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Hier mal ein Update von der letzten BfL-Fortbildung des RP Kassel:
Die Stichprobenkontrollliste vom Typ "Regierungspräsidium Darmstadt" wird weiterhin verwendet. Allerdings:
1.) Es müssen das Sprechfunkzeugnis und eine Bescheinigung über ICOA English level nicht mehr gesondert mitgeführt werden, denn beides steht ja jetzt in der Lizenz.
2.) Ein gültiges Lärmzeugnis muss lt. RP Kassel nicht mehr zwingend mitgeführt werden. Es werde nur gebraucht wegen der Landeplatzlärmschutzverordnung, wenn man da zu den ansonsten für laute Flieger gesperrten Zeiten an entsprechenden Plätzen fliegen möchte.
3.) Beim Flugbuch möchte man nach wie vor die Papierversion.
4.) Flugvorbereitung: Entweder aktuelle Papierkarten oder redundante elektronische Karten.
Diskussionen gab es zur Flugvorbereitung, wo man seitens des RP ein Flightlog in Schriftform bei VFR wünscht. Doch da gab es ja einmal eine IFR-Prüfungsfrage, an die ich mich erinnere, weil ich sie damals falsch beantwortet habe, nämlich dass eine schriftliche Flugvorbereitung nur bei IFR vorgenommen werden muss. Vielleicht hat sich das ja in den letzten 10 Jahren geändert. Wer von Euch hat denn gerade die IFR-Prüfungsfragen mal durchgearbeitet? Gibt es diese Frage immer noch? Weiß jemand die exakte Rechtslage dazu? Die Referenten des RP Kassel schienen da auf Nachfrage unsicher.
Generell gibt es im Zuständigkeitsbereich des RP Kassel keine Verpflichtung für die BfL, im Jahr eine Mindestanzahl an Prüfungen durchzuführen. Und man muss auch nicht alle Prüfpunkte abarbeiten, sollte wirklich einmal Anlass zu einer Prüfung bestehen. Das erklärt unsere nordhessiche Zurückhaltung, worüber unter uns Konsens herrschte.
Fly with fun!
Bernd
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Alexander,
die Tauglichkeitskriterien kann man auf der Homepage des LBA unter Luftfahrtpersonal / Flugmedizin / Rechtsvorschriften finden. Der Fliegerarzt hat sich bei der Beurteilung der Fliegertauglichkeit zu richten nach dem Inhalt der EU-Verordnung 1178/2011
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02011R1178-20140403&qid=1404200192112&from=DE
und gleichzeitig noch nach "Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-Med"
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/AMC%20and%20GM%20on%20the%20medical%20certification%20of%20pilots%20and%20medical%20fitness%20of%20cabin%20crew.pdf
Gruß!
Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Thomas,
die Tauglichkeitskriterien kann man auf der Homepage des LBA unter Luftfahrtpersonal / Flugmedizin / Rechtsvorschriften finden. Der Fliegerarzt hat sich bei der Beurteilung der Fliegertauglichkeit zu richten nach dem Inhalt der EU-Verordnung 1178/2011
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02011R1178-20140403&qid=1404200192112&from=DE
und gleichzeitig noch nach "Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-Med"
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/AMC%20and%20GM%20on%20the%20medical%20certification%20of%20pilots%20and%20medical%20fitness%20of%20cabin%20crew.pdf
Erreicht man die Kriterien für´s Farbsehen nicht, bekommt man die Einschränkung "VCL" (i. e. gültig nur am Tag) ins Medical eingetragen.
Gruß!
Bernd Noll
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... frag da mal nach den tagesaktuellen Preisen, die sind bei manchen Teilen etwas günstiger als der Rest in der Republik: www.aps-aviation.com Bernd [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... erst sollen wir widersprechen und dann doch nicht. Was denn nun? Es scheint, als wüssten die DAeC-Leute auch nicht so richtig Bescheid ... Ich werde also meinen Widerspruch zurückziehen und unter Vobehalt zahlen. Ob das wohl was hilft? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo in die Runde, auch ich habe eine Rechnung von € 63,73 für 2011 am Wochenende bekommen. Offenbar wurden einige aber auch schon mit Rechnungen für frühere Jahre beglückt, wie ich lese. Ist es denn überhaupt statthaft, jetzt Gebühren zurück bis Christi Geburt zu erheben oder gibt es da nicht auch eine Verjährungsgrenze - selbst das Finanzamt kennt eine solche. Was kommt denn da noch alles auf uns zu? Was sagen die Forumsteilnehmer, die sich da in der Juristerei besser auskennen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Thomas, wir waren 2011, als diese Regelung schon bestand, in Sydfyn Tasinge (EKST). Das ist ein PPR-Zollflugplatz. Auf meinen Anruf vorher wg. Airport of Entry sagte man mir: Relax, alles kein Problem, file einen Flugplan und komm einfach her. Als ich zur geplanten Zeit dort ankam, meldete sich keiner am Funk. Copenhagen Information sagte mir, der Flugleiter sei wohl schon zu Hause, ich solle einfach landen, fertig. Bei denen habe ich dann auch noch in der Luft den Flugplan geschlossen. Kein Mensch hat sich für uns interessiert. Am nächsten Tag bin ich wieder zum Platz, alles gut, keinerlei Nachfrage wegen "Airport of Entry" oder so. Ich habe da nachgetankt, Mastercard wurde akzeptiert, man wollte aber rund 5 Euro zusätzlich wegen der Kreditkartenzahlung haben und entschuldigte sich, das sei eben die norwegische Ölgesellschaft, die das so wolle. Spritpreis war ähnlich wie in D. Dann ging´s weiter nach EKEL. Alles easier als bei uns. Nur freundliche Leute angetroffen. Wenn Du allen Problemen aus dem Weg gehen willst, flieg einfach nach EKST, ruf vorher an, der Flugleiter damals war ein Brite, Englisch war also kein Problem, tanke z. B. was nach, alles ist gut. Und zurück nach D braucht es sowieso nix an Besonderheiten, wie ich zu wissen glaube. Viel Spaß! Bernd [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... perfekt, Ihr seid klasse! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sprüche passen zwar nicht zu so einem traurigen Ereignis, doch traue ich mich trotzdem meine Eselsbrücke hier zu posten: Schaust Du dem Windsack ins Maul, ist was faul! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... es könnte sein, dass die Behörde irgendwann von selbst aktiv wird, denn die neuen Lizenzen sind ja lebenslang gültig, aber man braucht doch die ZÜP. Und wenn dann nicht mehr bei der Behörde die Meldung eingeht, dass man "sauber" ist, müsste sie ja eigentlich reagieren. Ist das schon einmal irgendwo resp. irgendwem passiert? Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... und die Franzosen spendieren Dir auch gleich noch kostenlos die ICAO-VFR-Karte sowie weitere sehr nützliche Infos unter https://carte.f-aero.fr/carte-aero-v2/ Beginn einfach damit, dass Du eine x-beliebige Kennung eines französischen Flugplatzes eingibst. Viel Spass! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Daniel,
da ich auf Borkum geschult habe, ist das meine Lieblingsinsel, was natürlich nicht gegen die anderen Inseln spricht. In Borkum bekommst Du so gut wie immer noch ein Zimmer, wenn Du es entweder über den Zimmernachweis der Kurverwaltung (www.borkum.de) versuchst. Sonst gibt´s da noch den Zimmernachweis des Borkumer Inselvereins (04922-884), da sind noch weitere kleinere Vermieter / Pensionen gelistet. Am Flugplatz selbst gibt es das Hotel Jägerheim. Die Preise auf der Insel sind kaum noch höher als auf dem Festland und nicht überzogen.
Borkum hat als einzige ostfriesische Insel Avgas. Und wenn Du den Sprit billiger möchtest, den gibt´s 30 min entfernt (EDXH). Ansonsten gekreuzte Bahnen (1x Asphalt, 2x Gras), somit auch bei ungünstigen Winden gut landbar.
Viel Spaß und grüß mir meine Lieblingsinsel.
Bernd Noll
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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@Hubertus und Thomas:
Ich meine mich zu erinnern, dass man uns seitens unseres zuständigen RPs (Kassel) gesagt hatte, elektronisch sei o.k. Ich werde mal versuchen, das rauszukriegen. Da aber auf der Liste, die seinerzeit von einer ausgesprochen genauen Dame des RP DA erstellt wurde, von Papier nichts expressis verbis steht, gehe ich davon aus, dass Papier laut Gesetz nicht zwingend notwendig ist. Außerdem würde m. E. kein vernünftiger (BfL-) Mensch sich daran hochziehen. Ziel ist doch, die Leute ausfindig zu machen, die mit einem Shellatlas bewaffnet ohne Freigabe durch Kontrollzonen düsen, nicht diejenigen, die aktuelle Karten mitführen und sich vernünftig vorbereiet haben.
@Olaf:
ZÜP ist für einen BfL uninteressant. Ein Deutscher mit Schein hat ZÜP, sonst hat er keinen Schein. Und jeder Ausländer hat kein ZÜP, sondern ist nur von NSA, MI5 o.ä. Einrichtungen ohne eigenen Antrag und nicht gebührenpflichtig gecheckt.
Bernd [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Dieter,
ich war zuletzt 2013 in EDDE, somit ist meine Info hier nicht ganz aktuell. In 2013: Nette Leute, die kontrollieren, Du musst aber durch eine Metalldetektorschleuse und Dein Gepäck wird durchleuchtet. Laß einfach Nagelfeile, Schweizer Messer und Spudelwasser im Flieger, nimm es nicht mit hinaus, denn Du wirst es wohl nicht wieder mit hineinnehmen können. Sonst flieg nach Sömmerda, da interessiert sich keiner für den Inhalt Deines Schminkkoffers.
Viel Spaß beim Besuch dieser ganz tollen Stadt!
Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo,
es ist sicher interessant, was ein BfL im Rahmen der vom RP gewünschten (und ausdrücklich / nachdrücklich geforderten) stichprobenartigen Überprüfung kontrollieren sollte. Dazu existiert eine Liste (siehe Anhang), wie sich das zum Beispiel der RP Darmstadt vorstellt. Und dort hat man auch gleich die entsprechenden Paragraphen gelistet, gegen die ggf. verstoßen wurde.
Es ist ja immer gut, wenn man weiß, was im Rahmen einer solchen Kontrolle auf einen zukommen kann. So kann man ja mal schauen, ob wirklich alles an Bord ist.
Happy Landings und nicht nachlassen - niemals!
Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... tolle Bilder, tolle Website, danke dafür!
Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... ja, es geschehen noch Zeichen und Wunder. Gafor gibt´s seit einiger Zeit wieder umsonst, allerdings nur in Textform und etwas versteckt auf der Seite des DWD - zu einfach soll es schließlich ja auch nicht sein.
https://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_windowLabel=T52801598661179816505191&_state=maximized&_pageLabel=_dwdwww_spezielle_nutzer_luftfahrt [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Lars, das sieht bei meiner PA 28-180 Bj. 1969 ähnlich aus. Ist wohl der "Zahn der Zeit". Da bei Dir auf den Zylindern die wärmeempfindliche Farbe noch blau ist, scheint Dein Motor nicht zu heiß geworden zu sein, sonst wäre sie braun. However, kannst ja mal im Piper-28-Forum fragen: www.pa28.de Gruß! Bernd Noll [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Björn,
Marburg-Schönstadt (EDFN) ist auch zu empfehlen. Zeltplatz mit Lagerfeuerstelle und Grillgelegenheit, Dusche (kalt/warm), WC, kostenloses WLAN möglich. Der Platz ist in Vereinseigentum und wird von den Mitgliedern finanziert und unterhalten, deswegen möchte man 5 Euro pro Nacht und Zelt. Gutes Restaurant am Platz.
Viel Spaß!
Bernd [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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