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@Villiers
Mit falsch verstandener Kumpanei hat das hier nichts zu tun Villiers.
Wenn Sie Piloten in einem Atemzug mit Waffen- und kampfhundebesitzern (statt z.B. mit Autofahren) nennen, stellt sich doch die Frage, ob Sie sich zur besseren Durchsetzung Ihrer Partikularinteressen nicht gleich bei Stolpes Ministerium bewerben wollen ?
Der Sprach ähnlich wie Sie in seiner Presseerklärung auch von der "Gefahr aus der Luft". Sie scheinen da ja neben Terorristen, Psychopathen auch UL und die Zielgruppe PPL Single Engine ohne CPL im Visier zu haben - konsequenterweise sollten Sie noch single Engine IFR / NVFR als endlich abzuschaffende "Gefahr aus der Luft" brandmarken - Ausnahmegenehmigung dann nur für gewerbliche Flieger ?
Sagen Sie doch gleich, wenn Sie sauer auf PPLer sind, die Ihnen die eine oder andere Runde klauen ? Ihre Trittbrettfahrerei auf der mentalen Wellenlänge Stolpes ist sicherlich nicht zielführend.
Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich finde es rächt sich momentan sehr, dass sowohl AOPA wie DAeC wenig bis garnichts unternommen haben (und die Mehrzahl von uns Privatpiloten vieleicht auch nicht), um das einseitige Klischee vom freizeitorientierten "Sport- und Hobbypiloten" in der Öffentlichkeit mal zugunsten eines Privatpilotenbildes, welches auch den (privaten/beruflichen/ geschäftlichen) Einsatz des Fliegers als VERKEHRS- und REISEMITTEL (und nicht einzig als angebliches Sport- und Hobbygerät) beinhaltet, zu korrigieren.
Was würde der ADAC sagen, wenn alle Autofahrer, die nicht hautpberuflich LKW/PKW fahren, als "Hobby- und Sportfahrer" wahrgenommen werden würden und Stolpe nach dem dem nächsten Geisterfahrerunfall ein "Autobahnverbot für alle Sport- und Hobbyfahrer" oder nach dem nächsten Überholunfall ein "Überholverbot für alle Sport- und Hobbyfahrer" fordern würde?
Ohne Hervorhebung der Bedeutung des individuell als Reise- und Verkehrsmittel vom Privatpiloten genutzen Kleinflugzeugs wird es immer schwerer sein, sich gegen Einschränkungen zu wehren - ist doch nur ein "Hobby" oder "Sport" eingeschränkt.
Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wie wäre es denn Herr "Henry", wenn Sie zukünftig darauf verzichten, auch noch mit 12 Serien-Postings Ihrer nächtlichen Ergüsse das Forum zuzumüllen ? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Sicherheitsüberprüfung war WORTGLEICH bis zur Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetz im LuftVG für diejenigen (ausser uns Piloten) geregelt, die in sicherheitsrelevanten Zonen von Flughäfen arbeiteten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 11.11.2004, dass die Entlassung eines Angestellten vom Flughafen München rechtswidrig war, der nach einer Sicher- heitsüberprüfung entlassen worden war. Der Mann war zeitweise bei Milli Görüs aktiv gewesen, was von den Behörden als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde. Das BVerwG entschied, dass die Anordnung von REGELVERMUTUNGSTATBESTÄNDEN für das Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit UNWIRKSAM ist !!!
Und weiter entschied das Bundesverwaltungsgericht: "Allein die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verfolgt, ohne gewaltbereit zu sein, schließt die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit nicht aus."
Urteil des 3. Senats vom 11. November 2004 BVerwG 3 C 8.04
Nachzulesen bei https://www.bverwg.de/ Dort nach dem Urteil "3 C 8.04" suchen
Grüsse Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Henry,
wie sie selber schreiben, hatten Sie die Fakten zunächst stark vereinfacht zusammengefasst, "...weil hier vieles unzuverlässig mit einander vermischt wird." Da bin ich genauso Ihrer Meinung - vieleicht nicht nur hier. Genauso bin ich der Meinung, dass es kontraproduktiv ist, wenn der Protest gegen das Luftsicherheitsgesetz mit der Durchführung von altbekannten Lufthoheitsaufgaben vermischt wird.
Dass eine hohe Sensibilität bei PuF und woanders besteht, liegt aber doch gerade an der eben in der Realität bestehenden (und aus Sicht der Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes gebotenen) Nähe und Vermischung beider Aufgaben, sind Sie doch Real gar nicht sinnvoll zu trennen.
Die Führungszentrale Nationale Luftverdeidigung liegt folgerichtig wie CAOC 2 in der gleichen Kaserne - auch wenn sowas bei modernernen Kommunikationsmittel sekundär ist.
In beiden Fällen (Identiizierung von Ufos wie Terrorverdacht) wird meines Wissens (ich lasse mich gerne korrigieren) ja auch die gleiche Alarmrotte in entweder Neuburg oder Wittmund starten.
Ansonsten hoffe ich, dass Ihre aufgeführten Punkte tatsächlich für jeden genau genug sind, da bin ich mit Ihnen auch nicht konträr (gewesen).
Grüsse in den schönen Taunus Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Henry,
Ihre Vorwürfe an Herrn Brill kann ich in einigen, aber nicht allen Aspekten teilen. Den Vorwurf der "Tendenziösität" und des "schlampig recherchiert" habens müssen Sie sich aber auch gefallen lassen, wenn Sie als Faktum darstellend genauso tendenziös und in der Diktion und dem Zungenschlag ebenfalls - sorry - schlampig schreiben:
"1. Seit einigen Jahren unterhält die NATO in Kalkar ein Fluglagezentrum. Jedes Flugzeug, daß nicht identifiziert werden kann, fällt dort sofort auf."
Diese von Ihnen sprachlich vernebelnd als "Fluglagezentrum" umgetaufte Einrichtung firmiert ja nun mal offiziell und tatsächlich unter der treffenderen Bezeichnung "Führungszentrale Nationale Luftverteidigung, Kalkar".
Eltern dieses Kindes sind keinesfalls die NATO, sondern die ausrücklich und vielfach geäußerte, von der Bundesregierung 2003 (seit "einigen Jahren" ?, keine 2 Jahre, seit Mitte 2003 gibt es dieses Zentrum erst!) damals im Vorgriff auf das Luftsicherheitsgesetzt gesehene Notwendigkeit, eine enge Schnittstelle zwischen Innen- Verkehrs- und Verteidigungsministerium zu schaffen, um dem Minister der Verteidigung das Kommunikations-, Informations und Administrationsinstrument für genau den hier kritisierten Einsatzbefehl zum Abschuss von unter Terrorverdacht stehenden Flugzeugen zu geben.
Das Herr Brill da sensibilisiert ist, kann ich nur zu gut verstehen.
Um nicht mißverstanden zu werden: Ich bin sicher alles andere als ein Feind der Luftwaffe. Verdrehung der Tatsachen, egal aus welcher Meinungsrichtung der Diskussion, tun allerdings weh.
Viele Grüsse Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Guten Morgen ATCler,
der von Dir aus dem Internet-Artikel zitierter Teil bezieht sich auf den GesetzENTWURF der Bundesregierung zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (Hättest die Absatzüberschrift mitkopieren sollen) !
Wenn Du zu den Einschränkungen des Abs. 2 Artikel 35 GG frei rechtsphilospophierend sagst: "...dass es bei Gesetzestexten auch so ist, dass... ...die einzelnen Absätze für sich auch nutzbar sind.", wünsche ich dir weiter viel Spaß beim fröhlichen Nutzen.
Ich mag aber nicht so ganz glauben, dass Du es hier so ganz ernst meinst. Auf den Arm nehmen darfst Du mich, aber nicht noch schaukeln ;-)
Gruss Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sorry wegen meiner in die Irre führenden "Behörden"-Formulierung. Du hast Dir aber auch einen Interpretations-Klopper geleistet, der nicht von schlechten Eltern ist:
Wieso meinst Du, gibt es überhaupt die Einschränkungen des Absatz 2, wenn Du Absatz 1 als Pauschalerlaubnis auslegst. Mit Deiner Interpretation des GG Art. 35 dürftest Du ziemlich alleine dastehen. Siehe z.B.: https://www.bundeskanzler.de/Neues-vom-Kanzler-.7698.627892/Hintergrundinformationen-zum-Einsatz-der-Bundesw...htm
Erst Verstehen, dann Schreiben ;-) Grüsse Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo ATCler,
Absatz 1 bezieht sich auf Behörden und ist hier nicht anwendbar ;-)
Gruss Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo ATCler,
der von Dir zitierte Text der Luftwaffe dient nun gerade nicht dazu, verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen:
Der "luftpolizeiliche" Einsatz wird dort mit §35 GG legitimiert. Zur Anforderung der Streitkräfte liest sich der entsprechende Satz des §35 GG so:
"Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern."
War der Funkausfall eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall ?
Grüsse Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der Skandal des Luftsicherheitsgesetz bekommt eine weitere Nuance, wenn man bedenkt, dass die in Minuten vom Bundesminister der Verteidigung zu treffende Entscheidung über einen Abschuss derzeit jemandem obliegen würde, dessen Gesundheitszustand (Gehirn-Schlaganfall im Sommer, Herzinfarkt in der Vorgeschichte) ein flugmedizinisches Grounden zur Folge gehabt hätte. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das Düsseldorfer GAT ist wirklich göttlich: Da stehen sich zig Leute die Beine in den Bauch oder maniküren sich hinter einem Schalter die Fingernägel. An guten Tagen machen sie den Unkundigen auf Nachfragen mit Fingerzeig auf einen Briefkasten in der Bretterbude aufmerksam. Da darf man dann eine Kopie des Lärmzeugnisses (hat man ja immer dabei) reinschmeissen, nachdem man zwischen den vielen an die Wand gespickten Zetteln den mit der Anweisung gefunden, gelesen und für echt befunden hat. Wäre das GAT in der Schweiz, würde man glauben, in einem Emil-Sketch zu sein.
Echter Service ist doch, dass schriftlich nach dem Lärmzeugnis (keine Kopie dabei gehabt ?) gefragt wurde. Ich hätte gedacht, dass einfach Landegebühren OHNE Lärmschutz berechnet worden wären.
Viele Grüsse Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Etwas mehr "gläserne Fabrik" als Informationen fände ich auch wünschenswert. Laut letzter News der HPA-Homepage vom 23.07.2004 soll "Der Termin des Erstfluges ... auf alle Fälle rechtzeitig bekannt gegeben (werden) - er wird in der zweiten Hälfte dieses Sommers stattfinden."
Naja, mal Daumen drücke, bis zum 22. Septemper 2004 16:30 UTC ist es nicht mehr so lange.... ###-MYBR-###Rolf ###-MYBR-### [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Brill,
sorry, dass ich irrtümlich "PHP"-Errormeldung geschrieben habe, obwohl es ja wohl eine von anderer Software generierte Fehlermeldung war.
Eine Fehlermeldung war es, sodaß ich alles nochmal tippen durfte. Kann vorkommen.
Da ich vorher schon scheiterte, einen Thread zum Thema aufzumachen (daher "Wartung" zweckentfremdete), viel meine Überschrift kritischer aus, als in der Urspungsversion formuliert.
Vieleicht muss man sich auch erst an die Bedienung hier gewöhnen ? Ich finde ehrlich gesagt aber, dass die Anordnung und Übersichtlichkeit bei den sich derzeit wohl durchsetzenden Forums-Systemen (s. Beispiel und Link von ATCler) wesentlich besser ist.
Die Zahl der Beiträge spielt für mich keine große Rolle. Wichtiger ist der Inhalt.
Viele Grüsse Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nachdem mein erster Versuch, eine kurze Mitteilung über die dringende Notwendigkeit, dieses Forum endlich übersichtlicher und fehlerfreier zu gestalten, kläglich mit PHP-Error-Meldungen beantwortet wurde, hier ein zweiter Versuch:
Die desaströse Unübersichtlichkeit mit falschen - weil auf alle Nachrichten der Folgeseiten genauso bezogenen Angaben des linken Frames wie "Artikel vorgestern 15.51" usw. führt zum Verlust jeglicher "situational Awareness" in diesem Forum.
Eine vernünftige Forums-Software sollte dringend her.
MfG Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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In der Zeit ( https://www.zeit.de/2004/29/Abschussgesetz ) ist ein m.E. guter Artikel von Reinhard Merkel zum §14 Abs. 3 des Luftsicherungsgesetzes veröffentlicht. Ein Fazit von ihm (neben dem, dass das Grundrecht auf Leben durch das Gesetz AUFGEHOBEN, nicht nur eingeschränkt wurde) ist:
"Den Abschussbefehl geben darf der Verteidigungsminister schon dann, »wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll«. Der Eindruck ist schwer abzuweisen, dass eine so nebelhafte Formel weniger dem Schutz des Lebens der Passagiere als dem des Verteidigungsministers vor nachträglichen rechtlichen Ermittlungen dienen soll."
MfG R. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Wehrhard,
Du äußerst Sorge, dass (Moving-Map) Bildschirme im Cockpit länger und intensiver das Auge und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, als es (navigatorisch) nötig und von der Aufmerksamkeitsverteilung fliegerisch sinnvoll oder geboten ist.
Dieses Phänomen (der erhöhten Aufmerksamkeit für Neues und Bewegtes) ist doch eigentlich nichts neues und nicht an Moving-Maps gebunden. Ich vermute, dass schon unsere Väter / Großväter zu Anfang mit den Augen und dem Hirn länger an der schwabbelnden NDB- und später CDI-Nadel fixiert waren, als nötig oder geboten. Mit einem grundsätzlich neuen oder für einen persönlich neuem Gerät beschäftigt sich nun jeder zu Anfang mehr. Sich da selbst einschätzen zu können (wie stark einen ein neues Gerät oder eine neue Technik in-flight optisch und mental absorbieren wird) und die richtigen Konsequenzen zu ziehen, ist m.E. der Punkt.
Gleiches gilt für bad-airmenship: Autopilot rein und Zeitung aufschlagen ging auch schon mit VORs ohne jede Moving-Map oder jegliches GPS.
Gruß Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Obago,
leider führen Sie sich als dass, was man heute Troll nennt, in diesem Forum auf. Ihre im Lateinischen am besten mit Abi in malam crucem zusammengefasste Unverschämtheit interpretiere ich als Selbstgespräch.
Mit einem amüsierten Punkt aus Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Guten Tag Herr Obago und Herr Wolfgang
Obago führt den "look" als wesentliches Kriterium 1. für das Vertrauen in ein Flugzeug 2. für eine Kaufentscheidung an
zu 1: Vertrauen und "look" sind zwei völlig verschiedene Dinge, das gilt für Flugzeuge wie für Frauen. zu 2: Über "look" als ästhetisches Phänomen lässt sich bekanntlich vortrefflich streiten.
Wolfgang führt selbstüberzeugt "technische" Schwierigkeiten an: "Pragmatiker würden rechnen und zum Ergebnis kommen, dass der zweite Motor praktisch mindestens 50% seiner Energie für die 4 Winkelgetriebe aufbraucht"
Ich bin kein Ingenieur, aber selbst wenn es stimmt, dass 50% der Energie für 2 Winkelgetriebe verbraten werden würden, dann dürfte sowas wie der Cayanne oder Carrera4 am Boden nicht Zulassungsrekorde 2003 verzeichnet haben.
Womit auch der Irrtum der Zielgruppe ausgeräumt wäre. Zielgruppe sind weder Zeitgenossen, die Jet vom Prop nicht auseinanderhalten können, noch welche, die Schulflugzeug/Taxi mit individuellem Reiseflugzeug verwechseln.
Und bei letzterem ist Bedarf, Bereitschaft und Finanzkraft da, ein auch flugzeug- wie motorentechnisch endlich aktuelles Produkt zu erwerben. Es ist sicherlich keine Bereitschaft da, für fabrikneue Flugzeuge mit Technik und Perfomance der 50-iger Jahre des letzten Jahrtausends zu Preisen und Problemen von heute - von der Avionic abgesehen - das Geld anzustecken. Ich ziehe den Hut vor allen, die den HT-"Traum" verwirklichen wollen und wünsche - nicht uneigennützig, denn auf so ein Flugzeug warten viele - wirklich viel Erfolg.
MfG Rolf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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es ist ja noch toller, der Luftraum F gilt laut NFL I - 267/03 "zusätzlich". Also unter 14 Tonnen Luftraum Foxtrot, darüber "zusätzlich" EDR330. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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