Das neue Heft erscheint am 1. September
Das LBA hat einen neuen Präsidenten!
KI in der Fliegerei
Leserflyout 2026 nach Schweden und Finnland
Wartung: Kleckern, tropfen, fetten
UL: Die Grenzen der Autodidaktik
GPS-Jamming und Risk-Stacking
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Bei Info/Radio nicht, weil der deutsche Gesetzgeber bei Radio keine "appropriate radio station" (nagel mich bitte nicht auf den Wortlaut aus der SERA fest) erkannt hat und unter Subsidiaritätsprinzip nachschärfen wollte, was zur Folge hatte, dass man an Plätzen mit Radio auf beiden Frequenzen in der Platzrunde unterwegs sein musste, einmal bei Radio für den Platzrundenverkehr und einmal bei FIS wegen NVFR bzw. Radar. Kyritz hat dafür z.B. einen Rüffel erhalten, weil sie es zuerst nicht gemacht haben. War in der Praxis dann völlig Banane, weil am Boden beim Durchstarten der Kontakt zu Radar abgerissen.
bisher musste bei NVFR in der Platzrunde mit Info/Radio sowie auch mit FIS/Radar gleichzeitig gefunkt werden. Dieses Problem wurde durch eine Aufhebung der NFL von 2014 gelöst, sodass nur noch eine 2-Wege-Sprechverbindung hergestellt werden muss.
Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Verkehr zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht und zur Aufhebung der Bekanntmachung vom 1.10.2014 (NfL 1- 249-14)
ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit dem hiesigen Finanzamt darüber, ob meine Ausgaben für eine modulare ATPL-Ausbildung in meiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Es handelt sich hierbei um eine 2. Ausbildung bzw. Fortbildung nach §1 BBiG.
Es sieht so aus, als würde alles auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, für den ich gerade einen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. eine Kanzlei Steuerberater+Fachanwalt suche, die sich bereits im Metier "Luftfahrt" auskennen oder schon einmal einen solch gelagerten Fall vertreten haben. Habt ihr diesbezüglich einen heißen Tipp?
Ich kann empfehlen sich das Ford Museum anzuschauen, bisschen pricey aber lohnt sich. Darüber hinaus das Heidelberg Project (am besten mit Mietwagen) und wenn man gleich in der Ecke ist, einen Spaziergang/-fahrt durchs Indian Village-Viertel. Da kann man schön sehen, wie nah Verfall und Reichtum beieinander sein können.
Belle Isle kann man auch machen, war okay. In Eastern Market gibt es einen großen Markt, ist wohl zu empfehlen, hab es mir selber aber nicht angeschaut, Öffnungszeiten variieren. Und für die Eminem-Fraktion gäbe es noch 8-Mile Road, um mal den Spirit aufzusaugen.
Mit einem Vercharterer kann ich nicht aufwarten, aber über Niagara Falls gibt es "special air traffic rules FAR part 93", habe da auch keinen Flieger kreisen sehen, ist Grenzgebiet zu Canada. Mach dich vorher mal genau schlau.
UL-Stunden sind für die Verlängerung der Klassenberechtigung SEP anrechenbar. Daher war meine Frage, ob man die 150 Flugstunden pre-CPL auch auf UL fliegen könnte. Die Anfrage kam nun beantwortet vom LBA zurück:
[...] im Rahmen eines modularen CPL-Lehrgangs müssen Bewerber um eine CPL-Lizenz gemäß Anlage 3 E Nr. 3 a) der VO (EU) Nr. 1178/2011 vor Beginn der Flugausbildung 150 Stunden Flugzeit absolviert haben. Eine Anrechnung von Flugzeiten auf diese 150 Stunden ist nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen möglich.
Flugstunden, die auf einem Ultraleichtflugzeug geflogen wurden, können jedoch nicht auf die 150 Stunden angerechnet werden, da diese nicht im Gültigkeitsbereich der VO (EU) Nr. 1178/2011 miterfasst werden. [...]
Ich lese daraus, dass es deshalb nicht möglich ist, weil es schlicht nicht definiert wurde, es wurde aber auch nicht ausgeschlossen. Meine Frage an Menschen mit jurisdiktionären Fähigkeiten: Gäbe es eine Möglichkeit, eine Definition in die Legislative einfließen zu lassen (per Antrag o.Ä.)?
Nach meiner Meinung besteht kein großer Unterschied, ob ich die Stunden E-registriert auf einer 700kg Katana fliege oder M-registriert auf einem 600kg UL. Häufig macht es ökonomisch, von der Charterverfügbarkeit her sowie auch ökologisch schon einen Unterschied. Für mich ist es mittlerweile egal, aber für zukünftige CPL/ATPL-Aspiranten wäre es ein Zugewinn.
kennt jemand eine Übersicht (am besten in Kartenform) mit allen deutschen nachtflugzugelassenen Flugplätzen á la Neuhardenberg, Porta Westfalica, Kyritz usw.?
mir ist es gestern wieder passiert: In einer DV20 Katana schalten sich die Lautsprecher meines aktiven Headsets DC Pro X einfach stumm, ohne jede Vorwarnung. Es tritt eine Art Taubheitseffekt ein. Mein Copi konnte mich noch hören, ich habe allerdings nichts mehr gehört. Als ich dann das Headset in den passiven Modus geschaltet habe, konnte ich wieder wie gewohnt funken. Habe meine Stimme und den Controller auch wieder durch das Headset gehört.
Bisher ist mir das immer nur bei den Katanas passiert. In C152 und C172 hatte ich diese Probleme bisher nicht. Kennt sich jemand aus oder hat auch schon mal Erfahrungen dieser Art gemacht? Würde mich freuen, wenn jemand da einen Ratschlag hat.
Ich möchte den Thread gern aufleben lassen: Auch ich suche nach einer Haltergemeinschaft im Raum Berlin, vorrangig an den Plätzen Finow, Strausberg, Eggersdorf oder Werneuchen, SEP. Bisher habe ich Kontakt zu einer weiteren Interessentin; man könnte sich eventuell diesbezüglich zusammenschließen und ein Flugzeug kaufen.