>Heute 19:28 Uhr: Von Pat Wie an Bodo Teichmann
>Schengener Grenzkodex regelt das für EU Aussengrenzen in Artikel 5. Für Landeplätze finden sich die Details in Anhang VI:
>2.2. Kontrollmodalitäten auf Landeplätzen
und
>2.3. Personenkontrollen bei Privatflügen
Vielen Dank für diese Fundstelle, das ist eine offizielle Aussage zur Passkontrolle, wie ich sie gesucht habe. Und das ist in der Tat (leider) wieder nicht eindeutig:
Denn aus aus https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0399-20190611&qid=1628527692098 , dort Anhang VI entnehme ich:
"2.3.1. Im Falle von Privatflügen aus oder in Drittstaaten übermittelt der Flugkapitän den Grenzschutzbeamten des Bestimmungsmitgliedstaats und gegebenenfalls des Mitgliedstaats der ersten Einreise vor dem Abflug eine allgemeine Erklärung, die insbesondere einen Flugplan gemäß Anlage 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt und Angaben zur Identität der Fluggäste enthält."
Da könnte man ja schließen, dass es gerade bei Privatflügen eben reicht, wenn der Pilot die Behörden informiert durch die "allgemeine Erklärung". Dass hier Beamte persönlich kontrollieren müssen, steht hier nicht. Im Gegenteil: es scheint, dass "Privatflüge" sogar anders (also weniger streng) behandelt werden sollen.
EDIT: und nachdem in 2.3.2. wieder nur von Einreise , nicht aber von AUSreise die Rede ist:
"Bei Privatflügen aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat mit Zwischenlandung im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten führen die zuständigen Behörden des Einreisemitgliedstaats Grenzübertrittskontrollen durch und versehen die allgemeine Erklärung nach Nummer 2.3.1 mit einem Einreisestempel."
könnte man fast denken, die AUSreise ist nicht das Problem.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]