen Anschlag verwendet.
Selbst ein Entzug meiner Fluglizenz aufgrund einer Verweigerung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung erlaubt es mir weiterhin, mit Flugscheinen aus dem europaeischen Ausland legal in Deutschland zu fliegen. Zudem verliere ich mit Entzug meiner Lizenz natuerlich nicht meine Befaehigung ein Flugzeug zu fliegen, sondern lediglich ein Blatt Papier, auf dem dies vermerkt ist. Schliesslich verfuege ich seit fast 20 Jahren ueber meine Pilotenlizenz, die vom Luftamt Suedbayern ausgestellt und seither kontinuierlich verlaengert wurde. Warum nun auf einmal an meiner Zuverlaessigkeit gezweifelt wird, erschliesst sich mir nicht.
Attentaeter, die in der Vergangenheit grosse Verkehrsflugzeuge in ihre Gewalt brachten und zu terroristischen Zwecken missbrauchten, waren ausnamlos nicht im Besitz einer Pilotenlizenz (schon gar nicht einer deutschen) und waeren deshalb von einer Zuverleassigkeitsueberpruefung nicht betroffen.
Meine Fragen an Sie betreffen zunaechst ausschliesslich den Datenschutz. Halten sie als Landesbeauftragter fuer den Datenschutz die Zuverlaessigkeitsueberpruefung aller Piloten fuer unbedenklich? Ist Ihnen das Vorgehen und die interne Verfahrensweise des Luftamt Suedbayern bei der Zuverlaessigkeitsueberpruefung nach Paragraph 7 Luftsicherheitsgesetz bekannt und koennen Sie mir aufgrund dessen empfehlen, meine Unterschrift auf den Antrag auf Durchfuehrung einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung zu leisten? Ferner habe ich bei allen o.g. Stellen Auskunft ueber meine persoenlichen Daten gemaess Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Einige dieser Stellen haben die Auskunft jedoch mit dem Hinweis verweigert, dass dieses Gesetz fuer sie keine Gueltigkeit haette. Koennen Sie mir dabei behilflich sein, diese Auskuenfte dennoch zu erhalten?
Ich bedanke mich schon in voraus fuer Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Gruessen,
Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Ja, bekommen Sie denn da brauchbare Antworten? Ich habe schon einige solche Schreiben an den Bundesinnenminister, meine Wahlkreisabgeordneten, weitere Politiker und nicht zuletzt auch an das Luftamt geschickt.
Wenn da etwas zurueckkommt (der Bundesinnenminister hat z.B. gar nicht geantwortet), dann ist es entweder eine Themaverfehlung oder der uebliche Unsinn, der als Standardbegruendung fuer das Nichtbegruendbare herhalten muss und offiziell ausgegeben wurde. Meine tatsaechlichen Fragen werden immer ignoriert, denn auf die gibt es natuerlich keine Antworten.
Das ist wie mit der Rechtschreibreform: Mittlerweile weiss jeder, dass das Unterfangen schwachsinnig war, aber zugeben darf es um Gotteswillen keiner.
Unsere Politiker sind unfaehig, einen sachlichen Dialog mit dem Buerger zu fuehren. Die verstehen nur noch Gerichtsurteile, und oft nicht einmal die: Die Kommentare von Wiefelspuetz und Bosbach zum LuftSig-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechen doch wohl Baende.
Mit denen koennen wir nicht mehr diskutieren, die koennen wir nur noch niederprozessieren.
Viele Gruesse,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Herr Vogeler,
nachdem der Bundesrat beim eigentlichen "Luftsicherheitsgesetz" wohl in verfassungswidriger Weise umgangen wurde, wird er sich beim Durchwinken der DVO moeglicherweise querstellen. Das koennte natuerlich der Grund dafuer sein, dass diese DVO schon so lange auf sich warten laesst. Oder gibt es dafuer einen anderen?
Ich habe seit meinem letzten Schreiben vom 18.12.05 jedenfalls nichts mehr vom Luftamt gehoert. Eigentlich schade, denn unser Ziel muss es sein, schnellstmoeglich juristische Auseinandersetzungen zu fuehren, um diesen Schwachsinn zu beenden. Ich warte .....
Gruss,
M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo Thomas,
ich habe mir bereits die Muehe gemacht, alle in dem ZUeP-Antrag genannten Behoerden anzuschreiben und Auskunft gemaess P19 BDSG zu fordern. Den ZUeP-Antrag habe ich jeweils beigelegt, um den Grund dafuer plausibel zu machen.
Der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und das Bayerische Landesamt fuer Verfassungsschutz haben mir relativ schnell und problemlos mitgeteilt, dass sie nichts ueber mich wissen.
Der militaerische Abschirmdienst hat mir mitgeteilt, dass das BDSG fuer ihr Amt nicht gilt, sondern ein MAD-Gesetz (Aha. Ich dachte immer, ein Bundesgesetz wie das BDSG gilt fuer alle, auch fuer Behoerden ..). Jedenfalls hat mir ein Oberst gnaedigerweise im Rahmen "pflichtgemaesser Ermessensausuebung" dann doch mitgeteilt,dass ueber mich dort weder "Daten in Dateien noch in Akten gespeichert sind".
Das Zollkriminalamt hat es sich leicht gemacht und mir geschrieben, dass ich nicht den richtigen Paragraphen des BDSG fuer mein Auskunftsersuchen herangezogen haette (ich hatte denen versehentlich P34 genannt). Da muss ich wohl erst einmal einen Anwalt meine Auskunftsersuchen formulieren lassen, denn so ein Fehler kann einem Nichtjuristen schon mal passieren.....
Das Bundesamt fuer Verfassungsschutz hat mir geschrieben, so geht's schon mal ueberhaupt nicht. Erstens gilt auch fuer sie das BDSG nicht, sondern ein Bundesverfassungsschutzgesetz, und darin steht, dass ausser einem "besonderen Auskunftsinteresse" auch einen "dargelegter Sachverhalt" erforderlich ist, "der nach Ihrer Auffassung zu einer Speicherung von Daten zu Ihrer Person beim BfV gefuehrt haben koennte". Tja, so einen Sachverhalt kann ich tatsaechlich nicht anbieten, und damit ist das BDSG schon wieder mal ausgehebelt. Die sagen mir einfach nichts.
Dann war da noch "Die Bundesbauftragte fuer die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Wir ahnen es schon: Nein, das BDSG gilt fuer diese Behoerde natuerlich nicht, da gibt es ein StUG. Immerhin haben sie mir einen Antrag auf Auskunft beigelegt. Auf die erforderliche "Beibringung einer Identitaetsbescheinigung" weisen sie aber noch ausdruecklich hin.
Fazit: Wenn man in Deutschland wissen will, was in Behoerden alles ueber einen selbst gespeichert ist, wird gemauert. Das BDSG ist fuer zahlreiche Bundesbehoerden durch irgendwelche anderen Gesetze schlicht ausser Kraft gesetzt, und in diesen anderen Gesetzen sind immer irgendwelche Huerden und Fallstricke eingebaut.
Ich werde diese Auskunftsersuchen trotzdem bis zum Ende durchziehen, denn ich habe was vom BfV gelernt: Eine letzte Chance hat die "Luftsicherheitsbehoerde" bei mir noch. Wenn sie mich zueppen wollen, koennen sie bei mir jeweils einen Antrag stellen, in dem sie hinreichend begruenden, dass sie von einer bestimmten Behoerde einen Auszug ueber mich wollen. Wenn mir die Begruendung schluessig erscheint, fordere ich diesen Auszug an und schicke ihn der "Luftsicherheitsbehoerde".
Warum sollen nur Behoerden die Buerger am Nasenring durch die Manege ziehen? Drehen wir's doch einfach mal um ;-)
Viele Gruesse aus Banana Republic,
Michael
P.S.: Dein Hinweis auf die nicht vorhandene Luftraumsperrung ueber Turin hat wohl doch etwas bewirkt:
https://www.c6-magazin.de/news/olympische_winterspiele_2006/001174.php [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
 |
|
 |