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Das sind die normalen FIS-Frequenzen der entsprechenden Sektoren sowie die Transpondercodes, die man nach Anmeldung in den Sektoren üblicherweise zugeteilt bekommt. Der Unterschied ist ja wohl "nur", dass man sich nicht anmeldet, aber allen anderen angemeldeten Flugzeugen und FIS zuhören kann und prinzipiell angesprochen werden kann. Das erklärt die Verkehrsinfos, die man hören kann. Sehe ich das richtig? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... und die Papierversion des VFR-Manuals und dessen Revisionen stellen sie im Herbst 2026 ein. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... irgendwie funktioniert der Link nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Mein GNS 430 musste 2023 bei Garmin repariert werden (Hauptplatine defekt). Damals sagte man mir, ich hätte Glück gehabt, denn ab 2024 stelle Garmin den Support für diese älteren Geräte ein. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... ich habe Interesse und eine Mail geschrieben.
Gruß! Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wunderbarer Bericht - wie immer. Danke! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Philipp,
ich glaube, ich habe den Artikel aus dem Fliegermagazin 01/2017 in meinen gesammelten TOUCH & GOs gefunden, den Du meinen könntest. Er trägt den Titel "Fünf-Länder-Tour um die Ostsee. Zwei Piloten - doppelte Reichweite. 2500 km mit dem Motorsegler".
Ich sehe gerade auf Deiner Homepage Deine E-Mail-Adresse. Dorthin werde ich Dir antworten.
Gruß!
Bernd
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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In Erfurt ist insbesondere an Wochenenden kaum etwas los. Da geht fast alles, wenn man nur freundlich fragt.
Viel Spaß in dieser wunderschönen Stadt, in die Du ganz leicht hineinkommen kannst, denn die Straßenbahn hält direkt vor dem Eingang zum Flughafen.
Bernd [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Uwe,
diese militärischen Sperrgebiete in Frankreich sehen furchterregend aus, sind es aber nicht, denn sie sind nur zu bestimmten Zeiten aktiv - siehe:
https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/schedules
Manche VFR-Flieger schauen mal nach einem möglichen IFR-Routing (z. B. bei Autorouter.eu) und fliegen dann mit Flugplan diese Strecken in entsprechenden VFR-Höhen. Wenn der IFR-Flieger da durchgelassen wird, gilt das zumeist auch für VFR-Flieger - natürlich nicht dort, wo nur IFR zugelassen ist.
Viel Spaß!
Bernd
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Autorouter.eu hätte für eine PA28 eine Lösung: EDMA N0116F080 MIQ4F MIQ L605 BIBAG Q104 AKIMA/N0114F060 DCT SNU/N0112F040 DCT GESGI VFR LOAN [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich nehme seit mehr als 20 Jahren reguläres Autowachs und habe beste Ergebnisse. Mit einem sauberen und weichen Tuch auftragen und dann auch abpolieren. Da perlen auch Regentropfen besonders gut ab, wie ich zu erkennen glaube. Bernd [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Toller Bericht - wie immer! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das ist unkritisch. Die EU-Verordnung 1178/2011 schreibt dazu unter MED.B.080 Hals, Nase und Ohren:
a) Bewerber dürfen weder angeborene noch erworbene aktive oder chronische Funktionsstörungen oder Erkrankungen der Ohren, der Nase .... sowie keine Operations- oder Traumafolgen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können.
Das bedeutet für Dich, dass nach einer Nasenscheidewand-OP wieder Fliegertauglichkeit besteht, sobald das abgeheilt ist und Du keine nennenswerten Beschwerden mehr hast. Probleme beim Druckausgleich sind bei einem solchen Eingriff normalerweise nicht zu erwarten. Dazu kannst Du auch bei der Nachuntersuchung Deinen HNO-Arzt noch einmal fragen. Hilfreich ist es für den Fliegerarzt immer, wenn Dein Hals-Nasen-Ohren-Arzt Dir die Heilung entsprechend bescheinigt und dazu am besten das Formblatt "HNO-Untersuchungsbericht" verwendet, das man auf der Homepage des LBA herunterladen kann unter
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L5/26_HNO-aerztlicher_U_Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Dann kurzes Telefonat mit (D)einem Fliegerarzt und fertig. Eine Konsultation des LBA ist in einem solchen Fall nicht erforderlich. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... wenigstens einmal im Jahr über die Regulierungswut der Luftfahrtbehörden lachen: Voilà.
Beschwingte Feiertage. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Meinst Du die Anflugkarten der Flugplätze? Die gibt´s ja umsonst im Luftfahrthandbuch (AIP) von Österreich (https://eaip.austrocontrol.at/lo/170303/ad.htm). Die kleineren Plätze, die da nicht drin zu finden sind, haben oft ihre Anflugblätter auf der jeweiligen Homepage. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ja, das geht. Der ausländische Doc (aus einem EASA-Land) schickt dann die medizinischen Befunde ans LBA. Die Preise für´s Medical sind im Ausland zum Teil höher. Da die Zahl der Fliegerärzte in D aus Altersgründen abnimmt und Nachwuchs kaum hinzukommt, könnte dies zunehmend zur Alternative werden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Tauglichkeitszeugnisse Klasse II: Empfehlung des LBA
Datum 24.03.2017
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert über die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse II.
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschränkt in Artikel 5, Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch entsprechend den bis zum 7.4.2013 geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 erteilt worden sind, bis zum 8.4.2017. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) rät den Luftfahrern, die noch Inhaber eines solchen Tauglichkeitszeugnisses sind, bei einem flugmedizinischen Sachverständigen die Ausstellung eines neuen Tauglichkeitszeugnisses nach den Vorgaben des Part MED der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu beantragen und die ohnehin erforderliche Untersuchung der Flugtauglichkeit vorzuziehen. So können mögliche Probleme insbesondere bei Flügen ins Ausland vermieden werden.
In Bezug auf die Gültigkeit von Zeugnissen der Klasse 2, die noch nach JAR-FCL 3 ausgestellt worden sind, ausschließlich bei Flügen innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland wird eine Übergangslösung angestrebt, die aber noch der Zustimmung der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bedarf. Grundsätzlich ist aber die Beantragung eines neuen, Teil-MED konformen Tauglichkeitszeugnisses bei einem flugmedizinischen Sachverständigen mit entsprechend neuer Gültigkeitsdauer empfehlenswert.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo in die Runde,
hat jemand von Euch darüber schon etwas gehört / gelesen? Oder ist das vielleicht eine Einzelmeinung des RP Kassel? Die Fliegerärzte sind nicht informiert worden, auf der Homepage des LBA findet sich dazu nichts.
Bernd Noll
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sicherlich am wenigsten wichtig, aber auch erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass eine weitestgehend entladene Batterie dann, wenn man den Motor durch ground power startet, den vollen Ladestrom des Alternators auf den Pelz gebrannt bekommt. Der Strom erreicht dann locker mittlere zweistellige Amperestärken. Da wird es der Batterie ganz schön heiß. Das mag sie gar nicht. Wenn sie nicht bereits vorher kaputt war, so ist dies dann der Anfang ihres Endes. Langsam aufladen mit einem intelligenten Ladegerät wäre besser, was natürlich dauert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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