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10. September 2018 Jan Brill
Luftrecht: Die Zustände am Amtsgericht Langen Justiz nach Behördenart Behördliches Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen gehört zu den wichtigsten Rechten, die der Bürger gegenüber einer immer umfangreicheren Verwaltung hat. Das gilt insbesondere dann, wenn die Verwaltung Bußgelder und Sanktionen verhängt, wie z.B. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF. Wer die Amtshandlungen dieser Behörde gerichtlich prüfen lassen möchte, der landet vor dem Amtsgericht Langen. Und da hat sich in den letzten Jahren unter dem Direktor Volker Horn eine ausgesprochen interessante Rechtsprechung etabliert.
Der Vorfall geht auf den April 2015 zurück und betraf unser Leserflugzeug Lisa, weshalb wir über die Einzelheiten recht gut informiert sind. Wir wollen uns in diesem Bericht aber auf die in der Verhandlung gerichtlich festgestellten Fakten beschränken, um das Handeln des BAF und des Amtsgerichts objektiv beurteilen zu können. Ein Charterkunde ist nach IFR auf dem Weg von Graz/LOWG nach Egelsbach/EDFE. An Bord befinden sich auch seine Frau und zwei Kinder. Das Wetter ist durchwachsen. Gleich zu Anfang muss ein erheblicher Umweg nach Osten geflogen werden, da eine Alpenüberquerung auf dem direkten Weg aufgrund von Performance und Wolken nicht möglich ist. Die Treibstoffkalkulation wird aufgrund des Umwegs und der Änderungen in Flughöhe und Wind allmählich unübersichtlich. Frühzeitig erwägt der Pilot eine Zwischenlandung zum Tanken und bespricht die verschiedenen Optionen mit ATC. Die Sorge des Piloten: Einen Flugplatz mit passendem Treibstoff zu finden, der am frühen Abend noch offen hat. Giebelstadt bietet sich als Tankstopp zu diesem Zeitpunkt an. Gegen 18.39 Uhr Ortszeit funkt der Pilot „I like to go visual“, was der Lotse mit „Jap“ bestätigte. Der Flug führte zu diesem Zeitpunkt und für den gesamten Rest der Reise durch VMC und verlief im Luftraum Echo und später Golf. Um 18:45 teilte der Lotse dem Piloten mit, dass Giebelstadt noch offen habe und dort auf ihn gewartet werde. Um 16:47:51 UTC teilte der Betroffene dem Lotsen mit, dass er jetzt in Schwabach (EDPH) landen müsse, egal ob da jemand sei oder nicht. Daraufhin wurde der Betroffene vom Lotsen gefragt, ob er nun einen Notfall erklären wolle (16:48:11 UTC), was der Betroffene aber ausdrücklich um 16:48: 16 UTC verneinte. Um 16:48:31 UTC bat der Betroffene dann den Lotsen, auch den Flugplatz Gunzenhausen-Reutberg (EDMH) anzurufen und zu klären, ob dieser besetzt sei, seitens des Lotsen wurde dann um 16:49:59 UTC mitgeteilt, dass in Gunzenhausen-Reutberg keiner erreichbar sei. Zwischen 16:47:56 UTC und 16:49:46 UTC verließ der Betroffene den ihm von der Flugverkehrskontrollstelle angewiesenen Kurs und flog eine Linkskurve in Richtung Südwest, ohne vorher die entsprechende Änderung des Flugplans bei der F1ugverkehrskontrollstelle zu beantragen. Um 16:52:59 UTC erklärte der Betroffene, dass er nun in Gunzenhausen (EDMH) landen werde, er habe bereits Grund in Sicht, allerdings nicht den Flugplatz. Um 16:53·09UTC wurde der Betroffene gefragt, ob er als VFR-Flug weiter fliegen wolle, da er sich nun unter der Minimalhöhe von 5.000t befände. Der Betroffene verlangte aber, ohne sich hierüber näher zu erklären, um 16:53:46 Uhr UTC lediglich die Frequenz des Flugplatzes Gunzenhausen, welche der Lotse ihm dann auch um 16:53:51 UTC auch mitteilte (118 550). Der Betroffene verließ sodann, nachdem er die Frequenz um 16:53:55 UTC zurückgelesen hatte, die seitherige Frequenz und war fortan für den Lotsen nicht mehr erreichbar. Nach der Landung rief der Betroffene umgehend die Deutsche Flugsicherung an und informierte diese über das Geschehen, weiterhin nahm er auch Kontakt mit dem Flugplatzbetreiber auf. Soweit die Geschichte einer Diversion aufgrund von Treibstoffmangel bzw. unklarer Treibstoffsituation. Der betroffene Pilot argumentierte nun vor dem AG Langen, keinesfalls alles richtig gemacht zu haben.
Zusammen sollte das laut OWI-Bescheid des Amts 2.000 Euro kosten. Das Gericht und auch die Behördenvertreter machen klar, dass diese vier Punkte kein Verstoß gewesen wären, wenn der Pilot „Canceling IFR“ statt „I like to go visual“ gesagt oder eine Notlage deklariert hätte.
Schon zu Beginn der Verhandlung macht der Vorsitzende Richter Volker Horn klar, dass es hier in Langen anders zugeht als an vielen anderen Gerichten in Deutschland. Der von der Verteidigung mitgebrachte fachliche Beistand, der renommierte Luftfahrtsachverständige, Lotse, ATC-Ausbilder, ATPL-Pilot und Unfalluntersucher Hans-Günter Welke, durfte an der Verhandlung gar nicht teilnehmen. Die Praxis, dass er als fachlicher Beistand am Tisch der Verteidigung Platz nimmt und auch Fragen zu den vorgebrachten Akten und Aussagen stellen kann, wurde vom Gerichtsdirektor Horn nicht zugelassen. Welke musste ins Publikum, falls die Verteidigung mit ihm Rücksprache halten wollte, musste dies in einer Verhandlungspause geschehen. Verlesene oder vorgelegte Dokumente, wie z.B. die Radarplots oder Umschriften des Funkverkehrs, waren für ihn nicht zugänglich. Der Verteidiger dazu gegenüber dem Richter: „Sie wollen doch so keine Verhandlung führen?“ Der Richter: „Selbstverständlich werden wir so verhandeln.“ In der Verhandlung werden nun die Fakten aus der Akte vorgetragen. Zeugen werden keine gehört. Bei der Interpretation des Radarplots verlässt sich der Vorsitzende Richter auf die anwesenden Vertreter des BAF. Als Verteidiger Schroeder erneut fragt, ob der Sachverständige Welke die Plots in Augenschein nehmen darf, wird es hitzig: Vert.: „Die darf der Herr Welke auch in Augenschein nehmen?“ Die Behördenmitarbeiter dürfen dann im weiteren Verlauf auch die Radarplots erklären, der Sachverständige Welke darf nichts fragen, in Augenschein nehmen oder vortragen. Entsprechend zügig ist die Verhandlung dann auch zu Ende. Der Richter verurteilt den Piloten genau nach den Vorgaben des BAF, reduziert aber das Bußgeld von 2.000 auf insgesamt 1.000 Euro. Im Einzelnen: a) für die Änderung des Steuerkurses: EUR 200,00 In der Pause: Gutes Arbeitsklima zwischen Amtsgericht und BAF Wie reibungslos die Zusammenarbeit zwischen Bundesamt und Amtsgericht in Langen funktioniert, wird in einer Verhandlungspause klar. Während sich Welke und die Verteidigung vor der Tür besprechen (müssen), entspinnt sich vor dem interessierten Publikum zwischen Richter und den BAF-Vertretern Köhler und Ruths ein Gespräch über einen anderen Vorgang. Ein deutscher Pilot ist offensichtlich in Großbritannien eines Verstoßes beschuldigt worden, und die britische Behörde hat die Ahndung an das BAF abgegeben. Soweit nicht ungewöhnlich. Durchaus bemerkenswert ist allerdings der Inhalt des öffentlich geführten Gesprächs zwischen Richter Horn und BAF-Vertretern. Der Richter sagt: „Also was da vorgelegt wurde, reicht mir noch nicht für eine Verurteilung“ und gibt den dankbaren Behördenmitarbeitern gleich die Hausaufgaben mit: „Da müssten Sie noch etwas nachlegen oder weitere Unterlagen aus England besorgen.“ Wir wissen natürlich nicht, ob diese Art der „Vorbereitung“ eines Verfahrens üblich ist, aber die Verteidigung in diesem Fall wäre bestimmt interessiert, zu erfahren, dass die zunächst vorgelegte Dokumentation zu dem Verstoß offenbar unzureichend war.
Wir legen diesen Fall hier so detailliert und in der trockenen Sprache der Gerichtsakten dar, um deutlich zu machen, wie unterschiedlich sich ein solches Ereignis aus dem Cockpit und später im Gericht darstellt. Beim Treibstoffmanagement verlief sicher nicht alles optimal. Nun hat man aber eben nur die ungenauen Tankanzeigen und natürlich die Angst doch mehr verbraucht zu haben als berechnet. Nürnberg schied nicht nur wegen der Preise sondern auch wegen des Anflugwegs direkt über die Stadt aus. Why take a risk? Dann doch lieber direkt auf dem Platz den man in Sicht hat landen. Dass er dann dafür betraft wird, statt „Cancel IFR“ „I like to go visual“ gesagt und das saloppe „Jap“ des Controllers womöglich als Bestätigung der Cancellation aufgefasst zu haben, das gibt es weltweit unter Flugsicherungsorganisationen wohl wirklich nur bei DFS und BAF. Sicher, er hätte einen Notfall erklären können, aber Gutachter Welke sieht auch das Verhalten des Lotsen kritisch. Ein Flug mit erklärtem Low-Fuel sei unter bestimmten Bedingungen sowieso als Notfall zu führen, unabhängig davon, ob der Pilot nun das Wort „Mayday“ oder „Notfall“ in den Mund nimmt oder nicht. Der Richter machte auch überhaupt keinen Hehl daraus, dass dies fliegerisch und unter Sicherheitsgesichtspunkten sicher alles ganz anders zu beurteilen wäre. Mehrmals sagte er in der Verhandlung: „Wir kommen an gewissen Formalien nun aber nicht vorbei und Sie haben leider den IFR-Flug nicht formal richtig beendet und sich nicht beim Lotsen abgemeldet [‚cancel IFR‘, Anm. der Red.].“ Vor dem Hintergrund dieser Aufarbeitung muss man allen Piloten in Deutschland nur dringend empfehlen, in derartigen Situationen entweder einen Luftnotfall zu erklären oder so schnell es geht den Kontakt zur Flugsicherung abzubrechen, IFR zu canceln und die Frequenz zu verlassen. Denn wenn Sie auch bei ansonsten eindeutig vorgetragenen Absichten („Ich lande jetzt in Gunzenhausen“) im Stress auch nur eine Sprechgruppe vergessen oder ungenau wiedergeben („I like to go visual“), wird dies unweigerlich
Mit Sicherheitskultur hat dies alles rein gar nichts mehr zu tun. Das BAF ist in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Langen zu einer reinen Bußgeldfabrik geworden. Für viele Piloten noch problematischer als ein Bußgeld ist aber der Umstand, dass solche Vorkommnisse Einträge in der Luftfahrer-Eignungsdatei nach sich ziehen. Ein Bußgeld für einen wirklich nicht optimal durchgeführten Flug oder einen ehrlichen Fehler würden die meisten Lizenzinhaber akzeptieren wie ein Knöllchen im Straßenverkehr. Einträge in der Luftfahrer-Eignungsdatei sind aber brandgefährlich, da sie den Lizenzentzug bedeuten können, ohne dass es dafür klare Kriterien wie ein Punktesystem gäbe. Eine Prüferberechtigung beispielsweise kann schon bei einem solchen Eintrag verweigert werden.
Gerichtsdirektor Horn muss sich fragen lassen, ob er den legendären Ruf des AG Braunschweig als LBA-Schnellstempler für „seine“ Behörde, das BAF, in den Schatten stellen möchte. Wenn man jemanden wie Hans-Günter Welke, der nun wirklich zu den fachkundigsten Personen in Deutschland bei dieser Thematik gehört, nicht als Prozessbeteiligten zulässt, scheint die Kritik von Verteidiger Schroeder, dass hier das rechtliche Gehör verletzt wird, nicht überzogen. Das AG Braunschweig hat sich durch seine LBA-Rechtsprechung in Fachkreisen weitgehend lächerlich gemacht. Urteile dieses Gerichts werden regelmäßig in der übergeordneten Instanz in Lüneburg kassiert und den Braunschweigern um die Ohren geschlagen. Über einen weiteren solchen Fall werden wir auch in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug berichten. Möchte Horn das AG Langen zu einem ähnlichen Ruf führen? Zahlreiche mit solchen Verfahren betraute Anwälte nehmen schon gar keine Mandanten mehr an, wenn vor dem AG Langen verhandelt wird und der Mandant sich nicht bereit erklärt, in die zweite Instanz zu gehen. Weil man, wie uns ein Anwalt erklärt, „in Langen nur verlieren kann“.
Zwei Dinge sind dringend erforderlich: Zweitens: Das AG Langen muss bei BAF OWIs zu einer fairen Prüfung zurückfinden. OWIs im Luftverkehr sind eben keine OWIs wie im Straßenverkehr die man einfach so schluckt, da angesichts der völlig willkürlichen Kriterien, mit denen Einträge in der Luftfahrer-Eignungsdatei interpretiert werden, schon scheinbar geringe Verstöße drastische Folgen für den betroffenen Piloten haben können. Auch deshalb gehen die meisten Betroffenen gegen die BAF-Bescheide vor. Wenn dann wirkliche Kapazitäten, wie der Sachverständige Welke, nicht einmal vortragen dürfen und im Ergebnis 1.000 Euro für einen vergessenen Satz im Funk verhängt werden, dann ist aus Sicht von Piloten von einer fairen Behandlung keine Rede mehr.
Und noch ein Hinweis an die Lotsen, die solche Vorgänge zur Anzeige bringen: Privat tätige Piloten haben in der Regel nicht das Glück, in einem schönen No-Fault-Safety-Management-System eingebettet zu sein, das zumindest vor Sanktionen in solchen Fällen schützt. Lotsen sollten sich zumindest einmal kurz vorstellen, welche Folgen eine derartige Fehlerkultur (Satz falsch gesagt = 1.000 Euro) für ihre Arbeit hätte, bevor sie den nächsten Piloten beim BAF wegen so etwas anzeigen. Urteil: 31 OWi - 1470 Js 6424/18 |
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Ich kann nur nochmal aus dem anderen Thread wiederholen, das Vorgehen des Richters zeugt für mich von einem fragwürdigen Rollenverständnis. In einem OWi-Prozess (der "kleine Bruder des Strafprozesses") dürfen auch Formfehler des Anwalts nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen. Das Urteil soll sich vor allem aus der mündlichen Verhandlung ergeben. Das schriftliche Vorverfahren hat nicht den gleichen Rang wie im Zivilrecht. Wenn der Anwalt im schriftlichen Vorverfahren den Radarplot aus Mangel an Sachkompetenz nicht kommentiert hat und nun im mündlichen Verfahren einen Experten mitbringt, so ist es ein absolutes Unding, dass dieser Experte von der Augenscheinnahme ausgeschlossen wird. Der Richter hat, verdammt noch mal, sich auch für Argumente zu interessieren, die FÜR den Beschuldigten sprechen. Das hat er hier ja konsequent vermieden. Dieses Verhalten des Richters spricht Bände über seine Vorbefasstheit. Ich hoffe, der Betroffene hat Lust und genug Geld, um hier in die zweite Instanz zu gehen. (Ich würde es schon aus Prinzip tun). | ||||||
"Wenn der Anwalt im schriftlichen Vorverfahren den Radarplot aus Mangel an Sachkompetenz nicht kommentiert hat und nun im mündlichen Verfahren einen Experten mitbringt, so ist es ein absolutes Unding, dass dieser Experte von der Augenscheinnahme ausgeschlossen wird." Wenn die Konstellation so sein sollte, kann ich nur John Lennon aus Hi-Hi-HIlfe zitieren: "welchen Beruf haben Sie denn geschwänzt?" | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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"" War ja wieder mal klar, Florian. Überlastung der Gerichte als Argument, jemandem Unrecht zu tun. In einem Rechtsstaat. Merkst du es eigentlich selbst noch? Schnelles Googeln bringt zB das hier "Der VerfGH sieht es – zutreffend – als eine unzulässige Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör an, wenn strafgerichtliche Beschlüsse, wie hier eine Wiedereinsetzung nach versäumtem Einspruch im Strafbefehlsverfahren, einem anwaltlich vertretenen Angeschuldigten den Zugang zum Gericht derart verwehren, dass seine eigenen Anträge sowie die Anträge seines Verteidigers als wegen Verfristung unzulässig angesehen werden, obwohl sich der Verteidiger für die ursprüngliche Verfristung im Wege einer anwaltlichen Versicherung verantwortlich gezeichnet hat. Wird der Wiedereinsetzungsantrag des Verteidigers als unzureichend gewertet, kann dies dem selbst ebenfalls Wiedereinsetzung begehrenden Angeschuldigten ebenso wenig zugerechnet werden wie die anwaltliche Fristversäumnis selbst." Schach und Matt. | ||||||
"" Nochmal: der Sachverständige wurde vom Beschuldigten mitgebracht. Im Verfahren gab es Beweise zur "Inaugenscheinnahme". Der Beschuldigte und sein Anwalt durften in Augenschein nehmen (waren aber nicht kompetent), der extra mitgebrachte Experte aber nicht (weil der Richter es nicht wollte - er hätte es durchaus erlauben können, ohne die StPO damit zu verletzen, ja es wäre sogar üblich). In meinen Augen vollkommen unsäglich. Ja, der Richter ist mE vorbefasst, und diese Meinung zu vertreten mein gutes Recht. | ||||||
Unabhängig vom Urteil: Ließe sich denn dem Gericht ein Verfahrensfehler bei der Nicht-Anerkennung eines Sachverständigen des Angeklagten nachweisen? Wäre ja ein Hebel für eine Berufung/Revision. Wie geht's denn weiter? Will der Angeklagte gegen diesen Bescheid vorgehen? Wenn nicht, können BAF und AG Langen ja unbesorgt erst einmal so weitermachen, oder? Hat ja funktioniert... Das Nebenthema des "öffentlichen Gesprächs" über ein anderes Verfahren in der Pause wäre dann spannend, wenn es jemand aufgezeichnet hätte (unzulässige Kommunikation zwischen Exekutive und Legislative?). Olaf | ||||||
(unzulässige Kommunikation zwischen Exekutive und Legislative?).
Legislative ist die gesetzgebende Gewalt und die war nicht dabei. | ||||||
Ich sehe die Schuld für dieses sinnlose Verfahren eigentlich eher beim Ankläger, weniger beim Richter. Man fragt sich doch unwillkürlich, was das BAF mit einem solchen Bussgeld überhaupt bezweckt. Der Mann war offensichtlich mit der Situation überfordert und auch für den Lotsen erkennbar panisch. So panisch, dass er über die "goldene Brücke", die der Lotse ihm gebaut hat ("Sie wollen wirklich keinen Notfall erklären?") nicht mehr gehen konnte und den Kontakt zum Einzigen, der ihn im Sinne von Single-Pilot-CRM noch hätte unterstützen können (zum Lotsen nämlich), abgebrochen hat. Ein Bussgeld hat in einem No-Blame-Sicherheitsmanagement-System nur bei Vorsatzdelikten seinen Platz. Was der Mann braucht, ist Training. Eine Menge Training offensichtlich, bei all den Unzulänglichkeiten der IFR-Schulung, die auf diesem Flug zu Tage traten. Ein Bussgeld, egal in welcher Höhe, macht aus ihm keinen besseren Piloten. Gibt's im BAF kein Safety-Management? Der Fall gehört ins CIRS, nicht vor Gericht! | ||||||
Ups, sorry, sollte natürlich Judkative heißen. Mein Fehler. Ich geh noch mal in den Grundkurs Demokratie und Gewaltenteilung ;-) Olaf | ||||||
Ihr Kids der 90er lernt heutzutage auch immer weniger: bei mir war das noch Stoff der siebten Klasse in Sozialkunde!!! :-)) | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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Komisch. Im Straßenverkehr ist das gang und gäbe. Nachschulung bei Auffälligkeiten, besonders bei Fahranfängern. | ||||||
15 Stunden Nachschulung (womöglich noch im Flugzeug) wären in der Tat gröblich übertrieben. Das wäre ja "ein halber neuer Flugschein". Der Pilot hat unter Stress in der Kommunikation und im Decision Making Defizite gezeigt, vielleicht auch in der Flugplanung, aber das wäre alles mit ~1h Ground (!) angemessen bearbeitet. Hinzu kommen natürlich noch obligatorische Sozialstunden, sagen wir Vereinsflugzeuge waschen :-) | ||||||
Jan Brill bietet doch immer mal Kurse an. GGf wäre das ein neuer Kurs wert? IFR for Beginners....... | ||||||
Ihr Kids der 90er Danke für das Kompliment ;-) Olaf, Jahrgang '67 | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen ich ein Bussgeld angebracht fände. Zum Beispiel vorsätzliche Luftraumverletzungen oder solche mit Gefährdung Dritter, signifikante Überladung, Start oder Landung auf einem Rollweg mit Gefährdung Dritter, Fliegen ohne (zum Fluggerät passenden) Flugschein oder außerhalb der Currency-Regeln, etc pp. Eher nicht dazu zählt die hier vorliegende Situation, wo jemand (offensichtlich unter Stress) sich entschlossen hat, eine Sicherheitslandung durchzuführen, und dabei nicht korrekt gefunkt hat. | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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Hallo Florian, Du schreibst: "Bei jedem der von Dir genannten Kriterien kann ich Dir jetzt schon vorhersagen, was Du und andere in einem konkreten Fall entgegen halten würden:" Ich würde vorschlagen dass Chris seine Argumente selber vorbringt. Und Du Deine. Ich denke das ist einfacher. Mich würde interessieren: viele Grüße, | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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by the name of allah (https://www.youtube.com/watch?v=Z9dFulyrCzc) lt merkel the most merciful (hört man öfters vor deutschen gerichten ) the all forgiving....bei manchen luftämtern auch!
im jahre 13 Do: al-khamis: 27. Shawwal 1436 gab es in speyer einen kongress im flugmusäum speyer. dort hatte der oberfluglotse einen tollen vortrag über flugdurchführung und behandlung von notfällen gehalten. wortwörtlich möchte ich das jetzt nicht mehr wiederholen, sonnst ufert das wieder aus. jedenfalls war der tenor, daß man ruhig wegen harndrang, augenzucken, schweißausbrüchen, käsefüßen, beschlagner brille etc ruhig einen notfall erklären soll, es geht um die sichere durchführung des fluges!
im o.a. fall wurde das nicht beherzigt bzw. im unterricht nicht klar dargelegt, was es heißt, i am fucking lo on fuel....das ist ein no-go für die flugdurchführung, auch wenn sie noch so gut vorbereitet war!
es gibt die frasologie "cancel IFR" - das wurde anscheinend lt aufzeichnung v lotsen nicht vom piloten mitgeteilt UND sogar das hilfsangebot abgelehnt, einen luftnotfall zu melden!
kleistert die DFS auz der strecke mit notfallerklärungen zu! wennn der notfall beendet ist, gibt es keine verfolgung! die radarheinis sind dazu da um zu helfen! und allein der gedanke an lo fuel zeigt von verantwortung!
also - keine angst vor notfallerklärungen: die dfs beißt nicht, fragt nicht nach - wenn alles vorbei kann man einen freundlichen anruf machen oder dem fis-provi hier im forum ein email schicken etc und die sachlage schildern und den dank rüberwachsen lassen.....
so...ich muß zum abendgebet...
roger beacon | ||||||
Florian die Länge der Anworten und versucht geschliffene Rhetorik verkleistern den Kern. Wie ist es einzuordnen, wenn nach einer Aussage "...Bei dem Wenigen was ich über den Fall weiss...", kompromisslos Kategorien des Vorsatz`, absichtlichen und vorsätzlichen Handelns doziert und als Steigerung mit Vorsatz zum Erzielen wirtschaftlichen Vorteils garniert werden? Das ist nicht nur unverschämt, sondern monströs. Handlungsmustern in Stresssituation folgen anderen Kategorien. Ich denke, Du weisst dies, es passt nur nicht in Dein Narrativ. Der Vergleich mit vorsätzlichem Einflug in airspace C ist zwar ebenso absurd, kann jedoch die Absurdität der Kernaussagen kaum mehr toppen. Vermutlich dient der ganze Erguss nur den Zweck, die ohnehin (vor-)gefasste Meinung in Blockwartmentalität zu rechtfertigen. Falls bei der BAF ein höherer Posten frei wird, wärst Du mE ein geeigneter Kandidat.
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... och nee – Ingo Fuhrmeister ist zurück? Geht's auch 'ne Nummer kleiner? | ||||||
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