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Alle Beiträge von: Michael Stock [mstock]


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Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
15. Februar 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

leider hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung ja nicht so richtig weitergeholfen, aber das waere wohl auch eher eine glueckliche Fuegung gewesen. Daraufhin bleibt uns jetzt wohl nichts anderes uebrig, als das Ganze bis zur letzten Konsequenz durchzuziehen. Mal sehen, was uns die Luftaemter als Naechstes schreiben .....

Ohren steifhalten,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Abgang in den Spitzelstaat
10. Februar 2006: Von Michael Stock an Jan Brill
Hmmmmmm,

das ist wohl ein gutes Beispiel dafuer, warum die Einstellung "wenn ich nichts zu verbergen habe, darf jeder alles ueber mich erfahren" auesserst problematisch sein kann. Wir wissen doch gar nicht, wie die Definition von "nichts zu verbergen" in Geheimdienstkreisen aussieht und welchen Falschinformationen die aufsitzen.

Und da unsere Geheimdienste, wie uns unsere Politiker schon erklaert haben, deswegen so heissen, weil deren Taetigkeit geheim ist, wird auch niemand erfahren, in welche Art von Raster er nach so einem Vorgang einsortiert wird .....

Gruss,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
10. Februar 2006: Von Michael Stock an Edgard L. Fuß
Hallo Herr Fuss,

ich habe schon mal davon gehoert, dass ganze Vereine die ZUeP verweigert haben sollen ,aber Naeheres weiss ich auch nicht.

Das Luftamt Suedbayern meldet sich bei mir auch nicht mehr, seit ich schriftlich und endgueltig verweigert habe. Irgendwie mutiert das immer mehr zur Comedy-Veranstaltung: Erst droht das Luftamt mit Zwangsgeldern, behoerdlichen Erzwingungsmassnahmen und Lizenzentzug, und wenn die Einschuechterungsmassnahmen nicht funktionieren, dann wissen sie nicht mehr weiter.

Gruss,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
8. Februar 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
Fast haette ich es vergessen: Da Lustigste war ja wohl, dass Frontal21 den Motorsegler faelschlicherweise als UL bezeichnet hat, denn behauptete, dafuer braeuchte man keine Lizenz, und der Behoerdenvertreter das dann im Fernsehen auch noch bestaetigt hat ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
8. Februar 2006: Von Michael Stock an 
Ebenfalls Danke fuer den Tip! Der Bericht war wirklich nicht schlecht und hat jetzt jedenfalls dafuer gesorgt, dass das Thema auch jenseits von Internet-Foren mal bekannt wird. Ich habe mich per e-mail bei der Frontal21-Redaktion bedankt:

------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren der Frontal21-Redaktion,

als Betroffener habe ich mich ueber Ihren Bericht zum Thema "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" gefreut. Er war sehr gut recherchiert und hat das Wesentliche herausgearbeitet. Ich glaube, dass wir als Piloten hier nur die erste "Opfergruppe" der paranoiden Vorstellungswelt unserer Politiker sind und weitere folgen wuerden, wenn nicht durch kritische Berichterstattung wie Ihre solche Vorgaenge oeffentlich gemacht wuerden.

Betroffen sind uebrigens nicht nur Hobbypiloten, sondern auch diejenigen, die die Privatpilotenlizenz zur Ausuebung ihres Berufes benoetigen.

Ich wuensche Ihnen weiterhin eine so glueckliche Hand bei der Auswahl und Bearbeitung Ihrer Themen.

Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Was passiert mit Fürstenfeldbruck?
30. Januar 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Fuhrmeister,

im Dezember war eine kleine Versammlung von Interessierten, und jetzt tut sich was bezueglich Fuersty:

www.aufsteigen-mit-fuersty.de

Man kann in dieser Initiative beitragsfrei Mitglied werden. Unabhaengig von der Eignung von Fuersty als GA-Platz fuer Muenchen sollten meiner Ansicht nach moeglichst viele Piloten dieser Vereinigung beitreten. Eine weitere Zerstoerung von Flugplaetzen in der Umgebung von Muenchen koennen wir doch nicht einfach kampflos hinnehmen. Ausserdem haben die Protagonisten von Aufsteigen-mit-Fuersty auf mich einen sehr vernuenftigen Eindruck gemacht.

Viele Gruesse,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
18. Januar 2006: Von Michael Stock an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

das Dokument, auf welches Sie da verweisen, ist ja wirklich interessant. Wenn das stimmt (und die Einstellung des Verfahrens laesst darauf schliessen), dann haben die Behoerden ja wohl noch viel groessere Probleme, als sie sich jemals traeumen liessen ....

Unabhaengig davon glaube ich aber schon, dass Sie den "freiwilligen Antrag", den Sie damals gestellt haben, widerrufen koennen. Nach all den unglaublichen Dingen im Zusammenhang mit deutschen Geheimdiensten, die nach und nach aufgedeckt werden, ist das wohl durchaus nachvollziehbar.

Es waere interessant zu erfahren, was Ihr freundlicher Beamter dazu sagt.

In diesem Sinne: Nur Mut, Sie sind nicht alleine!

Viele Gruesse nach Hamburg aus dem verschneiten Bayern,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu Der Papiertiger und die ZÜP
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Norbert V.H. Lange
Hallo Herr Lange,

ich finde, dass Herr Brill keine so schlechte Begruendung fuer seine Vorgehensweise abgeliefert hat. Abgesehen davon ist es doch eine sehr persoenliche Entscheidung, ob man den "Totalverweigerer" gibt oder einen anderen Weg waehlt. Auch wenn Herr Brill und PuF eher im Licht er Oeffentlichkeit stehen, muss er deshalb doch nicht zwangsweise zum Maertyrer werden. Die Behoerden koennen im Fall von Herrn Brill aber wohl sicher sein, dass er im Falle der Verfassungswidrigkeit des LuftSiG noch sehr unangenehme Dinge einfordern wird ....

Ich habe schon mit Einigen gesprochen, die aus verschiedensten Gruenden ihre eigene ZUeP beantragt haben, und finde, wir sollten das einfach akzeptieren. Wichtig ist doch nur, dass es vielleicht 100 unbeugsame Einwohner in dem kleinen gallischen Dorf namens "Non a la ZUeP" gibt ;-)

Die Behoerden koennen ja schlecht nach dem Motto vorgehen: "ZUeP fuer alle, nur fuer die nicht, die aufmuepfig sind."

Viele Gruesse und nichts fuer ungut,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

die ADAC-Rechtsschutzversicherung hat grundsaetzlich die Gueltigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes fuer die Pilotenlizenz bestaetigt. Eine richtige Deckungszusage wollen sie aber erst dann machen, wenn es einen formellen "Verwaltungsakt" gibt, und den hat das Luftamt bisher bekannterweise vermieden. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon Mal eine Schadennummer und auch einen Rechtsanwalt in Muenchen, der meine Mandat in Sachen "ZUeP" uebernommen hat. Es kann also losgehen!
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock

@Henry:###-MYBR-###@joni-muc:

Danke fuer den Zuspruch. Ich werde unbeugsam bleiben! [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
28. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

ich habe eine Standard-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Die Vertragsbedingungen sind denen Ihrer Versicherung sehr aehnlich, so dass ich jetzt eine Deckungszusage angefordert habe. Dazu habe ich eine ganze Reihe von Unterlagen eingeschickt und rechne in Kuerze mit einer Antwort.

Bzgl. Schadenersatzforderungen duerfte das, was Ihr Anwalt sagt, stimmen. Ich hatte allerdings eher gemeint, wer die Anwalts- und Gerichtskosten traegt, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Hierzu hat mir ein anderer "Verweigerer" aber schon geschrieben, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Luftamt den Verwaltungsakt rueckgaengig machen kann, wodurch man auf diesen Kosten sitzenbleiben wuerde. Wenn das nicht geschieht, muss man den Prozess eben durchziehen, die Behoerde verliert ihn, und dann muss sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten begleichen.

Hinsichtlich eines Anwalts bin ich noch auf der Suche, allerdings habe ich schon einen Kontakt. Naechste Woche mehr.

Viele Gruesse,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
22. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

aus Ihrem letzten Satz glaube ich eine gewisse Reserviertheit meinen Schreiben gegenueber herauslesen zu koennen ;-)

Ganz offen gesagt: Ich weiss natuerlich, dass meine Vorgehensweise polemisch wirkt und zudem juristisch wohl nur wenig hilfreich ist. Die Gefahr fuer unsere Demokratie ist durch das, was hier mit uns passiert, aber eindeutig gegeben, und das muss im Klartext moeglichst weit verbreitet werden. Ich stehe also dazu.

Nun tritt das Ganze aber ohnehin in die naechste Phase ein. Egal ob man, wie z.B. Herr Vogeler, auf die Beantwortung von Fragen besteht oder mehr grundsaetzlich argumentiert wie ich: das Luftamt sortiert das jetzt alles einfach in zwei Kisten mit der Aufschrift "Ja" bzw. "Nein" ein und schaut sich Anfang Januar an, wie voll die "Nein"-Kiste ist. Wenn da 500 Ablehnungen drinliegen, wird vielleicht vorerst nichts passieren, denn dann muss das Amt damit rechnen, in Hunderte von rechtlichen Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, und das wird wohl schlicht personelle Probleme bereiten.

Wenn wir aber nur 10 sind, wird das Luftamt gnadenlos und mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, unseren Widerstand zu brechen. Die Zeit von "Laiendarstellern" wie mir ist damit abgelaufen, jetzt muessen juristische Profis die Sache in die Hand nehmen. Damit sind drei Dinge zu klaeren:

1.) Wie findet man einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Bereich auskennt und bereit ist, Mandate zu uebernehmen? Ich suche konkret fuer mich und einen Freund von mir, der ebenfalls die ZUeP beim Luftamt Sued verweigert hat.

2.) Anwaelte sind teuer. Decken die privaten Rechtsschutzversicherungen, ueber die viele von uns verfuegen, einen Rechtsstreit mit dem Luftamt ab? Das kann wahrscheinlich von jedem mit einem Anruf bei seiner Versicherung geklaert werden.

3.) Es laesst sich ja nicht ausschliessen, dass das Bundesverfassungsgericht das gesamte LuftSiG wegen der fehlenden Bundesratszustimmung verwirft. Koennen wir in diesem Fall unser Anwalts- und Gerichtskosten vom Luftamt einfordern? Da habe ich nun wirklich keine Ahnung.

Vielleicht koennen uns andere Forumsteilnehmer da weiterhelfen. Viel Zeit bleibt uns jetzt wahrscheinlich nicht mehr, denn wir wissen ja nicht, wieviel Spielraum die Luftaemter tatsaechlich haben.

Viele Gruesse,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

das klingt ja schon fast nach Einsicht seitens Ihrer Luftfahrtbehoerde. Herr Meyer vom Luftamt Suedbayern hat mir allerdings gesagt, dass er wohl nicht anders kann, als bei Verweigerung "relativ kurzfristig" Zwangsmassnahmen einzuleiten. Daher konnte ich - fortiter in re - das folgende Schreiben leider nicht vermeiden:
###-MYBR-###
Bundespraesident Dr. Horst Koehler

Bundespraesidialamt
Spreeweg 1

11010 Berlin


###-MYBR-###Luftsicherheitsgesetz
---------------------


Sehr geehrter Herr Bundespraesident,

mit Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz werden mittlerweile bundesweit alle Inhaber von Pilotenlizenzen durch die Luftfahrtbehoerden unter Androhung von Lizenzentzug bzw. Zwangsgelderhebung dazu genoetigt, Ermittlungsmassnahmen gegen sich selbst zu beantragen.

Ich halte es fuer ausserordentlich wichtig, dass Sie von diesen Vorgaengen Kenntnis erhalten und sende Ihnen daher zu Ihrer Information den betreffenden Schriftverkehr zwischen dem Luftamt Suedbayern und mir.

Ich sehe in diesen Vorgaengen eine Bedrohung unser verfassungsmaessigen Ordnung und habe aus diesem Grund meinen Widerstand gemaess Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes erklaert.


Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Johannes Niesslbeck
Hallo Herr Niesslbeck,

ich habe Ihren Schriftverkehr mal nachgelesen. Von dieser Seite hatte ich das Ganze noch gar nicht betrachtet! So wie es aussieht, krankt es bei diesem "Luftsicherheitsgesetz" wohl an jedem Ende.

Es freut mich jedenfalls sehr, dass es ausser uns auch noch eine ganze Reihe weiterer Piloten gibt, die harten Widerstand gegen die kalte Entsorgung unserer grundgesetzlich verbrieften Rechte leisten. Da muessen wir durch.

Viele Gruesse,

Michael Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

danke fuer die Links. Damit weiss ich jetzt auf jeden Fall, wie teuer es fuer mich wird (max. 1000 Euro) und wie lange ich ins Gefaengnis muss (max. 14 Tage).

Hier also nun meine Antwort an das Luftamt, die schon in der Post ist:


Sehr geehrter Herr Huettner,

danke fuer Ihre Antwort. Ihre Ausfuehrungen kann ich insoweit nachvollziehen, als Ihnen der Bundesinnenminister nicht gestattet, die Durchfuehrung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung bis zur endgueltig festgestellten Verfassungswidrigkeit des "Luftsicherheitsgesetzes" auszusetzen, obwohl Sie selbst, Ihre Behoerde und zahlreiche andere staatliche Institutionen dies vorziehen wuerden.

Ungeachtet dessen werden Sie den Antrag zur unbegruendeten, unbefristeten sowie unkontrollierten Ausforschung meiner Person mit geheimdienstlichen Mitteln und fuer mich unabsehbaren Folgen von mir nicht erhalten.

Zur Begruendung:

o Weder Anlass noch Begruendung fuer das "Luftsicherheitsgesetz" sind dazu geeignet, die verharmlosend als "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" bezeichnete Massnahme zu rechtfertigen. Die von Ihnen angesprochenen Geistesverwirrten und Terroristen verfuegten ausnamslos nicht ueber Luftfahrerscheine und werden von diesem Gesetz genausowenig erfasst wie saemtliche Inhaber auslaendischer Pilotenlizenzen, die sich gemaess internationaler Abkommen selbstverstaendlich frei im deutschen Luftraum bewegen duerfen. Der ausschliesslich betroffene Personenkreis (dem ich angehoere) hat aber seine "Zuverlaessigkeit" durch z.T. langjaehrige fliegerische Taetigkeit bereits nachgewiesen und kann selbst unter Anlegung strengster Masstaebe niemals pauschal als terrorverdaechtig angesehen werden.

o Unser Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip, dass niemand seine Unschuld beweisen muss. Dies verlangt die verfassungsmaessige Ordnung, an die selbstverstaendlich auch die Gesetzgebung gebunden ist.

o Wie sicherlich auch Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, haelt der gegenwaertige Bundesinnenminister die Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes eindeutig fuer verhandelbar. Er hat in Uebereinstimmung mit anderen Politikern ferner angekuendigt, bei festgestellter Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nicht etwa dieses verfassungsgemaess gestalten zu wollen, sondern vielmehr das Grundgesetz so zu veraendern, dass das Bundesverfassungsgericht keine Handhabe mehr hat, den aus dem betreffenden Gesetz resultierenden Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Ich fuehle mich aus den oben genannten sowie in meinem letzten Schreiben enthaltenen Gruenden durch staatliches Handeln bedroht und muss nach Lage der Dinge zudem befuerchten, da� unsere verfassungsmaessige Ordnung in erheblicher Gefahr ist. Es liegt auf der Hand, dass die vorherige wie die jetzige Bundesregierung die Missachtung der Menschenwuerde (wie im Fall der ins Ausland entfuehrten, dort gefolterten und von deutschen Geheimdienst- und Kriminalbeamten verhoerten deutschen Staatsbuerger) sowie Noetigung und Toetung unschuldiger Personen (wie im Fall des "Luftsicherheitsgesetzes") als voellig legitim ansieht. Aufgrund der Geschichte unseres Landes und den bekannten Folgen dieser Denkweise kann solchen Bestrebungen ueberhaupt nicht frueh und entschieden genug entgegengetreten werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass die Wahrnehmung meiner verfassungsmaessigen Rechte nunmehr zu erheblichen Nachteilen fuer mich und moeglicherweise zu staatlicher Verfolgung fuehren wird, erklaere ich hiermit meinen Widerstand gegen den Zwang, voellig unbegruendete geheimdienstliche Massnahmen gegen mich zu beantragen. Hierbei berufe ich mich ausdruecklich auf Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes. Ich sehe einerseits keine andere Moeglichkeit zur Abhilfe, moechte andererseits aber - in meinem eigenen wie auch im Interesse aller Deutschen - die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes verteidigen.


Mit freundlichen Gruessen, [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Michael,

ich habe kein CVFR, deshalb musste ich 5 Stunden "CVFR-Differenzschulung" machen. Eine Pruefung brauchst du aber definitiv nicht, weder theoretisch noch praktisch! Das geht in dieser Art aber wohl nur noch solange, bis Oesterreich die JAR-FCL einfuehrt. Du kannst dich aber bei Austrocontrol auch nochmal erkundigen, die sind dort recht hilfsbereit. Wer darueber ebenfalls sehr gut Bescheid weiss und die Umschreibung einschliesslich Fliegerarzt organisiert, ist Herr Holdosi von der Motorflugunion Klosterneuburg (www.flugschule.at). Kann ich empfehlen.

Viele Gruesse,

Michael [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an Michael Hermann
Das mit der oesterreichischen Lizenz kann ich dir nur empfehlen! Wenn du CVFR hast, brauchst du deine deutsche nur umschreiben zu lassen (Austrocontrol). Wenn du mehr Infos brauchst, lass es mich wissen (ich habe sie schon).

Viele Gruesse,

Michael [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Michael,

nachdem hier das "Du" wohl angesagt ist, werde ich mich dem jetzt mal anschliessen ;-)

Ich habe eben mit Herrn Meyer vom Luftamt gesprochen und ihn nach den "Rechtsfolgen" gefragt. Gleich vorab: Er war sehr freundlich, in dieser Hinsicht kann ich mich nicht beschweren.

In der Sache hat er mir gesagt, dass das Bundesinnenministerium bei einer Verweigerung der ZUeP von den Luftaemtern verlangt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Das Luftamt Suedbayern sieht dies aber mit einem Zwischenschritt vor, der auf ein Zwangsgeld hinauslaeuft. Wenn das nichts bewirkt, wird es aber beigetrieben und die Lizenz entzogen. Er hat noch erwaehnt, dass sie sich intern vorher nochmal zusammensetzen und schauen, wieviele Verweigerer es eigentlich gibt. Auf die entsprechenden Gerichtsurteile, die zumindest den "Sofortvollzug" verhindert haben, habe ich ihn gar nicht erst angesprochen (was soll er dazu auch sagen).

Seiner Meinung nach ist es fuer jeden, der keine schweren Straftaten begangen hat, besser, die ZUeP zu beantragen (das haette ich an seiner Stelle auch gesagt ;-)

Ich werde das aber trotzdem nicht tun, weil ich der Meinung bin, dass wir eine gefaehrliche Entwicklung zulassen, wenn wir das einfach hinnehmen. Nachdem es bei mir absolut nichts zu finden gibt (ich habe nicht einmal einen Punkt in Flensburg), wird es zum Showdown kommen.

Ich ueberlege mir jetzt die Antwort und werde sie in Kuerze hier veroeffentlichen.

Viele Gruesse,

Michael [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
17. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

was jetzt passiert, weiss ich auch nicht. Die Ankuendigung, dass ich "mit den bereits in unserem Anschreiben vom 14.11.2005 aufgezeigten Rechtsfolgen" rechnen muss, hilft mir nicht viel, denn da steht nur, dass ich gemaess dem "Verwaltungszustellungs- und Vollzugsgesetz zur Mitwirkung verpflichtet werden" kann. Dieses Gesetz kann ich aber im Internet nicht finden (und wenn ich es koennte, wuerde ich es vermutlich nicht verstehen). Ich werde also am Montag mal anrufen und nachfragen.

Viele Gruesse,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
16. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo ATCler,

ich habe heute dieses Schreiben vom Luftamt Suedbayern bekommen. Alles habe ich noch nicht verstanden (ich bin keine Jurist), aber es riecht wohl doch nach Zwangsmassnahmen oder Lizenzentzug, oder?


Sehr geehrter Herr Stock,

zunaechst weisen wir darauf hin, dass es sich bei unserem Anschreiben vom 14.11.2005 nicht um einen verwaltungsprozessual anfechtbaren Verwaltungsakt handelt, sondern zunaechst um die Aufforderung, einen Antrag nach $7 LuftSiG zu stellen.

Nach $7 Abs. 1 Nr. 4 des am 15. Januar 2005 in Kraft getretenen Luftsicherheitsgesetzes muessen alle Fuehrer von Flugzeugen, Drehflueglern, Luftschiffen und Motorseglern einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung unterzogen werden. Unmittelbarer Anlass fuer deren Einfuehrung war der Flug mit einem Motorsegler, der von einer geistig verwirrten Person gesteuert wurde, ueber Frankfurt am Main am 5. Januar 2003.

Die Zuverlaeesigkeitkeit des Luftfahrtpersonals musste schon vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes auf der Grundlage des $4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz und $24 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ueberprueft werden. Dieser luftverkehrsrechtliche Zulassungsmasstab gilt auch nach Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes weiter. Das in Bayern fuer Fragen des Luftverkehrsrechts zustaendige Staatsministerium fuer Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat sich mit dem Luftamt Suedbayern, wie die Mehrheit der Luftfahrtbehoerden der Laender, im Gesetzgebungsverfahren zum Luftsicherheitsgesetz gegen die Einfuehrung einer parallelen Zuverlaessigkeitsueberpruefung fuer Luftfahrer ausgesprochen und stattdessen eine den Sicherheitsanforderungen genuegende Gestaltung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung im bestehenden Luftverkehrsrecht gefordert. Diese Position hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Luftsicherheitsgesetzes auch uebernommen. Allerdings hat der Bundestag die diesbezueglichen Vorschlaege bei der Behandlung des Gesetzes nicht beruecksichtigt.

Unabhaengig davon, dass die im Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Zuverlaessigkeitsueberpruefung von Luftfahrern gegen die Haltung Bayerns beschlossen wurde, bitten wir aber auch bei allem Verstaendnis fuer Ihre Argumente zu beruecksichtigen, dass die Sicherheitsbehoerden seit den Ereignissen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ein besonderes Augenmerk auf Gefahren richten muessen, die vom Luftverkehr ausgehen koennen. Hier gilt es, Vorsorge gegen erkennbare Gefahren zu treffen. Ob das Luftsicherheitsgesetz dies bei der Frage der Zuverlaessigkeitsueberpruefung fuer Privatpiloten aber mit dem noetigen Augenmass umgesetzt hat, kann auch unseres Erachtens in bestimmten Bereichen mit gewissem Recht in Frage gestellt werden.

im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium war mit den Zuverlaessigkeitsueberpruefungen in Bayern insbesondere wegen der noch nicht angepassten Durchfuehrungsvorschriften des Bundes anfangs noch nicht begonnen worden. Das Bundesinnenministerium hat die Luftfahrtbehoerden der Laender aber inzwischen umissverstaendlich angewiesen, die Zuverlaessigkeitsueberpruefungen aufzunehmen.

Auch eine Aussetzung des Verfahrens nach $7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG kommt nicht in Betracht. Die Nichtanwendung formeller Gesetze - hier des Luftsicherheitsgesetzes - kann ausschliesslich Folge einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sein; der Exekutive indes kommt eine solche Kompetenz gerade nicht zu, sodass auch in Ihrem Fall - unabhaengig von denen von Ihnen aufgefuehrten Verstoessen gegen Vorschriften des Grundgesetzes und anderer Normen - bis auf Weiteres das Zuverlaessigkeitsueberpruefungsverfahren einzuleiten und durchzufuehren ist. Dass Verwaltungsgerichte ausserhalb Bayerns in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Einzelfaellen auf sofort vollziehbare Widerrufsentscheidungen der Lizenzbehoerden hin teilweise die aufschiebende Wirkung der Widersprueche oder Klagen gegen solche Massnahmen wiederhergestellt haben, vermag daran nichts zu aendern. Gleiches gilt fuer den Umstand, dass der Verordnungsgeber von seiner Ermaechtigung zum Erlass einer Durchfuehrungsverordnung zum LuftSiG bisher (noch) keinen Gebrauch gemacht hat. Daher erweist sich das Verfahren in unserem Zustaendigkeitsbereich bisher aber auch (noch) als grundsaetzlich gebuehrenfrei. Der Erlass eines entsprechenden Gebuehrentatbestandes steht jedoch unmittelbar bevor. Auch aus diesem Gesichtspunkt heraus empfehlen wir, den Antrag bis spaetestens 31.12.2005 einzureichen. Andernfalls muessten Sie mit den bereits in unserem Anschreiben vom 14.11.2005 aufgezeigten Rechtsfolgen rechnen.

Mit freundlichen Gruessen,

Huettner [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
15. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo ATCler,

danke fuer die Info. Ich kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht so richtig aus, was man meinem Schreiben vermutlich auch ansieht ;-)

Erstaunlich finde ich, dass damit der einzige Fall einer tatsaechlichen Entbuerokratisierung, der mir jemals zu Ohren gekommen ist, darauf hinauslaeuft, den Buerger ueber seine Rechte im Unklaren zu lassen. O tempora, o mores .....

Ueber die Art des Schreibens vom Luftamt habe ich auch schon geraetselt. Dem fehlt irgendwie der ganze martialische Anstrich, der Behoerdenschreiben ueblicherweise innewohnt ("werden Sie hiermit aufgefordert", "widrigenfalls", "kann gegen Sie ein Zwangsgeld angeordnet werden", etc.).

Aber diese Formulierungen werde ich dann sicherlich im naechsten Schreiben des Luftamtes finden.

Viele Gruesse,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
13. Dezember 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Na, da werden die Behoerden jetzt eine harte Nuss zu knacken bekommen, Herr Vogeler. Ihre Vorgehensweise wird die ganze Absurditaet der ZUeP unuebersehbar machen.

Dieses unausgegorene Gesetzeswerk wird wohl implodieren.

Viele Gruesse,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
10. Dezember 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

hier zur Info mein Schreiben an das Luftamt Suedbayern:


Sehr geehrter Herr Huettner, sehr geehrter Herr Elas,

in o.g. Schreiben fordern Sie mich auf, ein mitgesandtes Antragsformular auszufuellen, welches zahlreiche Bundes- und Landesbehoerden dazu ermaechtigen wuerde, gemaess dem "Luftsicherheitsgesetz" nicht naeher definierte, personenbezogene Informationen ueber mich ueber einen nicht spezifizierten Zeitraum und in einem fuer mich nicht kontrollierbarem Umfang auszutauschen. Ziel dieses Informationsaustausches sei es nach Ihren Angaben, meine "Zuverlaessigkeit" als Luftfahrzeugfuehrer zu ermitteln, wobei ebenfalls nicht definiert ist, nach welchen Kriterien diese Beurteilung stattfinden soll. Die uebliche und vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung enthaelt Ihr Schreiben nicht. Ich teile Ihnen demzufolge mit, dass ich diesen Antrag unter keinen Umstaenden stellen werde.

Zur Begruendung:

o Ich bin seit fast zwanzig Jahren im Besitz einer vom Luftamt Suedbayern ausgestellten Privatpilotenlizenz und fliege, wie Ihnen durch die Verlaengerung meiner Lizenzen bekannt sein duerfte, seither kontinuierlich. Ich lege zudem Wert auf die Feststellung, dass ich ein in jeder Hinsicht unbescholtener Buerger bin und mir niemals auch nur das Geringste habe zu Schulden kommen lassen. Des Weiteren bin ich ehrenamtlich, unter anderem in der katholischen Kirche, taetig. Es erhebt sich daher die wohl begruendete Frage, warum Sie nun auf einmal an meiner Zuverlaessigkeit als Pilot zweifeln.

o Wie Sie sicherlich der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, sind die von Ihnen genannten Behoerden und Dienste, welche den unkontrollierten Datenaustausch mit Ihnen vornehmen sollen, in schwerste Straftaten (Freiheitsberaubung, Noetigung, Folter) verwickelt und stehen ganz offensichtlich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie werden von mir schon daher nicht ernsthaft erwarten koennen, einem solchen Vorhaben zuzustimmen. Nach Lage der Dinge ist es dann selbst fuer einen gesetzestreuen Buerger wie mich nicht mehr sichergestellt, dass ich mich, bezogen auf meine Person, wenigstens auf die Einhaltung von Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepubilk Deutschland verlassen kann.

o Ich habe alle von Ihnen aufgefuehrten Behoerden angeschrieben und die entsprechende Auskunft ueber meine personenbezogenen Daten gemaess Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Die meisten Behoerden haben mir, wie zu erwarten, geantwortet und mir mitgeteilt, dass keinerlei Informationen ueber mich vorliegen. Einige hingegen haben jegliches Ansinnen auf Auskunft mit dem Hinweis darauf verweigert, dass das Bundesdatenschutzgesetz fuer sie keine Gueltigkeit haette. Sie werden sicherlich Verstaendnis dafuer haben, dass ein solches Verhalten bei mir den Eindruck verstaerkt, dass verschiedene Behoerden geltendes Recht offenbar lediglich als Anschauungssache betrachten und sich daran nicht gebunden fuehlen.

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, ist das von Ihnen gewuenschte Einholen von Informationen ueber eine Person bei Polizei- und Strafverfolgungsbehoerden sowie Geheimdiensten eindeutig eine strafrechtliche Ermittlungsmassnahme, die den Anfangsverdacht einer Straftat voraussetzt.

Ich weiss natuerlich nicht, ob Ihr Amt eine Strafverfolgungsbehoerde ist. Falls dies aber der Fall sein sollte und Sie einen solchen Anfangsverdacht gegen mich hegen, steht es Ihnen selbstverstaendlich frei, die Staatsanwaltschaft davon zu ueberzeugen und -wenn diese es anordnet- die gewuenschten Informationen einzuholen. Evt. unaufloesbare Widersprueche zwischen dem "Luftsicherheitsgesetz" und der Strafprozessordnung bzw. unserem Grundgesetz klaeren Sie aber bitte unmittelbar mit dem betreffenden Staatsanwalt, nicht mit mir.

Ich bedaure, Ihnen aus den genannten Gruenden keinen positiven Bescheid geben zu koennen und verbleibe

mit freundlichen Gruessen, [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
27. November 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

danke fuer die Links. Ich habe jetzt mal in diesen verschiedenen Foren gelesen und glaube, dass Ihre Argumentation am Besten dazu geeignet ist, die Dinge vom Kopf wieder auf die Fuesse zu stellen. Ganz egal, wie das Verfassungsgericht urteilt: Diese "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" erscheint mir so oder so mit unserem Rechtssystem unvereinbar, und Ihre Schreiben zeigen sehr deutlich, woran es gebricht. Chapeau!

Ein zentraler Punkt, und dieser wird sich meiner Ansicht nach als unhaltbar herausstellen, ist die Forderung des "Luftsicherheitsgesetzes", die Piloten sollen einen "Antrag" auf ihre eigene Ueberpruefung stellen. Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber soweit ich herausfinden konnte, ist das Einholen von Informationen bei Staatssicherheitsbehoerden etc. ueber Personen eindeutig eine strafrechtliche Ermittlungsmassnahme. Die Zulaessigkeit und der Umfang solcher Massnahmen ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Einleiten kann solche Ermittlungen danach wohl nur ein Staatsanwalt bei Vorliegen eines begruendeten Anfangsverdachts, und durchgefuehrt werden duerfen sie nur von Strafverfolgungsbehoerden, wobei ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist, dies zu unterstuetzen.

Diese geltenden Rechtsvorschriften sollen wohl jetzt durch das seltsame "LuftSiG" ausgehebelt werden. Ich glaube aber nicht, dass das geht: Ich betrachte mich hier als Beschuldigten. Wenn ich das bin, wirke ich nicht mit. Wenn ich das nicht bin, muss zuerst ein Staatsanwalt Ermittlungen gegen mich einleiten.

Ich habe vor, dass so dem Luftamt zu schreiben. Fuer Kommentare waere ich dankbar!

Viele Gruesse,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Hmmmmm,

wenn die eher auf unserer Seite stehen: Vielleicht liest hier Jemand mit, der uns anonym mitteilt, wie viele Verweigerer es eigentlich gibt? Unsere Kontaktdaten sind ja leicht zu ermitteln ;-)

Gruss,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Events | Beitrag zu ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Akzeptiert, Herr Ruland! Aber wehren will ich mich trotzdem.
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock [Beitrag im Zusammenhang lesen]

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