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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Pat Lean hard [ppll]


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IFR & ATC | Beitrag zu Ausbildungsempfehlung Multi-Engine-Rating
14. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Jens-Albert Schenk


Reise | Beitrag zu Flug mit Kids nach Brindisi
14. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Jochen Dimpfelmoser Bewertung: +1.00 [1]

War letztens in Brindisi.

Alles bisschen träge (sprit, handling) aber freundlich und unkompliziert, trotz unangemeldeter Landung (wx diversion).

Foggia dort in der Gegend ist auch ok, IFR Platz mit Avgas, ein richtiger Flughafen mit Terminal etc.. aber komplett unausgelastet.

Ozzano ist in der Pampa, aber hat ein Restaurant (Öffnungszeiten?) und Spielplatz (inkl. Pool in Flugzeugform).

Forli war früher problemos, war ich aber länger nicht mehr.

Wie siehts mit LIBN (offen?), LINL, LINB aus?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu IHP für PA28R-201T (Turbo ArrowIII)
12. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Markus Müller

Schön zu hören. Was war letztendlich ausschlaggebend?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Avionik | Beitrag zu Werkstatt für umfangreiche Avionik-Erneuerung
5. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Reinhard Bentrup

Vielleicht ist das was? https://www.airteam.eu/de/a/cessna-172-ifr-upgrade-mit-zwei-g5-gtn

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Read Back ATC
5. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Manfred Dotsch

Wenn man (zb weil genau das "gefiled") sowas erwartet gehts evtl, aber sonst wirds ohne mitschreiben schwer. Ich hab mir auf youtube CRAFT abgeschaut und deinen Clip damit probiert (dachte es kommt eine normale clearance am Boden).

Cleared to / via Route / Altitude / *Frequency / *Transponder

*hier spontan umfunktioniert.

Bei mir ist es so dass es mir reicht die "Werte" zu notieren. Was gemeint war

C ZWN

R 180

A 5

F 42

T 1034

Bei einem halbwegs modernen A/P "MCP" evtl. die Werte gleich eindrehen (HDG Bug auf 180, Alt auf 5000, QNH 1034).

Es hilft immer mit dem Lotsen Ping Pong zu spielen und schon vorab zu erwarten was kommt.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Gefahren für das Fliegen im Gebirge
5. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

Ich wechsle auch zwischen jet ("light twin") und SEP, habe aber weit nicht dieses Format an fliegerischer Erfahrung wie der betroffene Pilot. Für Flüge richtung Berge ist G1000 mit Terrain bzw. Foreflight Profildarstellung bei der Planung zzgl. zur VFR Karte sehr nützlich für "situational Awareness". Ich nehme an der Pilot kannte das Gebiet sehr gut. Ein extrem unglücklicher Fall von complacency? Kann jeden Treffen. Ein Mahnmal sozusagen.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Gefahren für das Fliegen im Gebirge
4. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Erfahrener geht es nicht. F18, PC24 Chef Testpilot usw... einfach tragisch!

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Gefahren für das Fliegen im Gebirge
4. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Alfred Obermeier

War das der Testpilot von Pilatus?

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Der falsche Weg aus dem Fluglehrer­mangel
3. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Daniel Mayr

In Norwegen sind die Lebenshaltungskosten sehr hoch. Die Frage ist wie gut man dort damit lebt.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Fluglehrer, Haftung, Rechtliches...
2. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Erik N.

Mich würde interessieren welche Klausel hier erwähnt wird?

Arbeitsunfälle seien dabei, aufgrund einer wenig bekannten Klausel, nicht von der Passagierhaftpflichtversicherung des Flugzeuges abgedeckt, argumentiert die Versicherung, und der Pilot selbst hat keine eigene Haftpflichtversicherung für seine Art der Tätigkeit.

War der Flug unter einem AOC? Wieso wurde der Freelancer als "selbstständiger Anbieter" gewertet?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Fluglehrer, Haftung, Rechtliches...
2. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Tobias Schnell

Danke, könntest Du es jetzt bitte probieren, Mail geändert.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Fluglehrer, Haftung, Rechtliches...
1. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Tobias Schnell

Danke Tobias. Hast Du evtl. so eine Bestätigung der Versicherung (Wortlaut) bei der Hand, gerne per PN.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Fluglehrer, Haftung, Rechtliches...
1. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Carmine B.

Danke. Was ist wenn die Forderungen aber die Versicherungssumme übersteigen? Z.B. Behinderung, Verdienstentgang usw..?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion Fluglehrer, Haftung, Rechtliches...
1. Februar 2020: Von Pat Lean hard  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo und schönen Abend allerseits!

Ich bitte um Meinungen und Ratschläge zum Thema Fluglehrer-Haftung.

Aktuelles Urteil:

Erst vor kurzem hat das Landgericht Augsburg einen freiberuflichen Piloten zum Schadenersatz von über 350.000 €verurteilt, weil er bei objektiv unterschrittener Landebahnsicht (RVR) aber mit Landefreigabe einen Landeversuch unternommen hat und dabei das Flugzeug völlig zerstört und fünf Personen, teils schwer, verletzt wurden. Das Gericht urteilte „grob fahrlässig“ und verpflichtete den Piloten, der Kaskoversicherung den, gegenüber dem Eigentümer ausbezahlten Versicherungsbetrag, zu ersetzen. Er sei zwar als benannter Pilot berechtigt, das Flugzeug zu fliegen, gelte aber nicht als „Mitversicherter“. „Einflug in schlechtes Wetter“, „mangelndes Treibstoffmanagement“, „die vergessene Bugradgabel“ oder auch „die mangelhafte Weight & Balance-Berechnung“ sind die Klassiker der Einfallstore der Versicherer, um die Deckung zu versagen oder beim Piloten einen Regress anzustrengen.

Aber es kommt noch schlimmer: Im obigen Fall fordert nun auch Berufsgenossenschaft die Heil- und Behandlungskosten für die verletzten Passagiere vom Freelance-Piloten. Arbeitsunfälle seien dabei, aufgrund einer wenig bekannten Klausel, nicht von der Passagierhaftpflichtversicherung des Flugzeuges abgedeckt, argumentiert die Versicherung, und der Pilot selbst hat keine eigene Haftpflichtversicherung für seine Art der Tätigkeit.

Er würde nämlich als Freelancer „selbstständige Luftfrachtführer-Dienstleistungen“ anbieten mit der Folge, dass er für die Passagiere haftet!

Genauso kann es auch Fluglehrern gehen, die z.B. den Schulungsflug auf einer vom Kandidaten selbst mitgebrachten Maschine durchführen. Wenn dann die Landung in fünf Meter Höhe endete oder z.B. das Fahrwerk nicht ausgefahren war, ist im Nachhinein die Diskussion darüber, warum kein Haftungsverzicht (vgl. auch hier) erklärt wurde oder die Kaskoversicherung einen hohen Selbstbehalt hat, anstrengend. Plötzlich betont der Eigentümer des Luftfahrzeuges ungewohnt deutlich, dass nach § 4 Abs. 4 LuftVG der Lehrer (oder Prüfer) der verantwortliche Luftfahrzeugführer sei. „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ ist eine Erfahrung, die schon einige Piloten machen mussten.

Bei einem Personenschaden hat der Fluglehrer zudem hoffentlich eine Haftpflichtversicherung. Dies ist leider keine Pflicht. Weder für die Flugschule noch für den Lehrer. Und wenn eine Absicherung über einen Luftsportverband besteht, muss der Flug auch im Rahmen der Verbandstätigkeit durchgeführt worden sein! Das ist bei der mitgebrachten Privatmaschine schwer zu argumentieren.

Quelle: https://air-law.de/tag/haftung/

Ich möchte in Zukunft "freelance" als IRI(A) Privatpersonen im Rahmen der CB IR Ausbildung unterrichten, unter anderem auch auf deren privaten Flugzeugen.

Konkretes Beispiel: Die Versicherungspolizze (gesetzliche Haftpflicht) des Flugzeugs enthält den Passus dass alle Flüge des genannten Piloten (Eigentümer) sowie alle Flüge mit Fluglehrer als versichert gelten.

Auf eine Kasko verzichtet der Eigentümer (Flugzeugwert z.B. 800.000€).

Für meine Tätigkeit als Freelance IRI werde ich über den Österreichischen AeroClub eine Fluglehrer-Haftpflicht Versicherung mit 1,5 mio. Euro Deckung abschließen.

Die Frage nach "Verbandstätigkeit" und ob für mein Vorhaben Versicherungsschutz besteht müsste auch geklärt werden.

Fluglehrer - Haftpflichtversicherung

Aufgrund von OGH-Urteilen wurden mehrmals Deckungsprozesse von geschädigten Flugschülern (oder deren gesetzlichen Vertretern) gegen die Halterhaftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen verloren und der Fluglehrer letztlich zur Zahlung der Personen-/Sachschäden verpflichtet.
Durch diese Judikatur sind vermehrt Ansprüche gegen den Fluglehrer zu erwarten.

Die Leistung der Haftpflichtversicherung besteht darin, dass sie den Fluglehrer hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Schadenersatzansprüche "freistellt", d.h. die Erfüllung berechtigter Schadenersatzansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtschutz).

Diese Versicherung deckt das mit der Tätigkeit eines Fluglehrers verbundene Risiko im theoretischen und praktischen Unterricht incl. Subsidiarhaftung. Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht der Fluglehrer im ÖAeC in der Eigenschaft als Zivilfluglehrer für "Motorflugzeug-, Ultraleicht- bzw. Motorsegler- oder Segelflugzeug - Flugschulung" sowie der Fallschirm-, Hängegleiter-, Paragleiter-, Ballon- und Ultraleichtfluglehrer im ÖAeC sowie der ÖAeC-Fluglehrer für Tragschrauber und motorisierte, fußstartfähige Hängegleiter und Paragleiter zur Erteilung des theoretischen und praktischen Unterrichtes an Zivilluftfahrerschulen gemäß den Bestimmungen der §§ 49 und 50 Luftfahrtgesetz.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das der Ausbildung dienende Luftfahrzeug geht vor.
Fluglehrer gelten auch in ihrer Eigenschaft als Prüfer (Examiner) im Rahmen der Vertragsgrundlagen vom Versicherungsschutz als mitversichert.

Deckungssumme: € 1.500.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:

    • - dass die Schulung mit einem, für diesen Zweck in Österreich oder einem Staat der Europäischen Union oder in Norwegen, der Schweiz, in Island oder in Liechtenstein für die Ausbildung zugelassenen zivilen Luftfahrzeug erfolgt, die Durchführung eines bestimmten Ausbildungsvorhabens nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist und dieses Luftfahrzeug ein Fluggewicht von höchstens 5.700 kg hat. Dieser Punkt ist so zu verstehen, dass die Schulung mit dem Luftfahrzeug zulässig sein muss.

    • - dass der Fluglehrer das Zivilfluglehrerdiplom mit einem entsprechenden Berechtigungsvermerk besitzt (§§ 49 und 50 Luftfahrtgesetz), bzw. dass es sich um Anwärter auf das Zivil-Fluglehrerdiplom handelt, die die Fluglehrerprüfung bereits abgelegt haben.

    • - Übungs- und Prüfungsflüge in der jeweils gültigen Fassung gelten als mitversichert.

    • - Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche wegen Schäden an dem der Ausbildung (Schulungs-, Einweisungs-, Übungs- und Prüfungszwecken) dienenden Luftfahrzeugen, weil hierfür eine Kaskoversicherung vorausgesetzt wird. Personenschäden der Flugschüler wurden von der

      Halterhaftpflichtversicherung der Luftfahrzeuge übernommen.

    • - In teilweiser Abänderung des Art. 3, Pkt. 1 AHVB erstreckt sich die Versicherung für die praktische

      Ausbildung (Flugrisiko) auf die gesetzliche Haftpflicht aus solchen Personen- und

      Sachbeschädigungen, bei welchem das Schadensereignis in Europa vorgekommen ist.

    • - Der Art. 7 in den Punkten 5, 5.1. und 5.2. der AHVB und die Ziff. 13 und 17 der EHVB, Abschnitt B,

      finden keine Anwendung.

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Angenommen es kommt bei einem CB IR Schulungsflug zu einem Unfall. Ich überlebe, der Flugschüler stirbt oder wird schwer verletzt. In vermute dass die Fluglehrer Haftpflicht eine zu geringe Deckungssumme hat. Die Hinterbliebenen (bzw. Angehörigen) des Flugschülers könnten versuchen
A) den Totalverlust des Flugzeugs einzuklagen
B) Einkommensverlust, Pflegegeld, Schadenersatz einzuklagen
was Forderungen von mehreren Millionen Euro bedeuten kann.
Bezüglich B) würde auch ein Haftungsverzicht nichts bringen, da man die Haftung wie hier formuliert darauf gar
nicht einschränken kann:

Hiermit erklärt der/die Kandidat(in)/Lizenzinhaber(in) gegenüber dem/der Flugprüfer(in)/ Fluglehrer(in) auf die Geltendmachung von Schadenersatz für fahr- lässig verursachte Sachschäden zu verzichten.

Er/sie stellt den/die Flugprüfer(in)/Fluglehrer(in) soweit von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Rahmen des Prüfungsfluges/Schulungsfluges eintreten. Die Freistellung bezieht sich insbesondere auf die Inanspruchnahme hinsichtlich eines Kasko-Selbst- behaltes durch den Halter oder die Schadenersatzansprüche des Halters aus einer Beschädigung des Luftfahrzeuges.

Der Haftungsverzicht/die Freistellungserklärung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Außerdem nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Quelle: https://www.lvbayern.de/fileadmin/content/allgemein/dokumente/LiB/Ausgaben_2015/LiB_01-2015.pdf Seite 12

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Eine Haftungsverzichtserklärung kann es nach deutschem Recht nur für den leicht fahrlässig verursachten Sachschaden geben. Ein Haftungsverzicht hinsichtlich Körper- und Gesundheitsschäden ist rechtswidrig und bringt im Zweifel den ge- samten Versuch der Haftungsbegrenzung zu Fall. Auch ein Vorwegverzicht auf die Geltendmachung von Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurück- zuführen sind, ist nicht möglich!

Für den kleinen Restbereich des “leicht fahrlässig verursachten Sachschadens” kann ein Haftungsverzicht vereinbart wer- den, wie er im Beispiel nebenstehend ab- gedruckt ist. In der Praxis hat der “kleine Restbereich” eine erheblich Bedeutung, weil dies die meisten Schäden ausmacht. Analog kann diese Erklärung auch von Fluglehrern verwendet werden, die im Rahmen der Verlängerung der Klassen- oder Musterberechtigung oder für die Er- füllung der Ausübungsvoraussetzungen Schulungsflüge mit Lizenzinhabern durch- führen.

Zusammenfassung:

Ich unterrichte als IRI auf einer privaten Maschine den Eigentümer. Ich habe eine Fluglehrer-Haftpflicht. Ich habe einen Haftungsverzicht. Macht das so Sinn? Welche Risiken bestehen trotzdem noch? Z.B. auch für meine Hinterbliebenen?

Wie handhabt ihr dieses Thema? Welche Versicherungen habt ihr? Wie sieht es rechtlich aus mit den "Gerichtsstandorten", welches Recht ist anwendbar (Eu, National, Welche Staaten...)?

Z.B.: Flugzeug registriert in UK (G-), Fluglehrer in Österreich mit österreichischer Fluglehrer-Haftpflicht Versicherung, Flugschüler anderes EU-Land, Unfall passiert in einem weiteren EU-Land, Haftungsverzicht vorhanden.

Vielen Dank im Voraus für eine konstruktive Diskussion!

LG!

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu In der LH Ausbildung den USA PPL erwerben
1. Februar 2020: Von Pat Lean hard an Johannes König

Wenn er EASA MEP IR hat könnte er noch einen Prüfungsflug auf SEP machen um auch SEP IR zu bekommen. Dann 61.75 validation machen.

Oder mit der eigenen Schule reden ob es eine Möglichkeit gibt die FAA Lizenz zu erledigen solange er dort ist.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu In der LH Ausbildung den USA PPL erwerben
31. Januar 2020: Von Pat Lean hard an R. F.

Oder einfach mit dem EASA CPL eine 61.75 Validation (mit dem 50 fragen IR test, wenn gewünscht) machen.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Frauen im Cockpit
31. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Flieger Max Loitfelder


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Der falsche Weg aus dem Fluglehrer­mangel
30. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Sven Walter

Danke, aber da stehen keine Löhne drinnen ;)

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu IHP für PA28R-201T (Turbo ArrowIII)
30. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Tobias Schnell

Ich weiß es nicht.

Siehe erste Zeile:

"ist stand"

Also jetzt sieht es das LBA (noch) so, offenbar.

Gleichzeitig müssen sonstige in Service Bulletins, Service Letters o.ä. herausgegebene Empfehlungen des Herstellers bei der Erstellung des IHPs berücksichtigt werden. Abweichungen hiervon sind jedoch möglich (bitte beachten Sie die Hinweise zur Genehmigung).

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Ich denke da geht es zB um TBO, oder? Kann mit "Funktions- und Zustandsprüfung" (Öl-Analyse etc..) überschritten werden?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Reise | Beitrag zu USA Südwesten San Diego, Los Angeles, Phoenix
29. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Peter Schneider

Unverschämtheit! Mach ein Google review damit andere gewarnt sind!

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Frauen im Cockpit
29. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Karpa Lothar

...eh gleich beantwortet worden:

Irgendwo in den Genen ist verankert dass sie Flieger fliegen (steuern, im Cockpit sitzen) nicht so interessant finden bzw. nicht mit der Familie vereinbaren können und stattdessen lieber in soziale Berufe gehen. Interessant nur wieso die vielen Flugbegleiterinnen den Job in der Kabine so interessant finden und wie sie den mit der Familie in Einklang bringen?

Die Wahrheit ist eher die verspätete Nachwirkung (wissenschaftlich erwiesene) gesellschaftlicher Entwicklungen. Aber das passt manchen hier nicht in ihr persönliches Weltbild. Sollten die Töchter haben tun mir diese ehrlich leid da sie sich nicht frei entwickeln werden können sondern einen "Stempel" aufgedruckt bekommen.

Ich glaube in Ungarn gibt es einen Politiker der behauptet seine Enkeltöchter sollen Kochen und Kinder kriegen. Was er damit eigentlich sagen will ist mehr als traurig.

Persönliche Anekdote - schon lange her:

Flugbegleiterin liest am turn around einen kurzen Auszug aus einem Artikel über Gehaltsunterschiede Männer/Frauen (einer furchtbaren Boulevardzeitung) vor... ich kommentiere kurz mit ist ein "bisschen eine Ironie der Artikel" wegen fehlender weiblicher Wortendungen. Sie erklärt dass sie das gut findet und gender gerechte Sprache für bescheuert hält.

Daraufhin entsteht eine kurze Diskussion. Ich merke an dass es schwer wird die Lohnschere zu schließen wenn wir es nichtmal sprachlich (kulturell, symbolisch) schaffen gleichberechtigt zu agieren. Immerhin kostet das weniger als Gehälter anzuheben, was nie wirkich leicht zu gehen scheint.

Nun erklärt sie mir leicht agitiert dass das alles lächerlich ist, und zB in unserer Firma wäre das Gehalt auch völlig Geschlechtsunabhängig (Anm., für idente Stellen, ja, stimmt, da Tarifvertrag und keine erzwungene "Einzelkämpfer").

Ich erlaube mir dann die Bemerkung dass vorne im Cockpit (wo wesentlich mehr verdient wird) auf eine Pilotin mehr als hundert Piloten kommen (no pun!), in der Kabine (wo wesentlich weniger verdient wird), auf einen Flugbegleiter mehrere hundert Flugbegleiterinnen kommen (again, no pun!) und frage warum sie glaubt dass das so ist (Zufall?) und was sie für wahrscheinlicher hält:

A) sie hat einen Sohn und er wird Pilot vs. Flugbegleiter oder

B) sie hat eine Tochter und sie wird Flugbegleiterin vs. Pilotin

daraufhin hat sie mich nur böse angeherrscht: "Blödsinn, ich wollte Flugbegleiterin werden und hab mir das so ausgesucht!" Mir tats leid dass sie sie es so emotional gesehen hat, Flugbegleiter/in zu sein ist doch klasse, aber trotzdem verdienen Piloten/innen mehr.

Und dann kamen schon die Passagiere an. In der Business Class saßen dann lustigerweise nur Männer.

Mich freut es zu sehen dass sich da in den letzten 10-15 Jahren sehr viel verbessert hat. Übrigens kenne ich einige Pilotinnen die davor in der Kabine tätig waren. Fanden es vorn wohl doch interessanter als hinten.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Frauen im Cockpit
29. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Chris _____

Hallo, Danke für den Hinweis. Du hast recht, das war wirklich nicht gut formuliert. Das war m/ein Fehler! Ich werde meinen Beitrag, den ich nur nebenbei schnell getippt habe, anpassen.

Um Deine Frage zu beantworten, hier ein paar der harmloseren Auszüge:

"Frauen wird der rote Teppich bis zum Horizont ausgerollt"

"Mädchen gehen zum Pferd, Jungs zum Traktor"

Wenn ich mal Zeit totschlagen muss les ich vielleicht nochmal nach und füge noch mehr Zitate ein.


Dieses flache Argumentieren á la "ja aber es ist doch einfach so, oder nicht" finde ich nicht korrekt, wenn man damit eigentlich eine ganz andere Botschaft übermitteln will. Geschlechterspezifische/s Kleidung/Spielzeug zum Beispiel hat einen ziemlich öden Hintergrund. Qui bono...

Im ZDF war mal eine sehr gute Doku, da wurden Jungen und Mädchen vice versa angezogen. Titel fällt mir nicht mehr ein, war aber sehr anschaulich wie sich das auswirkt.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu IHP für PA28R-201T (Turbo ArrowIII)
29. Januar 2020: Von Pat Lean hard an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

LBA website ist stand

ab 24.03. können dann auch schwerere "Echos" selbst deklarieren.

Ein "vereinfachtes" IHP entsprechend AMCM.A.302(e)

Das „vereinfachte“ IHP enthält keine Intervalle zu Instandhaltungsmaßnahmen (Ausnahmen für EMZ/STC).

Bei ELA 1 Flugzeugen und Ballonen kann das IHP auf Wunsch entsprechend dem Mindestinspektionsprogramm (MIP, M.A.302 lit. i) gestaltet werden, wenn nicht den Empfehlungen des Halters der Musterzulassung („Hersteller“) gefolgt werden soll. Zusätzlich zum MIP gelten jedoch weiterhin Lufttüchtigkeitsanweisungen mit Wiederholungsintervallen, Lufttüchtigkeitsgrenzen (Airworthiness Limitations (ALS, bei ELA 1 Luftfahrzeugen jedoch bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht vorhanden), sowie eventuell im Kennblatt (TCDS) genannte besondere Anforderungen an die Instandhaltung. Gleichzeitig müssen sonstige in Service Bulletins, Service Letters o.ä. herausgegebene Empfehlungen des Herstellers bei der Erstellung des IHPs berücksichtigt werden. Abweichungen hiervon sind jedoch möglich (bitte beachten Sie die Hinweise zur Genehmigung).

Das MIP kann gegebenenfalls erweitert oder konkretisiert werden (Anlage A).

Hinweis: Das MIP ist primär gedacht, um ein adäquates Maß an Sicherheit zu bieten, wenn die Anweisungen des Herstellers nur sehr knapp sind und die Mindestforderungen des MIPunterschreiten (hauptsächlich bei älteren Luftfahrzeugen).

Genehmigung des IHP

Deklaration durch Halter bei ELA 1 Luftfahrzeugen

Mit Verordnung (EU) 2015/1088 hat die europäische Kommission für Halter von ELA1 Flugzeugen (u.a. alle Segelflugzeuge, alle Motorsegler und „leichte“ E-Klasse) die Möglichkeit geschaffen, ein Instandhaltungsprogramm selbst zu deklarieren (M.A.302 lit. h) S. 1 Nr. 4).
Mit der unterzeichneten Erklärung bescheinigt der Halter, dass dies das Instandhaltungsprogramm für das Luftfahrzeug mit dem betreffenden Eintragungszeichen ist und dass er die volle Verantwortung für die Inhalte und vor allem für etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des Halters der Musterzulassung („Hersteller“) übernimmt (hierzu zählen TBO, SID, o. ä.). Das IHP darf nicht weniger restriktiv sein, als das Mindestinspektionsprogramm.

Die Vorlage des selbst deklarierten IHPs folgt AMC M.A.302 lit. e).

Hinweis: Das selbstdeklarierte IHP muss nicht an das Luftfahrt-Bundesamt (Referat T5) gesendet werden.


Genehmigung durch Behörde

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Allen Haltern von nicht technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (dies beinhaltet auch Segelflugzeuge und Motorsegler) im nicht-gewerblichen Luftverkehr steht weiterhin die Möglichkeit der direkten Genehmigung des IHPs über das Luftfahrt-Bundesamt oder per eingeschränktem oder vollständigem CAMO Vertrag offen.

Digital an: arc@lba.de

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Frauen im Cockpit
29. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Guido Warnecke Bewertung: +3.00 [3]

Post wurde editiert und neu gepostet da unglückliche Wortwahl

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Der falsche Weg aus dem Fluglehrer­mangel
29. Januar 2020: Von Pat Lean hard an Sven Walter

Hat jemand aktuelle Stellenanzeigen (bevorzugt für IR-Lehrer) bei der Hand? Danke!

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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