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Alle Beiträge von: Wolfgang Winkler [wowi]
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"Einspruch: es gibt FL für IFR und VFR (55, 65, 75 pp), und diese dienen auch der Staffelung von VFR-Verkehr." Dass man die VFR-Flieger im Luftraum E oberhalb von 5.000 MSL(genauer gesagt: oberhalb der jeweiligen Übergangsflughöhe) in die besagten "ungeraden" Flugflächen packt, ist keine Staffelung ("separation") im ATC-Sinne. Man könnte das eher als eine Art "Entflechtung" bezeichnen. Sowohl der VFR-Flieger untereinander auf entgegengerichteten Kursen als auch zu den IFR-Kollegen enroute im gleichen Luftraum. Aber 500 ft Vertikalabstand zu diesen sind eben keine echte Staffelung. Wird im Luftraum E zwischen IFR und VFR ja auch nicht gefordert. Dass dieses Verfahren trotzdem sehr viel Sinn macht, steht außer Frage. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Übergangsflughöhe oder "transition altitude" (also da, wo im Steigflug von QNH auf QNE (1.013) umgestellt wird), ist eigentlich ein IFR-Verfahren, welches für den jeweiligen Flugplatz mit IFR-Abflugverfahren festgelegt ist. Deshalb steht dieser Wert auch auf jeder IFR-An- und Abflugkarte mit drauf. In Deutschland hat man sich vor Jahrzehnten darauf geeinigt, für alle deutschen IFR-Flugplätze einheitlich 5.000 ft MSL als Übergangsflughöhe festzulegen. Das wird nun unisono und unreflektiert so gelehrt und deshalb glauben viele Piloten, dass diese immer und überall 5.000 ft MSL sein müsse. Was sie aber nicht ist. Man fliege mal in England oder auf die Kanalinseln, dort hört man schon mal ein "descend FL40". Oder eben in Österreich oder der Schweiz, "climb altitude 7.000 ft" (out of Innsbruck z.B.). Ist ja auch logisch: So lange man dort noch unter der Granitkante unterwegs ist, interessiert die aktuelle Flugfläche logischerweise weniger als der tatsächliche vertikale Abstand zu den Steinen auf dem Flugweg. Umgekehrt ist es im Anflug äußerst ratsam, bereits vor dem Einflug in die Kontur in großer Höhe auf Innsbruck QNH zu wechseln und nicht erst in FL 60 mitten im Inntal zwischen den Bergen :-) Die Flugflächen dienen ausschließlich der IFR-Staffelung und werden nur dort angewandt, wo der vertikale Abstand zum Terrain absolut keine Rolle mehr spielt. Also: Andere Länder, andere Sitten und transition altitudes. In USA z.B. beginnt das FL-System erst mit FL180. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Jacob,
würdest Du der Forumsgemeinde verraten, in welcher Branche Du Deinen Lebensunterhalt verdienst? Es wäre interessant, ob die dort erstellten Produkte nicht auch in einem "frei verfügbar"-Modell dem Rest der Welt zur Verfügung gestellt werden könnten. In der Hoffnung natürlich, dass Dein Unternehmen, welches seine Produkte und Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet (= verwerflich), möglichst bald vom Markt verschwinden möge. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Naja, irgend jemand muss ja die Erstellung, Produktion und Verbreitung des Kartenmaterials schließlich bezahlen. Wenn man den Anspruch auf "freie Verfügbarkeit" erhebt, ist das eben der Steuerzahler. Oder es wird über eine andere Luftfahrtgebühr finanziert. Wie auch immer.
Firmen wie Jeppesen haben jahrzehntelang dafür gesorgt, dass man eben nicht 20 verschiedene nationale AIPs mit sich rumschleppen musste beim grenzüberschreitenden Fliegen und diese dann auch noch hätte einzeln aktuell halten müssen. Insbesondere das cockpitfreundliche handliche DIN-A4-Format des deutschen AIP für IFR.
Aber das ist wohl der Trend. Für Software und Daten nichts bezahlen wollen, aber höchste Qualitätsansprüche an das Material stellen. Nun gut, mit ein paar Werbeeinblendungen auf dem Flymap oder Skydemon könnte man ja leben. Dann gibt's eben Warsteiner zu sehen statt des CAT I Minimum. Wird eh' total überbewertet... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Du bist mit Deiner Meinung nicht alleine. Es gibt aber auch Leute, die der Ansicht sind, dass jeder VFR-Flieger bedenkenlos durch IMC flöge, würde man es ihm erst mal beigebracht haben und deshalb solle man es besser ganz lassen und lieber in den schrecklichsten Farben davor warnen. Hatte darüber während einer Fluglehrer-Fortbildung mal eine fast handgreifliche Auseinandersetzung zu diesem Thema.
Dennoch: mit ein paar Stunden IMC-Brille ist es natürlich nicht getan. Ich habe dazu mal eine kleine Übersicht zur Lernkurve beim IMC-Fliegen angefertigt, die auf der Erfahrung von ca. 10 Piloten- und FI-Kollegen mit IR beruht, welche ich zum Thema befragt habe. Ist also nicht unbedingt eine ausreichende Stichprobe, deckt sich aber zumindest auch mit meiner eigenen Erfahrung:
• Beibehaltung der Normalfluglage: 2 h • Standardmanöver vertikal / horizontal: 5 h • Stabile ILS-Anflüge incl. Fehlanflüge: 10 h • Ausleitung ungewöhnlicher Fluglagen: 15 h • Anwendung aller Navigationsverfahren: 30 h • Simultane ATC-Kommunikation: 40 h • Selbständiges IFR-Fliegen ohne Hilfe: 60 h • Routiniertes IFR-Fliegen: 300 h • Ende der Lernkurve: UNL
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nein, das sind 2 Paar Stiefel. Die +15 Stunden zwischen PPL(A) und LAPL(A) teilen sich auf in
10 Stunden Funknavigation und IFR-Toleranzen in VMC einhalten (das ist der alte CVFR-Teil)
5 Stunden Basic Instrument Training (die kamen gegenüber der alten 40-h-ICAO-Ausbildung seit JAR-FCL oben drauf, um einen Gewinn an Sicherheit zu schaffen)
Die "ganz alte" CVFR-Berechtigung hatte man damals (70er Jahre) eingeführt, weil man es den reinen PPLern wohl nicht zugetraut hat, in VFR./.IFR gestaffelten Lufträumen so hinreichend genau zu fliegen, dass es nicht zu Staffelungskonflikten kommt. Seit JAR-FCL hat man deshalb diesen Ausbildungsteil gleich mit in die PPL-Ausbildung aufgenommen.
Die 5h Basic Instrument Training zusätzlich sollen es dem VFR-Flieger ermöglichen, sich bei unbeabsichtigtem Einflug in IMC glimpflich aus der Affäre ziehen zu können, ohne dass er nach den berühmten 170 Sekunden buchstäblich "aus allen Wolken fällt". Deswegen hat man diesen Abschnitt auf die alten 40 h noch oben drauf gesattelt.
Und genau dies beiden Teile hat man dann beim LAPL wieder heraus genommen. Was IMHO ziemlich inkonsequent war und ist. Deshalb bringen wir unsere Schülern ausnahmslos beide Qualifikationen bei, egal ob es sich um eine LAPL- oder um eine PPL-Ausbildung handelt.
Beim Nachtflug war die CVFR-Quali ganz früher schon immer Voraussetzung für die Erteilung der NFQ, konnte jedoch auch damals schon mit der Nachtflugausbildung zusammen und gemeinsam absolviert werden.
Da beide Teile im LAPL Syllabus fehlen, der Verordnungsgeber aber zumindest Basic Instrument Training für NFQ für erforderlich hält (was ich als Ansicht teile), muss dieser Abschnitt eben nachgeholt werden.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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An Tobias: Aber dann ist es ja erst recht eindeutig:
(2) Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist.
Der Kandidat muss dann ohnehin 10 Stunden praktische Zusatzausbildung machen. Davon macht man dann erst die geforderten 5 Stunden "Basic Instrument Training", 5 weitere Stunden für das restliche Upgrade und dann 5 Stunden Nachtflugausbildung hinterher. Und es muss zusätzlich auch noch der 150 NM Dreiecksflug für das Upgrade absolviert werden.
Da oben steht "die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist." Das steht nicht, dass die PPL bereits erteilt sein muss.
Allerdings müssen auch bei der Integration in die PPL-Basisausbildung die 5 Stunden Nachtflug zusätzlich geflogen werden, also dann mindestens 50 Stunden Gesamtausbildungszeit statt 45. Vielleicht hat das "Dein" RP so gemeint.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Für PPL werden in FCL.810 keine Vorbedingungen erwähnt. Die Voraussetzungen gemäß FCL.810 a) (1) i und ii müssen natürlich zusätzlich zum normalen Umfang des PPL-Lehrgangs erfüllt werden. Da steht aber nirgends, dass ein PPL bereits vorhanden sein muss.
Der "Standpunkt" Deines RP ist allerdings zutreffend, soweit es sich um eine LAPL(A) oder LAPL(L) handelt (Satz (2)). Für Hubschrauber werden darüber hinaus auch 100 h Flugerfahrung gefordert (steht im Anschluss an den nachfolgend zitierten Abschnitt der FCL).
Wir weisen unserem RP zusammen mit dem Antrag auf Abnahme der praktischen PPL(A)-Prüfung die unten zitierten zusätzlichen Ausbildungsabschnitte nach, dann klappt das anstandslos.
FCL.810 Nachtflugberechtigung
a) Flugzeuge, TMGs, Luftschiffe
(1) Wenn die Rechte einer LAPL oder einer PPL für Flugzeuge, TMGs oder Luftschiffe unter VFR-Bedingungen bei Nacht ausgeübt werden sollen, müssen Bewerber einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert haben. Der Lehrgang muss Folgendes umfassen:
i) theoretischen Unterricht;
ii) mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
(2) Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Geht ohne Probleme und wird bei uns auch öfters so gemacht. Wie bereits erwähnt müssen die 5 h in der Ausbildung mit den dafür geltenden Unterbedingungen zusätzlich geflogen und nachgewiesen werden. Ist dies erfüllt, wird bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung der Nachtflug-Ausbildungsnachweis mit eingereicht. Dann kommt die frisch gebackene Lizenz gleich mit NFQ. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Solche Rechnungen bekommt unsere Vereinskasse schon seit Jahren regelmäßig. Drei Erklärungen dafür wären plausibel:
- eurocontrol will den Usern bewusst machen, wie groß der Verzicht durch das< 2to MTOW-Privileg ist
- Der Programmierer war faul und hat einfach ein IF-Statement vor die Zeile mit dem Rechnungstotal gesetzt.
- Gemäß VO(EU) 1183-31A-2013/AC 2.5-3a-c muss in jedem Fall eine Rechnung erstellt werden
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Vielen Dank für die Info! Das wäre dann die erste ATZ, die in DE auch tatsächlich eingerichtet wird. In der alten LuftVO wurde diese ja immer schon erwähnt, aber hierzulande nie angewandt. Für EDFE aber sicher keine schlechte Lösung. Der Luftraum D ohne Tower war schon immer ein sehr merkwürdiges Konstrukt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Falls es jemand interessiert oder es noch anderen ähnlich ergeht:
Bei mir hat heute gegen 15:00 LT ein Reporter von RTL angerufen und gefragt, ob er nicht eine unserer Vereins-PA28 filmen und dabei gleichzeitig ein Interview mit einem "Experten" führen dürfe. Wohlgemerkt: In EDTQ (Pattonville), 300 km vom Unfallort entfernt. Diese Pressefritzen sind sich offensichtlich für nichts mehr zu schade.
Ich habe den werten Herrn mit deutlichen Worten aus der Leitung entfernt und im Nachgang sofort unsere restlichen Vorstandsmitglieder über den Vorfall informiert.
Im übrigen schließe ich mich dem obigen Zitat an: sic transit gloria mundi.... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Thomas, das hat den gleichen Grund, den ich in meinem ersten Beitrag geschrieben habe. Die gesamte BWLV-Motorflugschule wurde dort jahrzehntelang unter §25 auf einem Segelfluggelände abgewickelt. Das wäre rechtlich schon immer angreifbar gewesen. Hat nur keiner gemerkt. Jetzt ist es eine Genehmigung nach §6 und damit rechtsbeständig.
In die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes kann die Behörde fast beliebige Beschränkungen und Auflagen 'reinschreiben. Das tut sie aber meistens nicht aus eigenem Regulierungsdrang, sondern um das Risiko einer späteren Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu minimieren bzw. diese bestehen zu können. Stichwort "Abwägung berechtigter Interessen aller Beteiligten". Ist (leider) auch bei der Hahnweide so . [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo zusammen,
erst mal eine positive Korrektur: wir haben in Pattonville (EDTQ) täglich 4 PPR-Landungen zur Verfügung, nicht bloß eine Einzige. Und die versuchen wir auch jedem anfragenden* Piloten zu ermöglichen, wann immer es geht. Selber haben wir übrigens auch nur ganze 26 pro Tag. (*bitte immer telefonisch, über Funk geht leider nicht)
Mit der Genehmigung und dem Erhalt (anfänglich"Rettung") unseres kleinen Sonderlandeplatzes, der bis 1991 das US Ludwigsburg Army Airfield war, schlägt sich unser Vorstand (meine Person eingeschlossen) nun seit 25 Jahren durchs Fliegerleben. Und eines könnt Ihr mir gerne glauben: Die bestehenden Einschränkungen und Auflagen kommen mit Sicherheit nicht von den ortsansässigen Piloten oder Vereinen, sondern sind das maximal mögliche Ergebnis von Verhandlungen mit ziemlich unterschiedlicher Länge der argumentativen Hebelarme. Wer einmal in einem solchen Gremium mitgewirkt und an einem Anhörungsverfahren mit den Anliegern eines Flugplatzes teilgenommen hat, wird dies bestätigen können.
Was die Sinsheimer Kollegen (und einige andere neue Sonderlandeplätze, die vormals Segelfluggelände waren) betrifft, ist der Grund für die PPR-Beschränkung ein anderer: An diesen Plätzen fand viele Jahre (bzw. Jahrzehnte)lang eingeschränkter Motorflugbetrieb auf der Grundlage des §25 LuftVG statt, in den meisten Fällen mit der ortsansässigen Schleppmaschine. Nun ist der § 25 aber eine Ausnahmeregelung und nicht dafür gedacht, ein Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG dauerhaft zu umgehen. Da ist man im Verkehrsministerium und in den Regierungspräsidien dann irgendwann drauf gekommen und hat von Verwaltungsseite darauf hin gewirkt bzw. gedrängt, dass die Platzhalter den Motorflugbetrieb auf eine luftrechtlich saubere Grundlage zu stellen haben. Und das geht eben nur über die Beantragung einer Sonderlandeplatzgenehmigung nach §6 LuftVG mit Lärmgutachten, Anhörungsverfahren und der ganzen Maschinerie. Was damit auf kommunaler Ebene politisch und pressetechnisch dann losgetreten wird, dürfte wohl allen klar sein. Dabei will man doch "nur" den Betrieb der Schleppmaschinen (heute eben oft auch ein UL) rechtlich absichern. Die Zusage "keine Ausweitung des Flugbetriebs über den bestehenden Umfang hinaus" ist dann die einzige Möglichkeit, im Anhörungsverfahren überhaupt erfolgreich bestehen und schlussendlich eine Sonderlandeplatzgenehmigung erhalten zu können, damit es weiter gehen kann wie bisher.
Ohne ein erklärtes "öffentliches Interesse" ist der Betrieb und Erhalt eines Flugplatzes hierzulande eine Angelegenheit, über die man Bücher und Memoiren schreiben kann.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hochfliegen und selber nachgucken natürlich, was sonst? :-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"In fast allen Ländern der Welt funktioniert dies problemlos und ohne Sicherheitseinbußen".
Das funktioniert auch in Deutschland, und zwar immer dann, wenn gar kein "Flugleiter" am Funk anwesend ist oder wenn dieser sich auf seine Aufgabe als AFIS (INFO) im wörtlichen Sinne beschränkt, also nur antwortet, wenn er konkret mit einer Frage angesprochen wird (z.B. "Frage Verständigung"). Dann schalten nach meiner Erfahrung die meisten Platzverkehrsteilnehmer sofort in den Selbsterhaltungsmodus und kommunizieren vorbildlich untereinander. Selbst "flugleiter-hörige" Piloten kann man damit recht schnell "umpolen".
Sobald aber der "Flugleiter" meint, irgendwie im Funkverkehr "mitmischen" zu müssen, lässt die Aufmerksamkeit aller Teilnehmer sofort erheblich nach. Dabei sind die Hinweise des "Flugleiters" ja meistens gut gemeint - aber "gut gemeint" ist genau das Gegenteil von "gut".
Sicher ist es sinnvoll, einen Erstanruf zur Landung mit Worten wie "Piste XY in Betrieb, Segelflug aktiv" seitens "INFO" zu quittieren, weil das eine echte INFOrmation ist. Alles Weitere ist meist kontraproduktiv im Sinne der Sicherheit, auch wenn es allen Beteiligten das gegenteilige Gefühl vermittelt.
Um diese jahrzehntelang in Deutschland geübte Praxis aufzubrechen, bedarf es wohl einer breit angelegten Initiative mit Unterstützung der Vereine und Verbände, der Flugschulen, der DFS und auch der BfU. Letztere hatte hierzu sogar mal eine Flugsicherheitsinformation herausgegeben, die genau in die hier angesprochene Richtung zielte. Aber das war eben auch nur eine Einzelaktion. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Hans-Georg und Bernhard,
die Messreihen und deren Analyse sind ein schönes Stück Experimentalphysik - vielen Dank an Sie beide!
Könnten Sie mir - auf Grund der durch Ihrem Messungen gewonnenen Erkenntnisse - zustimmen, wenn man die Bedingung für einen Startabbruch so formulieren würde:
Nach der Hälfte der verfügbaren Piste noch nicht abgehoben und nicht mindestens 80% der Abhebegeschwindigkeit bei weiterhin klar erkennbarer Zunahme der angezeigten Geschwindigkeit erreicht.
Voraussetzung 1: Der Start ist laut POH unter allen gegebenen Umständen, jedoch unter Annahme von Windstille, möglich. Voraussetzung 2: Die Beschaffenheit der Piste ist auf der gesamten Länge zumindest annähernd gleich.
Die Abhebegeschwindigkeit - nur um Verwechslungen oder Missverständnisse auszuschließen - ist nicht gleich Vr. Der Vorgang des Rotierens beginnt unterhalb der Abhebegeschwindigkeit mit 3-4 Grad Pitch pro Sekunde. Bis also genügend Auftriebsüberschuss für die Vertikalbeschleunigung bereit steht, dauert es ja nochmal 2-3 Sekunden. In dieser Zeitspanne wird die Vorwärtsbeschleunigung durch den zunehmenden induzierten Widerstand auf Grund des zunehmenden Anstellwinkels zwar deutlich gedämpft, aber trotzdem nicht schlagartig zu Null. Das sieht man auch in allen drei Graphen sehr schön und deutlich. Dieser Vorgang ist auch in den Handbuchwerten berücksichtigt. Die oben erwähnte Bedingung muss sich also immer auf 80% der Abhebegeschwindigkeit beziehen und nicht auf 80% Vr - das wäre sonst in der Tat fatal. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Gutes neues Jahr allerseits!
...die weiteres Mitdenken VOR und NACH der Halbbahnmarkierung erfordert.
Generell keine schlechte Idee, auch nach dem erfolgreichen Abheben *grins*
@ Hans-Georg: Respekt für das gelungene und eindrückliche Experiment! Damit hat sich meine weiter oben beschriebene Beobachtung bei unserer eigenen einfachen Messung weitgehend bestätigt, was den (erstaunlich zeitlinearen) Verlauf der Geschwindigkeitszunahme betrifft.
Der "Zacken" ganz am Anfang kommt wohl hauptsächlich durch das plötzliche Loslassen der angezogenen Bremsen bei voller Leistung zu Stande, wobei die mechanische Vorspannung des ganzen Fliegers vom Reifengummi über die Struts bis in die Struktur wieder freigesetzt wird. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Lieber Hans-Georg,
nichts liegt mir ferner, als Sie persönlich in dieser wirklich sehr interessanten, praxisrelevanten und spannenden Diskussion zu ärgern. Offensichtlich verfolgen wir mit unserem Überlegungen beide nämlich exakt das gleiche Ziel wie schon der Thread-Starter: Das Finden einer Indikation für einen rechtzeitigen Startabbruch, wenn die Gefahr besteht, vor dem Ende der nutzbaren Piste nicht die erforderliche Abhebegeschwindigkeit zu erreichen.
Die 70%-Regel (nennen wir sie jetzt einfach mal so) beruht auf der vereinfachten Annahme einer linearen Geschwindigkeitszunahme (gleichbedeutend mit einer konstanten effektiven Beschleunigung) vom Beginn des Startlaufs bis zum Erreichen der Abhebegeschwindigkeit. Das dies technisch und physikalisch nicht exakt zutreffen kann, darüber sind wir uns auch einig. Weiterhin ist klar, dass wenn an der Halbbahn tatsächlich erst exakt 1/2 Vlo anliegen sollten, es beim Abheben eine Staubwolke an den Rändern gibt, weil diese dann gerade noch die Bahnkante "kratzen". Völlig konstante Beschleunigung immer vorausgesetzt.
Möchte man diese Regel nervenschonend modifizieren, muss man zunächst festlegen, wieviel "Restpiste" man denn nach dem Abheben noch gerne unter sich hätte. Ich hätte gerne noch 20% der Gesamtlänge. Wenn ich diese Bedingung in das Beschleunigungsdiagramm einsetze (man könnte auch sagen, ich definiere mir die Piste kürzer, als sie tatsächlich ist), dann komme ich auf 79,05...% der Vlo an der Halbbahn. Zur sicheren Seite aufgerundet 80%. Bis hierher reine Mathematik, keine "Philosophie" ;-)
Zu guter Letzt hilft natürlich im Grenzfall auch noch mit, dass die
Handbuch-Vr und -Vlo keine absoluten aerodynamischen
Mindestgeschwindigkeiten darstellen, sondern nach dem Abheben einen
optimalen Steigflug ermöglichen. Anders gesagt, fliegt die Kiste zur Not
auch schon 10 Knoten unter der Vlo im Bodeneffekt und man kann in
diesem dann die fehlenden Knoten bis zur Vlo "nachholen". Darauf solle
man es natürlich im Normalfall keinesfalls schon im Vorhinein anlegen, aber diese Tatsache
gibt der 80%-Methode trotzdem noch einige Toleranz mit auf den Weg,
selbst wenn die Beschleunigung nicht wie berechnet verlaufen sollte.
Stelt sich jetzt die Frage nach dem effektiven Verlauf der Beschleunigung und damit nach der Brauchbarkeit des Modells in der Praxis. Deshalb bin nicht nur ich auf Ihre Messungen sehr gespannt. Persönlich habe ich aber bereits mehrfach selbst gemessen. Zwar nicht mit so ausgefeiltem Equipment wie Sie es vorhaben, sondern mit Stoppuhr, Fahrtmesser, Beobachtungsperson und handelsüblichem Entfernungsmessroller am Boden. Unsere Messreihe hat 10 Starts mit zum Teil unterschiedlicher Beladung umfasst. Testflugzeug war eine PA28-161 mit Fixprop. Dabei haben wir folgendes festgestellt: 1. Der Verlauf der Geschwindigkeitszunahme war (wider Erwarten) ziemlich zeitlinear. 2. Die erwarteten Abhebepunkte nach der 80%-Regel entsprachen +/- 20 Meter den gemessenen Strecken. 3. Die Handbuchwerte konnten innerhalb der Fehlertoleranz praktisch bestätigt werden.
Also auch hier war keine Philosophie im Spiel ;-)
Gemäß eine alten (und guten) Regel in vielen Lehrbüchern soll man den Start abbrechen, wenn man an der Halbbahn noch nicht in der Luft ist, es sei denn, dass ein wenig späteres Abheben klar erkennbar ist. Und genau um den zweiten Teil dieses Satzes geht es doch hier: wie kann ich klar erkennen, dass ich noch sicher innerhalb der verfügbaren Piste abheben kann, wenn ich an der Halbbahn nicht eh' schon "airborne" bin.
Wie gesagt: Ihre Messergebnisse werden mit Spannung erwartet. In diesem Sinne einen guten Rutsch + always safe and happy take-offs :-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Thomas + die anderen,
es lebe das Experiment - es ersetzt den Glauben durch die Einsicht :-)
Mein Denkfehler (peinlich...) ist auch klar: Eine Geschwindigkeitsangabe in der Fläche oder im Raum ist natürlich immer eine vektorielle Größe mit einer Richtung und einem Betrag. Während die Richtung beliebig sein kann, ist der Betrag per Definition natürlich immer positiv (Mathe Unterstufe, grumpf...) Das gilt selbstverständlich auch für den Betrag der Groundspeed-Anzeige. Selbst die GS auf einem ollen DME wird nie negativ angezeigt, obwohl dieses systembedingt die relative Richtung erkennen könnte (was dazu führt, dass outbound relativ sinnfreie TTS-Werte angezeigt werden).
Jedenfalls nehme ich kurz vor Jahresende noch eine neue Erkenntnis mit und habe wieder eine nette Quizfrage für die Fliegerbar :-)
Gruß an Alle Wolfgang [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das Beispiel mit dem Sprung vom Hochhaus ist zwar lustig, hinkt aber m.E. ein wenig. Worum es bei der 70%-Regel geht (ich persönlich nehme 80%), ist ein Spiel mit mehreren Ausgangslagen und nachfolgenden Szenarien.
Ausgangslage 1: Der PIC hat eine ausreichend sorgfältige Startstreckenberechnung (ggf. mit Zuschlägen) durchgeführt und ermittelt, das es reichen müsste. Er entscheidet sich für GO. Dann ist die Halbbahnregel die letzte Rettung, wenn a) entweder ein Rechenfehler gemacht wurde (soll auch bei A340 schon passiert sein, siehe Melbourne) b) die Umstände (Bahnzustand, Wind etc.) schlechter sind als angenommen c) ein technischer Defekt (Triebwerk, Reifen, schleifende Bremsen etc.) vorliegt.
Ausgangslage 2: Der PIC verfährt nach dem Motto "gestern ging's auch" und verzichtet auf eine detaillierte Startstreckenberechnung (jaja, macht NIEMAND so, ich weiß...). Dann ist die Halbbahnregel die einzige Rettung, wenn "gestern" ein entscheidender Einflussfaktor noch günstiger war als "heute".
Die Betrachtung einer GO-Entscheidung trotz negativ ausgefallener Berechnung lassen wir jetzt mal aus ersichtlichen Gründen außen vor (was noch lange nicht heißt, dass sich nicht auch daran gelegentlich schon manche versucht haben).
Die Anwendung der Halbbahnregel führt nun zu 4 möglichen Szenarien:
1. Der Start wird abgebrochen, obwohl es gereicht hätte 2. Der Start wird abgebrochen und es hätte tatsächlich auch nicht gereicht 3. Der Start wird nicht abgebrochen und es reicht tatsächlich 4. Der Start wird nicht abgebrochen, es reicht aber nicht
3 von 4 Szenarien enden gut, nur eines katastrophal.
Die Nichtanwendung dieser oder irgend einer anderen "continue or abort"-Regel kennt dagegen nur zwei mögliche Szenarien: entweder es reicht oder es reicht eben nicht. Dazwischen gibt es dann nichts mehr und das Ergebnis wird erst ganz am Schluss geliefert.
Der weitere Verlauf der Beschleunigung (egal ob mit einer Halbbahnregel oder mit einem ausgefeilten Messsystem ermittelt) kann ohnehin nur unter der Annahme extrapoliert werden, dass sich die Gegebenheiten, die diese Beschleunigung beeinflussen, nicht wesentlich ändern. Aber diese Annahme liegt bereits der zuvor erfolgten Berechnung des Startlaufs zu Grunde.
Andersrum gesagt: wende ich die 80%-Regel an, dann komme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vor dem Ende der Bahn in die Luft oder aber (im Falle des Abbruchs) sicher wieder zum Stillstand. Wende ich gar keine Regel an, bleibt mir nur das Prinzip "Hoffnung".
Noch etwas zum Einwand "Gegenwind": Wenn eine Startstreckenberechnung ergeben sollte, dass nur mit Hilfe eines erheblichen Gegenwindes der Start überhaupt geschafft werden kann, sollte man tunlichst gleich am Boden bleiben.
Ist die verbleibende Bahnlänge am Punkt des Abhebens kürzer als der erforderliche Bremsweg unter den gegebenen Umständen, muss jedem klar sein, worauf er sich bei einem solchen Start einlässt. Die alte Regel gilt auch hier: every take-off is optional.
Das eigentlich Bedenkliche an der ganzen Geschichte ist, dass viele Piloten offensichtlich nur die Vr ihres Fliegers leidlich genau kennen (und auch nur die für MTOW) und auf deren Erreichen beim Start einfach "warten", ohne den Anfangsstartlauf überhaupt irgendwie zu monitoren. Von den Triebwerksüberwachungsanzeigen mal gar nicht zu reden. Auf die Frage nach Kriterien für einen Startabbruch angesprochen bekommt man als Antwort meist nur ein paar große Augen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hoppla... Ein PFD, das an ein AHRS angeschlossen ist (wie das gezeigte offensichtlich, denn es illustriert auch den windvektor) weiß praktisch alles über den augenblicklichen Flugzustandund würde selbstverständlich auch eine negative Groundspeed knotengenau anzeigen.
Gruß Wolfgang [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wie sieht denn unsere Ausbildung/Prüfung derzeit aus (mein alter Kenntnisstand): Ein Ab-, einen Anflug auf einen kontrollierten Platz. Und für Unterwegs? Nix!
Das stimmt nicht ganz. Derzeit werden als Nachweis für die Anmeldung zur praktischen PPL-Prüfung verlangt:
2 Landungen auf Verkehrsflughäfen 2 Durchflüge durch Kontrollzonen
Außerdem gehören der Einflug in Luftraum C/D nebst simulierten SRE-Anflügen zum Ausbildungsprogramm. Entscheidend ist, wie dieses "Pflichtprogramm" den Schülern vermittelt wird.
In unserer näheren Nachbarschaft gibt es zwei Verkehrsflughäfen, einen großen und einen kleineren (auch was das Verkehrsaufkommen betrifft). Beide werden von uns während der PPL-Ausbildung mehrfach angeflogen, allein schon deshalb, weil einer der beiden unser nächstgelegener Alternate ist. Auf dem kleineren machen wir sogar gelegentlich ein paar Platzrunden mit den Schülern. CTR-Durchflüge sind praktisch Standard, weil uns die Kontrollzone des größeren Flughafens ziemlich "im Weg" steht. Das machen selbst unsere UL- und MoSe-Flieger mit Vergnügen. Oftmals wird man dabei vom Tower sogar noch zu einem low approach eingeladen.
Viele unserer Vereinspiloten haben wir bis zum AZF ausgebildet, darunter selbst einige UL-Flieger. Nicht, weil alle unsere Leute IFR fliegen wollen, sondern um deren Verständnis zu fördern, wie ATC als Ganzes funktioniert. Deshalb hat hier auch niemand Probleme mit CTRs, sonstigen freigabepflichtigen Lufträumen oder FIS. Man muss es den Leuten halt nur richtig beibringen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nach aktueller Vorschriftenlage haben Sie natürlich recht, was die Ausrüstung eines LFZ angeht. Aber ohne Transponder bekomme ich bei FIS ohnehin nur Basisinformationen (Wetter, QNH etc.), jedoch keine wie auch immer geartete Verkehrsinformation in Bezug auf meine eigene Position, weil mich FIS dann einfach nicht sieht...
Wenn aber ein Transponder an Bord ist, dann hat er mittlerweile allermeistens auch Mode S. Womit zumindest das LFZ-Kennzeichen automatisch mit übermittelt wird. So hatte ich das gemeint. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Vermutlich könnte man die FIS-Frequenzen um mehr als 80% entlasten, wenn diejenigen, die keine spezielle Information zur Ergänzung ihrer Flugvorbereitung brauchen (z.B. QNH, Wetter-Update, Zustand von HX-Lufträumen, ED-Rs etc.), einfach nur zuhören würden, anstatt nach dem Einleitungsanruf ellenlang "wer weshalb woher wohin wie hoch" zu erklären und um "Verkehrsinformation" zu bitten. Seit der flächendeckenden Einführung von Mode S müsste es jedem FIS-Lotsen möglich sein, ein Luftfahrzeug gezielt anzusprechen (oder dies zumindest zu versuchen), wenn es einen konkreten Anlass gibt, dieses vor irgendeiner Gefahr zu warnen, auch ohne vorhergehende zeitraubende Kontaktaufnahme mit dem Austausch aller Daten. Über diese Verfahrensänderung sollten vielleicht alle Beteiligten mal nachdenken.
Mehr als einmal hätte ich eine Durchfluggenehmigung durch einen Luftraum C oder D gut brauchen können, bin aber schlichtweg nicht in die FIS-Frequenz 'reingekommen vor lauter "erbitte Verkehrsinformation von EDXX nach EDYY". Die Illusion, der sich viele hingeben, sie flögen nach erfolgreicher FIS-Kontaktaufnahme und Erhalt eines Transpondercodes jetzt quasi "kontrolliert" und bekämen allen Verkehr ringsherum rechtzeitig angesagt, ist sowieso höcht gefährlich, denn das kann und darf FIS überhaupt nicht leisten. Das betonen die zuständigen Stellen denn auch immer wieder, aber anscheinend wiegen sich viele VFR-Flieger trotzdem nach wie vor in diesem Glauben.
FIS richtig genutzt ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Flugsicherheit, keine Frage. Aber was sich da an manchen Wochenenden auf den Frequenzen abspielt, ist zum Teil schlicht nicht auszuhalten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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