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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Nicolas Ludwig [nicolas]




An- und Verkauf | Diskussion Foreflight Sentry abzugeben gegen Gebot
22. Juli 2025: Von Nicolas Ludwig 

Wegen Verlust des Medicals gebe ich mein nur sehr wenig benutztes Foreflight Sentry ab. Gekauft habe ich es 2021 für 578,- Euro. Es ist in neuwertigem Zustand und funktioniert einwandfrei. Kontakaufnahme bitte über Nicolas_Ludwig@yahoo.de

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An- und Verkauf | Diskussion Foreflight Sentry ADS-B Empfänger zu verkaufen
16. August 2024: Von Nicolas Ludwig 

Wegen Hobbyaufgabe verkaufe ich meinen 2021 gekauftes ForeFlight Sentry ADS-B Empfänger mit Kohlenmonoxid-Sensor. Wurde nur ein paar Mal benutzt und ist deshalb in sehr gutem Zustand. Kaufpreis 2021 war 578,- Euo. Bei Interesse bitte PN mit Gebot. Versand per Post. Zahlung per Überweisung oder paypal.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ersatz von Papierkarten durch iPad in der GA zulässig?
19. April 2021: Von Nicolas Ludwig an Tobias Schnell

Reicht dann für den Nachweis der "reliability" die persönliche Zusicherung, dass das eigene iPad bisher immer zuverlässig funktionert hat (außer im Sommer wenn es zu warm wurde) und ein Ersatz-iPad in der Tasche liegt? Oder ist dafür irgendein bürokratischer Aufwand zu betreiben?

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Luftrecht und Behörden | Diskussion Ersatz von Papierkarten durch iPad in der GA zulässig?
19. April 2021: Von Nicolas Ludwig 

Mein IFR-Fluglehrer ist sehr zurückhaltend was den Ersatz von Papierkarten durch iPad-Lösungen betrifft. Anscheinend ist die Rechtslage auch nicht eindeutig. Hat hier jemand mehr Kenntnisse?

Hier seine Ausführungen dazu:

"Beim Seminar "CB-IR Flugplanung" tauchte die Frage auf, ob ein papierloses Cockpit im Bereich GA
zulässig sei. Nachdem ein Zertifizierungsaufwand wie bei Airlines nicht möglich ist, gehe ich bislang
davon aus, dass Papier-Kartenmaterial notwendig ist.
Da Unsicherheiten bestehen (ich bin kein Rechtsexperte) habe ich mehrere Kollegen befragt. Hier das
Zwischenergebnis:
Es gibt offensichtlich im Bereich Werksverkehr und General Aviation keine Vorschriften, in welcher Form
das Kartenmaterial vorliegen muß. Bei einem Ramp Check ist nur der Nachweis zu führen dass das
Kartenmaterial aktuell ist.

Im Schulungsbereich werde ich daher wie bisher mit Papierkarten arbeiten, da aus meiner Sicht beim
Briefing und Debriefing Papierkarten unverzichtbar sind.
Da seitens der Kartenlieferanten Jeppesen, Garmin, usw. strikt auf ein papierloses Cockpit hingearbeitet
wird (Papierkopien sind teilweise nur schwierig zu bekommen) verwende ich persönlich folgendes Ver-
fahren. Abflugkarten, Take off Alternate, Destination und Alternates drucke ich mir aus, die restlichen
Plätze auf der Strecke habe ich elektronisch zur Verfügung.
Es ist selbstverständlich, daß mindestens zwei Ipads + Lademöglichkeit verfügbar sein müssen."

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Flugzeugkauf | Beitrag zu Was ist für den privaten Betrieb eines light jets in Deutschland erforderlich
4. Januar 2021: Von Nicolas Ludwig an Flo Re

Hallo Florian,

danke für die Info!

Viele Grüße

Nicolas

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Luftrecht und Behörden | Diskussion DFS hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Tool zur Flugplanaufgabe umgestellt
7. Oktober 2020: Von Nicolas Ludwig 

Wer bisher noch so wie ich seine Flugpläne über das AIS-Portal der DFS erstellt und verwaltet hat, wird eine böse Überraschung erleben wenn er sich das nächste Mal anmeldet und wie gewohnt auf Basis einer gespeicherten Vorlage schnell einen Flugplan erstellen will.

ALLE DATEN SIND WEG!

Man hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das gut funktionierende und schnell zu bedienende System zugunsten einer komplizierten, langwierigen und praxisfremden Variante über Bord geworfen.

Anstatt die Nutzer des Systems zumindest vorzuwarnen, damit die in stundenlanger Arbeit erstellten Vorlagen mit Streckenführungen und Angaben zu den genutzten Flugzeugen irgendwie gesichert werden können, hat die Kommunikationsabteilung der DFS lediglich ein paar Marketingbegriffe beigesteuert und das "responsive Design" und den Ansatz "mobile first" gelobt.

Das ist ja "very nice", aber lieber wäre mir gewesen, wenn man die Funktionaltiät des bisherigen Systems erhalten hätte.

Erstellte Flugpläne können nämlich nicht mehr gespeichert werden. Wer also wie ich schon ein paar Tage vor dem Flug den Flugplan rudimentär vorbereiten möchte und dann am Tag vorher noch die SID ergänzen will, wird das nicht mehr machen können. Auch müssen die Flugpläne für regelmäßig geflogene Strecken immer wieder neu erstellt werden, statt dass in der gespeicherten Vorlage einfach nur das Datum und die Zeit geändert werden.

Hier die Info der DFS:


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit heute ist das runderneuerte AIS-Portal 4.3 mit einem modernen Layout im responsiven Design online.

Wir haben die Formulare komplett umgestellt, so dass die Flugvorbereitung auch mit mobilen Geräten leicht gelingt. Zusätzlich können Sie Ihre Luftfahrzeugdaten und andere Angaben vorab speichern und mit anderen teilen.

Schauen Sie sich jetzt unsere kurzen Videos an und machen Sie sich mit den Neuerungen vertraut:


Willkommen in Ihrem neuen AIS-Portal

Luftfahrzeuge speichern und mit anderen teilen


Die größte Änderung liegt in der Flugplanaufgabe, die jetzt auf den gespeicherten Daten des/der Luftfahrzeuge basiert. Wir verfolgen hier den Ansatz „mobile first“, damit die Bearbeitung mit Smartphone und Tablet möglichst einfach ist. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, Luftfahrzeuge mit anderen Nutzern zu teilen. Im Bereich Routenvorschläge werden neben den „Route Proposals“ des Networkmanagers auch eigene zuvor genutzte Routen zur Nutzung angezeigt. Komplette Flugpläne können nicht mehr gespeichert werden.

Wenn Sie Fragen rund um das neue AIS-Portal haben, helfen wir Ihnen im AIS-C gern weiter. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr unter 06103 7075500. Unter ais-info@dfs.de können Sie direkt mit dem Entwicklerteam Kontakt aufnehmen. Die Kollegen rufen Sie zurück (Bürozeiten).

Freundliche Grüße aus Langen!

Ihr DFS-Team

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Am DFS-Campus
D - 63225 Langen

Tel.: +49-(0)6103-707-0

Sitz der Gesellschaft: Langen/Hessen
Zuständiges Registergericht: AG Offenbach am Main, HRB 34977
Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr. Tamara Zieschang

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Flugzeugkauf | Beitrag zu Mustervertrag Haltergemeinschaft
11. Oktober 2018: Von Nicolas Ludwig an Michael Kimmel

Hallo Michael,

wenn es für dich nicht zu viel Aufwand ist, wäre ich ebenfalls an dem Vertrag von dir interessiert. Haltergemeinschaften können ja wahre Schlangengruben sein, da ist ein guter Vertrag unverzichtbar.

Bitte gerne per e-Mail an Nicolas_Ludwig@yahoo.de

Besten Dank und always happy landings!

Nicolas

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