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Hallo, ich bin (bald) Volljurist und auf der Suche nach einer Tätigkeit im Bereich Luftfahrt, entweder im Bereich Management oder Recht. Diesbezüglich versuche ich gegenwärtig Kontakte zu Firmen zu knüpfen, ist dafür ein Besuch auf der Aero 2009 empfehlenswert? Gibt es dort eine Möglichkeit sich auch über die Firmen selbst zu informieren? Vielen Dank Andreas Zeller azeller@andreas-zeller.de [Beitrag im Zusammenhang lesen] | ||||||
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Hallo, ich bin Rechtsreferendar und auf der Suche nach einer Wahlstation im Bereich der zivilen Luftfahrt. Seit mehr als 15 Jahren beschäftige ich mich mit logistischen, technischen und rechtlichen Fragestellungen der Luftfahrt. Auf meiner Bewerbungsliste stehen bisher die großen deutschen Flughäfen. Meine Frage lautet, kennt jemand andere Stellen im Umfeld der Luftfahrt, die über eine Rechtsabteilung verfügen? Insbesondere auch Anwälte, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben? Vielen Dank Andreas Zeller mail@azeller.eu [Beitrag im Zusammenhang lesen] | ||||||
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.. Dann hätte ich meinen letzten Beitrag, die bloße Teilnichtigkeit des LuftSiG und den Fortbestand der ZÜP betreffend, doch nicht löschen müssen. Es freut mich, dass auch die Redaktion der PuF dieser Meinung zu sein scheint. Allerdings finde ich dann den letzten Absatz in der Urteilsbegründung etwas mißverständlich: "Die Regelung ist in vollem Umfang verfassungswidrig und infolgedessen gemäß § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG nichtig. Für die bloße Feststellung einer Unvereinbarkeit der angegriffenen Regelung mit dem G§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.rundgesetz ist unter den gegebenen Umständen kein Raum." Zitat aus dem Urteil Aber meines Wissens nach hat nur die Urteilsformel rechtskraft und nicht die Begründung und in der Urteilsformel heißt es ausdrücklich: "§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig." Zitat aus dem Urteil. Ich bin aber (noch) kein fertiger Jurist. Über Anmerkungen zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar. Allgemein gefällt mir das Urteil sehr gut, der Staat darf die die Passagiere nicht nur als Objekte bei der Terrorbekämpfung ansehen, in so einem Staat lebe ich lieber als in einem Staat der das Leben unschuldiger Dritter gegeneinander aufrechnet. Ein Bestand des Gesetzes hätte mir mehr Kopfweh bereitet als es die Angst vor einem solchen Terroranschlag. Gut finde ich insbesondere, dass das BVerfG die Meschenwürde in Art. 1 GG mit in das Urteil einbezieht, damit wird es sehr schwer, auch durch eine Grundgesetzesänderung den Abschuss noch zu legitimieren. Denn selbst wenn man den Einsatz der Bundeswehr im inneren noch durch eine GG-Änderung hinbiegen kann unterfällt die Menschenwürde doch der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG). Viele Grüße Andreas Zeller [Beitrag im Zusammenhang lesen] | ||||||
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Hallo, ich finde es sehr schade, dass der Thread über die Flugverbotszone anlässlich des WJT geschlossen wurde. Mit ist klar, dass dieser Beitrag nicht zum Kernbereich von PuF gehört, aber Herr Brill hat mit seinem Artikel das Tor zu dieser Diskussion aufgetan und sollte sich nun auch der Kritik weiterhin stellen. Zudem berichtet PuF am Rande immer wieder auch über politische und gesellschaftliche Bereiche. Dies ist der erste Beitrag den ich in diesem Forum schreibe, obwohl ich bereits seit die neue Homepage von PuF online ist mitlese. Aber der Kommentar von Herrn Brill hat mich wirklich erschüttert. Die Jugend in Deutschland hat keine leichten Stand, all zu oft wird sie als faul, unhöflich und desinteressiert dargestellt. Jetzt haben sich über eine Million dieser Jugendlichen aus aller Welt friedlich getroffen, zehntausende haben ehrenamtlich mitgeholfen, haben sich engagiert und gezeigt, dass diese Jugend bereit ist etwas zu tun und vor allem anderen zu helfen, auch außerhalb des WJT (soziales Engagement). Dies hat Herr Köhler in einer seiner Reden bemerkenswert klar zum Ausdruck gebracht. Zudem waren auch Anhänger anderer Religionsgemeinschaften eingeladen und zahlreich vor Ort. Ich war in Köln und es wurde viel diskutiert über Landes - und Religionsgrenzen hinweg. Ich glaube es hat in der Vergangenheit wenige Ereignisse gegeben die in dieser Art für zur Völkerverständigung beigetragen haben. Die Jugend hat sich von Ihrer besten Seite gezeigt, siehe auch die Aussagen der Veranstalter, Polizei und Stadtreiniger in Köln. Viele Grüße xxblauwal [Beitrag im Zusammenhang lesen] | ||||||
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