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Alle Beiträge von: Bodo Teichmann [teichbod]




Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
12. August 2021: Von Bodo Teichmann an Guido Frey

Ums klarzustellen : es geht hier in dem Thread NICHT um den Zoll, das ist ein ganz anderes Thema!

Es geht hier um die Ausreisekontrolle (=Passkontrolle) in einen NICHT -Schengen-Staat

Dazu ist der Tip von

>9. August 2021 17:11 Uhr: Von TH0MAS N02N an Philipp Tiemann
>"Antrag auf Erteilung Grenzerlaubnis" googeln.

ist auch fast richtig, denn:

1. Ja, es ist möglich einen Antrag auf Erteilung Grenzerlaubnis bei Flughafen Nürnberg: grenzpolizeidirektion.passau@polizei.bayern.de (Bayerische Grenzpolizei, oder jede andere zuständige Stelle, im Zweifel unter www.bundespolizei.de recherchieren) zu stellen, dazu muss das entsprechenden Formular verwendet werden.

2. der Antrag wird aber NUR genehmigt, wenn es sich um einen geschäftlichen Flug handelt, jedoch leider nicht , wenn es sich um einen Urlaubsflug handelt.

So lautet jedenfalls die Auskunft von der Bayerischen Grenzpolizei, mit der ich gerade persönlich telefoniert habe. Ich hatte nämlich den Antrag mit allen Unterlagen (Kopien der Pässe) an obige Email gesendet.
Daraufhin bekam ich einen Anruf von der Bayerischen Grenzpolizei in dem mir relativ ausführlich, freundlich , aber bestimmt erklärt wurde, dass die Grenzpolizei hier sehr enge Vorgaben hat, die genau regeln, unter welchen Umständen so eine "Grenzerlaubnis" erteilt wird. Und Urlaubsflüge fallen da leider nicht drunter. Geschäftsflüge aber schon.

EDIT: pp-mfr.nuernberg.gpi-flughafen@polizei.bayern.de stimmt nicht, sondern: grenzpolizeidirektion.passau@polizei.bayern.de

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
9. August 2021: Von Bodo Teichmann an ta Beiw

>Heute 19:28 Uhr: Von Pat Wie an Bodo Teichmann
>Schengener Grenzkodex regelt das für EU Aussengrenzen in Artikel 5. Für Landeplätze finden sich die Details in Anhang VI:
>2.2. Kontrollmodalitäten auf Landeplätzen

und

>2.3. Personenkontrollen bei Privatflügen

Vielen Dank für diese Fundstelle, das ist eine offizielle Aussage zur Passkontrolle, wie ich sie gesucht habe. Und das ist in der Tat (leider) wieder nicht eindeutig:

Denn aus aus https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0399-20190611&qid=1628527692098 , dort Anhang VI entnehme ich:

"2.3.1. Im Falle von Privatflügen aus oder in Drittstaaten übermittelt der Flugkapitän den Grenzschutzbeamten des Bestimmungsmitgliedstaats und gegebenenfalls des Mitgliedstaats der ersten Einreise vor dem Abflug eine allgemeine Erklärung, die insbesondere einen Flugplan gemäß Anlage 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt und Angaben zur Identität der Fluggäste enthält."

Da könnte man ja schließen, dass es gerade bei Privatflügen eben reicht, wenn der Pilot die Behörden informiert durch die "allgemeine Erklärung". Dass hier Beamte persönlich kontrollieren müssen, steht hier nicht. Im Gegenteil: es scheint, dass "Privatflüge" sogar anders (also weniger streng) behandelt werden sollen.

EDIT: und nachdem in 2.3.2. wieder nur von Einreise , nicht aber von AUSreise die Rede ist:


"Bei Privatflügen aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat mit Zwischenlandung im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten führen die zuständigen Behörden des Einreisemitgliedstaats Grenzübertrittskontrollen durch und versehen die allgemeine Erklärung nach Nummer 2.3.1 mit einem Einreisestempel."

könnte man fast denken, die AUSreise ist nicht das Problem.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Franz Kraus

>Für die Ausreise [aus Deutschland in die Schweiz] muss allerdings das zuständige Zollamt informiert werde, so dass sie die Möglichkeit
> einer Warenkontrolle haben.
>Für die Einreise aus der Schweiz ist ein Zollplatz ein muss!

Einreise Ja , aber eben nicht für die Ausreise. Auch wenn viele Fliegerkollegen und auch der Türmer in EDQH vor 5 Jahren oder so das Gegenteil behauptet hat.

Denn das ist ein Gerücht, welches inzwischen wiederlegt ist. dazu gibt es auf der Webseite des Zolls das folgende Merkblatt in dem sogar ausdrücklich steht, dass für die Ausreise und bestimmten Bedingungen (die genau aufgelistet sind, die aber für die meisten Privatflieger zutrifft) KEINE Zollkontrolle erforderlich ist. Das habe ich auch mit einem Beamten vom Nürnberger Flughafenzoll diskutiert, und er hat mir schließtlich zugestimmt. Er kannte das Merkblatt vorher nämlich auch nicht. Das Merkblatt war damals schon gut versteckt. Hier ist der Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Falls der Download bei euch klappt, (was manchmal schwierig ist) kann man da unter anderem lesen:

"Luftfahrzeuge und die damit beförderten Waren sind unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 ZollV vom Zollflugplatz- zwang befreit. "

gilt aber nur für privaten unentgeltlichen Verkehr , nur für die Ausreise , etc.

Seht ihr nun was ich meine ?
Da wird das Grücht, dass bei Ausreise in die Schweiz auf einem EU-Zollflugplatz zwischen-gelandet werden muss, von Mund zu Mund weitergegeben, ohne dass das mal einer wirklich prüft.

Meine Vermutung ist eben, dass das bei dem Passkontrollzwang ähnlich sein könnte.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Tobias Schnell

>Das "Passgesetz" wäre da z.B einschlägig:

Vielen Dank für die Fundstelle. Das bewegt mich dazu, bei der BP nochmal schriftlich nachzufragen.
Mit der Fahndungsliste könnte man ja auf vielfältige Weise abgleichen ( telefonsich, per Email, durch persönlichen Besuch bei der BP vor Abflug etc. ) wenn der Wille da wäre. Mal sehn....

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Achim H.

frag doch einfach mal nach der gesetzlichen Grundlage: wo steht dass Ausreise zu kontollieren ist. vor allem WAS konkret ist da zu kontrollieren? Dass du das Land nicht verlassen darfst? Dass mein Ausweis nicht mehr gültig ist ?
Wenn ich das Land verlassen will, obwohl ich das nicht darf, gibts sicher deutlich einfachere und vor allem spurlosere Wege als mit einem Flugzeug mit Flugplan.

Macht also für mich auch praktisch keinen Sinn.

Das Argument, was dann noch kommt, ist sicher. "das haben wir schon immer so gemacht"

Also: Warum nicht mal hinterfragen ?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Ich vermute: weil beim Flug mit Fluggesellschaft , diese verantwortlich ist, dass niemand transportiert wird, der nicht im Zielland einreisen darf. Schlimmstenfall müsste nämlich die Fluggesellschaft auf eigene Kosten den Passagier zurückfliegen. So hab ich das jedefalls in der CPL Theroie zum Luftrecht gelernt.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich
9. August 2021: Von Bodo Teichmann 

Bei der Planung eines Fluges von EDQH (ohne Pass oder Zollkontrolle) nach Split (Kroatien) stellte sich die Frage ob man für die Schengen-AUSreise einen Platz mit Passkontrolle anfliegen muss. Kroatien ist ja noch nicht im Schengenraum.

Mehrere anderen Piloten behaupteten: ja , man muss.

Ich habe jetzt gerade eben bei der Bundespolizei angerufen und direkt nachgefragt. Die Auskunft lautetet klar und eindeutig: man muss für die AUSreise nicht!
Für die EINreise ist natürlich eine Passkontrolle Pflicht, somit muss ich auf dem Rückweg an einem Platz in Schengen mit Passkontrollen zwischenlanden.

( Nebenbei bemerkt: ähnliche Situation bei der Ausreise außerhalb der Zollunion (z.B. Schweiz) auch hier muss man für AUSreise keine Zollkontrolle machen, für Einreise aber schon. Das hab ich vor ein paar Jahren schon mal mit dem deutschen Zoll geklärt )

Interessant, oder ?

EDIT: Ausführliche Lösung steht in meinem Betrag weiter unten bei : "12. August 2021 08:54 Uhr: Von Bodo Teichmann an Guido Frey" Kurz: mit schriftlichem Antrag nur für Geschäftsflüge ja, für Urlaubsflüge nein.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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