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Der Fragebogen ist echt der Hammer!
Totalen Mumpitz empfand ich auch die Frage ob man einen Jobwechsel anstrebt! Ja what the hell - was spräche denn dagegen? Genauso die Frage nach Geldsorgen fand ich auch passend, insbesondere in der Corona-Hoch-Zeit! Und wenn Du dann vielleicht selbsständiger Veranstaltungstechniker bist und beides wahrheitsgemäß beantwortest, dann biste sozusagen schon unten durch!? Und was kreuzt ein "Alleinunterhalter" bei der Frage an ob er Freunde unter seinen Kollegen hat? Wahrheitsgemäß hat er ja keine Freunde! Und Schichtarbeiter sind wohl auch nicht willkommen ;)
Das ganze ist doch damals nach der Eurowings-Geschichte hochgekocht, da fiel denen auf, dass man das ganze Thema Mental Health nicht abgedeckt hatte und nun hat man da ganz hastig was gestrickt und kann sagen "haben wir!"
Die heiße Nadel erkennt man ja auch am Fragebogen selber: soll wohl eher "confidence" heißen und "Career Change" ist irgendwie auch etwas überkandidelt für "Jobwechsel"! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hmm, bei uns im Verein ist es mal auf einem Seminar durch den Versicherer expliziert erwähnt worden, dass deine direkte Verwandschaft nicht versichert ist bei der Passagierhaftpflicht. Es ging um das klassische Thema Ehefrau - nicht um Verwandschaft 3. Grades etc.
Wenn ich mir die Vertragsunterlagen eines großen Versicherers anschaue, dann steht das dort nämlich auch so drin. Auch ein anderer Versicherer hat das auf seiner Homepage als Ausschluss stehen
Ausschlüsse B 7.11. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungs- nehmer B 7.11.1. aus Schadenfällen von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versiche- rungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer an- gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
Auch bei dem Thema Besatzung bin ich mir auch nicht so sicher. Wenn ich z.B. mit einem Vereinsmitglied (mit Lizenz) in einer unserer C172 fliege, dann ist es auch fraglich, ob er wirklich Passagier ist. Insbesondere wenn er noch Flugfunk o.Ä. macht!
Selbiges z.B. auch im doppelsitzigem Segelflugzeug z.B. bei einer Meisterschaft! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Richtig, sorry! Ich wollte eigentlich jemand anderem antworten ;) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich fliege auch an einem kontrollierten Platz und des öfteren schon in quasi Baumwimpfelhöhe erst "Landung frei" bekommen bzw. "D-EXXX kurzes Endteil" selber abgesetzt.
Denn wie schon erwähnt, die Freigabe zur Platzrunde beeinhaltet nicht die Freigabe zur Landung.
Ist ja auch logisch, an vielen Plätzen gibt es ja noch ne Rollkontrolle und woher willst Du wissen ob die Bahn bzw. das Bahnumfeld (Schlepper, Fahrzeug usw.) nicht noch belegt ist
Aber eine Friegabe zur Platzrund beeinhaltet diese auch komplett abzufliegen, auch dieses ist doch logisch. Stell Dir vor, Du fliegst einen schnellen Hirschen und drehst nicht ins Quer, "irgendwann" bist du dann aus der CTR wieder draußen.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der Zettel bezieht sich auf die Tauglichkeit Class2 [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke, nur ist das nicht der Kern der Frage. Kern der Frage ist was passiert mit den anderen Auflagen, die zusätzlich gefordert sind.
Die Tauglichkeit ist ja gegeben bezüglich Typ II nur zur anstehenden Verlängerung gibt es aus dem Class2 halt zusätzliche Auflagen neben dem Typ II, die es bei LAPL nicht gibt, sind die dann trotzdem auch bei LAPL zu erfüllen?
Vielleicht sonnst gerne per PM? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich wiederhole mich gerne noch einmal: Auf meine Frage bist Du erneut nicht eingegangen!
Da helfen auch Links und dergleichen leider nicht weiter, welche mir übrigens wohl bekannt sind. Übrigens die Diagnose medikamentös behandlungsbedürftiger Diabetes Typ II setzt bei LAPL sehr wohl bei der Feststellung eine Konsultation der Behörde vorraus, steht auch so drin und ist namentlich die einzige erwähnte notwendige Konsultation bei LAPL.
Hier geht es aber um zusätzliche zu erbingende Ausschluss-Befunde, die aber nur bei Class1 und Class2 nötig sind, nicht bei LAPL!
Es war noch eine weitere Sache vorhanden, welche dann zusätzliche Untersuchungen auslöste (nur für Class2) Diese Sache ist bei dem Amt bei der Nachuntersuchung als nicht mehr vorhanden bescheinigt und ist jetzt auch nicht vorhanden. Trotzdem war das Amt nicht in der Lage dann diese Auflage dann auch gleich mit zu streichen. Dazu bedarf es einer erneuten zeitaufwendigen Konsultation, die wohl wiederum eine nochmalige Untersuchung vorraussetzt, obwohl selbige Untersuchung erst <6 Monate alt ist! Wie gesagt bei LAPL gibt es die Auflage für diese zusätzliche Zwangsuntersuchung gar nicht!
Und da ist jetzt nun die Frage fällt dieses dann weg oder nicht wenn ich jetzt sage ich will nicht mehr Class2 sondern LAPL machen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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doch die sind unterbesetzt insbes. mit fähigem Personal. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Horst,
danke für Deine ausführliche Auflistung, die aber rein gar nichts mit meiner Fragestellung zu tun hat! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich habe seit letztem Jahr Probleme mit dem LBA und nach monatelagem Hin-und Her mit der Behörde ein verkürztes Class2 Medical. Dazu einen Anhangszettel was ich zukünftig bei jeder Verlängerung für Class2 beizubringen habe.
Die reale Laufzeit des Class2-Medicals inkl. des enthaltenen LAPL belief sich somit nur noch auf 6 Monate Restlaufzeit. Hauptgrund war ein Typ II Diabetes mit jedoch flugmedizinisch akzeptablen Werten, trotzdem war halt eine Konsultation nötig.
Die weiteren beizubringenden Auflagen sind großteils per erneuter Konsultation austragbar, weil nicht mehr vorhanden bzw. per nachgereichtem Befund eigentlich ausgeschlossen. Zum Austragen bedarf es aber einer erneuten Konsultation, weil das wohl nicht in einem Abwasch gegangen wäre!!!
Somit muss ich diese nicht einmal 6 Monate alten Ausschluss-Untersuchungen quasi jetzt erneut machen, was kaum sinnvoll durchführbar ist!
Nun möchte ich aber ohnehin auf LAPL wechseln.
Muss ich dann trotzdem über eine Konsultation mit der Behörde gehen? Oder kann mein Fliegerarzt das für LAPL selber tun und die Befunde von vor 6 Monaten quasi noch einmal anerkennen?
Bitte kein Antwort "frage Deinen Fliegerarzt!" ;) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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