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GAMI has a production distribution agreement with Avfuel to manufacture and distribute G100UL. Avfuel says it will engage with any refinery qualified to manufacture the fuel.
Aus dem Avweb Artikel:
"GAMI has a production distribution agreement with Avfuel to manufacture and distribute G100UL. Avfuel says it will engage with any refinery qualified to manufacture the fuel."
Das hört sich nicht nach einer Verknappung auf Grund von Monopol an. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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An Tesla stört mich aber vor allem der Erfolg: dass die Unfähigkeit der deutschen Autoindustrie, ein Ladenetz aufzubauen, welches diesen Namen verdient, so gnadenlos sichtbar gemacht wurde. Es tut einfach weh zu sehen, wie unsere Großkonzerne sowas nicht auf die Reihe kriegen.
Wieso, die machen das doch richtig: Autos verkaufen, und warten bis der Staat/die Marktwirtschaft die Ladesäulen bereitstellt. (Achtung Ironie).
Einzigst VW hat ein Ladenetz finanziert. Leider nur in den USA. Und leider nur weil sie dazu gezwungen wurden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2022 (https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/download/17944) ist Pilot/Verkehrsflugzeugführer nicht aufgeführt. Daher handelt es sich formal - zumindest in Deutschland - nicht um einen Beruf als solchen.
Naja, "Arzt" und "Rechtsanwalt" ist auch nicht drin. Von daher weiss ich nicht was diese Diskussion eigentlich soll? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wobei die 16.400ft Dienstgipfelhöhe im POH unter "Betriebsgrenzen" aufgeführt ist, aber mit der Formlierung "maximal nachgewiesene Betriebshöhe". Nuja. Denke darüber wird alles funktionieren, aber nicht unbedingt getestet sein (z.B. ECUs).
Die selben ECU's sind auch in der DA42 drin - die auf 18'000ft freigegeben ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Bei Streckenflüge üblicherweise FL180-200.
Ab und zu operationell bedingt auch bis FL220. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Korrekt. FRA ist implementiert.
Die (wenigen) übrig gebliebenen Airways sind extra für die "alten" IFR Flugzeuge die RNAV nicht können (oder so ähnlich). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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deutschen(!) Rechtsraum ausser handschriftlich keine Möglichkeit die Merkmale einer Urkunde mit Aufzeichnungen und Unterschriften zu erfüllen
Was ist mit eIDAS-Regulation (Art. 25 para. 2 der Regulation 910/2014)?
Also sowas zB (gibts in Österreich kostenlos für jeden Bürger - auch für zugereiste Piefke). Adobe Acrobat zeigt die Signatur auch schön als validiert an.
Edit:
Text von Verordnung 910/2014:
ABSCHNITT 4
Elektronische Signaturen
Artikel 25
Rechtswirkung elektronischer Signaturen
(1) Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.
(2) Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
(3) Eine qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signatur anerkannt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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In .at: "Auf-und-Durch oder Landung eigenes" [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo,
Wie sind zZ die Toleranzen bei jährlichen Wartungsereignissen?
Ich denke mich noch an 30 Tage zu erinnern, die Austrocontrol zB schreibt im LTH 36 nur 15 Tage (und die ist von 2001).
Verlässt mich gerade meine Erinnerung?
Wie ists beim LBA, oder bei der EASA? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das müsste aber idealerweise von den USA mit der EU gemeinsam gemacht werden
Und genau da sehe ich das Problem: Während in der EU 2023 faktisch das Verbot von 100LL ansteht, wird in den USA 2023 das Ergebnis einer Untersuchung der EPA erwartet wie es damit weitergeht.
Damit kann man nicht davon ausgehen dass eine Lösung aus den USA 2023 schon bereit steht, wenn 2023 die USA erst vorgeben will wie damit (Verbot 100LL) weiter verfahren wird. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wenn in der Einfluggenehmigung nix von IFR steht (bzw. keine eingeholt wurde) dann war der Flieger halt illegal IFR unterwegs. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ist einzel-Betrachtung. Teile von Part 23 nachweisen. Zugelassener Motor/Propeller ist glaube ich Pflicht.
Gilt dann nur für den Zulassungsstaat (also hier Deutschland), im Ausland gibt es die gegenseite Anerkennung von Selbstbauflugzeuge nur als VFR/Tag/außerhalb geschlossene Ortschaften. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der Halter der Musterzulassung des Flugzeugs muss eine Änderung genehmigen, oder jeder andere kann eine ergänzende Musterzulassung für das Flugzeug genehmigen lassen.
Ihr fliegt ja ein Flugzeug, nicht ein Motor. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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das Höhenband zwischen Transition-Altitude (fixer Wert, variiert je nach Staat bzw. FIR) und Transition Level ist immer mindestens 1.000 ft "dick".
Gegenbeispiel USA: Transition altitude 18'000ft, Transition level FL180. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Von der ECAC.
Aber frag' mal bei der OUV nach (und evtl. Mitglied werden) ob es da eine aktualisierte Liste gibt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ja, musst du.
Die MIT (grönländische Flugplatzbetreiberfirma) schreibt zB:
E. Opening for ETOPS operations: Per commenced hour DKK 4,913.00 However, a minimum of DKK 14,739.00
Quelle: Fees and Charges (Seite 9).
Hintergrund: Wenn du den als Alternate angibts, willst du den bei Bedarf nutzen, musst also vorher sicherstellen dass du denn dann auch nutzen kannst. Und wenn zur Nutzung ein PPR notwendig ist, dann brauchst du halt den PPR. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der Platz kann mit Flugzeuge bis 5700kg MTOM angeflogen werden ohne vorherige Erlaubnis einholen zu müssen. Über 5700kg (bis max. 12000kg) bedarf es einer vorherigen Erlaubnis.
Wie oft, mit welchen administrativen Aufwand die erteilt wird weiss nur der Flugplatzbetreiber.
Hatr wahrscheinlich wsas mit der (Rest-) Lebensdauer der Landebahn zu tun, da wird sowas gerne als Mittel genommen um das etwas im Griff zu haben wieviel von der (Rest-) Lebensdauer der Landebahn pro Woche/Monat/Jahr durch schwere FLugzeuge verzehrt wird. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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VFR ohne Plan von Deutschland nach Österreich (und zurück) gilt NUR wenn dazwischen du kein anderes Land überfliegst.
Die (Sonder-) Regelung gikt nur zwischen Österreich und Deutschland, keine anderen Länder (auch wenn nicht gelandet wird). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das heisst aber doch, dass ich einstweilen ein N-registriertes Flugzeug in Europa fliegen darf - innerhalb Deutschlands IFR, und ausserhalb nur VFR, korrekt ? Dh. wenn ich ein N-reg Flieger in Deutschland starte und ins europäische Ausland fliege - muss ich dann an der Grenze IFR canceln, oder wie ist das - rein formal - geregelt ?
Wie schon geschrieben, korrekt.
Du verlierst an der Grenze deine Berechtigung, behälst aber hoffentlich deine Können - und das ist in Notsituationen viel wert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Kann man die "Krausz Beaumont Decision" irgendwo nachlesen?
Mein Google-Fu ist da anscheinend nicht gut genug. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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DLR Köln? Die haben auch einige Fachärzte verfügbar, dort ist das AeMC auch in die größere Medizinische Abteilung integriert. Bieten auch ESA Austronauten-Medical an, wenn gewünscht ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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