| Sortieren nach: Datum - neue zuerst | Datum - alte zuerst | Bewertung | ||||||
| ||||||
Der M68000 war zu seiner Zeit ein echter Quantensprung, und den Intel-Prozessoren um Welten überlegen. Leider haben sich stückzahlmäßig die Intel-Prozessoren durchgesetzt, ein ähnlich großes Problem wie "Windows" statt System-5 Unix. Da kann man nix machen, es ist wie Euro statt der D-Mark. | ||||||
Der 68 kam ca 1988 raus...wir wollten den als en und decrypt prozessor b harris gefechtsfeldradios einsetzen...so wie auf den beuteradios aus amipanzern...die ich in moskau im juni gesehen habe | ||||||
|
| ||||||
Ich habe hier zu dem Thema noch eine Nachfrage. Konkret interressiert mich ob die FAA eine EASA Lizenz als "issued" von dem Staat in dem geflogen wird akzeptiert, wenn es eine Lizenz aus einem anderen EU Staat ist.
Das meint der elektronische Sekretär zu dem Thema - sehen die Fachleute das auch so: Kurzantwort vorweg Eine von Austro Control ausgestellte EASA-SPL gilt rechtlich als „issued by Germany“ im Sinne der FAA-Regel, sobald du in Deutschland fliegst.
a pilot license issued by the State in which the aircraft is operated „muss vom Staat ausgestellt sein“
„State of Issue“ = der Staat, dessen Rechtssystem die Lizenz trägt EASA-Lizenzen werden unionsrechtlich „im Namen aller Mitgliedstaaten“ ausgestellt.
Eine SPL wird nach EU-Recht ausgestellt Damit ist für den FAA-Text erfüllt: „issued by the State in which the aircraft is operated“ Staat der Operation: Deutschland | ||||||
Die EU und erst Recht die EASA ist kein Staat. Deswegen: EASA-Lizenzen werden unionsrechtlich „im Namen aller Mitgliedstaaten“ ausgestellt. Nein - sie werden von einer nationalen Behörde nach den EASA-Regeln ausgestellt. Jeder Mitgliedstaat muss sie so behandeln, als wäre sie „seine“ Lizenz Zum Glück: Nein! Im Gegensatz zu einer in Deutschland ausgestellten Lizenz darf das LBA eine von Autrocontrol ausgestelle Lizenz gar nicht "behandeln". Und das ist gut so, sonst würde ausflaggen ja gar nix bringen. Deutschland ist rechtlich verpflichtet, deine AT-SPL als voll gültige deutsche Pilotenlizenz anzuerkennen. Das könnte man jetzt länger in aller Feinheit diskutieren, ist aber für die Frage wenig relevant. Die Einschränkung, dass man, wenn man mit einer Austrocontrol-Lizenz in Deutschland eine N-Reg fliegen will, zusätzlich eine FAA-Lizenz braucht ist ja keine Regelung von Deutschland, sondern eine Anforderung der USA. „issued by the State in which the aircraft is operated“ Staat der Operation: Deutschland Da steht eben nicht "valid in the state" sondern "issued by the state" - das ist schwer anders zu verstehen... (Also genau genommen steht da "...a pilot license issued by that country may be used." aber "country" ist die EASA noch weniger, als "state") | ||||||
Was die FAA denkt und was der Chatty denkt spielt keine Rolle. In Deinem Fall: Der Staat Bundesrepublik Deutschland denkt nicht, dass Deine Lizenz von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wäre, wenn sie von einem anderen Staat (hier Republik Österreich) ausgestellt ist. | ||||||
Irgendwas ist da aber komisch übersetzt von deinem Roboter.
61.3.a (vii)sagt "When operating an aircraft within a foreign country , a pilot license issued by that country may be used."
| ||||||
Ok - Danke an alle. Ich war nach den Beiträgen oben auch verwundert - war aber ja in Feinheiten ein bisschen andere Fragestellung. | ||||||
Spannend - weil man da auch mal (wieder) sehen kann wo die Grenzen der KI (im Moment?) sind. Zur allgemeinen Erheiterung: Ah, jetzt kommen wir zur wirklich feinen juristischen Unterscheidung – die ist wichtig, denn hier verschwimmen oft praktische Realität und strenges Recht. Ich erkläre es Schritt für Schritt: Einfluggenehmigung (Entry Permission vom LBA) das Flugzeug in die USA überführt wird | ||||||
Leute, bitte hört doch auf, das Forum mit diesem AI-Müll zu fluten. Wir hatten das jetzt in den letzten paar Wochen bestimmt 5x, und so ziemlich jedes Mal war ein wesentlicher Teil schlicht falsch. Die Idee eines Forums ist der Wissensaustausch. Wenn man was nicht weiß, fragt man, und jemand der mehr weiß antwortet. Die Idee ist NICHT, bei Unwissenheit die AI zu fragen, den Müll dann ungefiltert hier ins Forum zu pasten und darauf zu hoffen, dass sich irgendwer anders die Mühe macht, dass wieder auseinanderzunehmen... | ||||||
Ok, einverstanden. Sorry. | ||||||
Spannend - weil man da auch mal (wieder) sehen kann wo die Grenzen der KI (im Moment?) sind AI blaming ist ja zur Zeit Volkssport. Und da ich eh noch POE-token übrig habe diesen Monat, hab ich die Frage mal genutzt, um ein paar Modelle miteinander zu vergleichen. Deswegen habe ich die Modelle gefragt: "Ist es zulässig, mit einer österreichischen EASA-Lizenz ein N-registriertes Flugzeug in Deutschland zu fliegen, ohne eine FAA-Lizenz zu haben?" Da kommt durchaus interessantes raus: Spannend wird es, wenn man die Frage oben ergänzt mit "... Berücksichtige dabei insbesondere, dass diese EASA-Lizenz in Österreich und nicht in Deutschland ausgestellt ist". P.S.: Alle Anfragen sind jeweils nur mit dem kurzen Prompt in einer frischen POE sandbox gelaufen - meinen üblichen pre-promt hab ich natürlich weggelassen. | ||||||
Die Idee ist NICHT, bei Unwissenheit die AI zu fragen, den Müll dann ungefiltert hier ins Forum zu pasten und darauf zu hoffen, dass sich irgendwer anders die Mühe macht, dass wieder auseinanderzunehmen... Ja - das ist leider next level Cunningham's law... | ||||||
AI ist ein sematisches System zur Mustererkennung, ohne Intelligenz und ohne Logikprüfung. Um Muster zu erkennnen und auszuwerten, muss es ein Muster geben. Gesetzeswerke und insbesondere rund um Luftrecht sind völlig ungeeignet, um sie mit einem semantischen Mustererkenner wie einer AI auszuwerten oder zusammenfassen zu können. | ||||||
Abgesehen von der eher philosophischen Frage, ob "Intelligenz" eigentlich etwas anderes ist, als "Mustererkennung" (und wenn ja, was), finde ich Deine Aussage grundätzlich fraglich. Im Gegenteil: Juristische Texte eignen sich in der Regel sogar ziemlich gut für LLMs, da sie vergleichsweise strukturiert sind, relativ standardisierte Sprache verwenden und keine ironischen Verkehrungen verwenden. | ||||||
Das englische "Intelligence" bedeutet eher "Aufklärung" als Intelligenz, es ist ja auch nicht die Central Intelligenz Agency ... | ||||||
1.) Wenn du NUR in DE fliegst brauchst du keine FAA Lizenz, nur eine deutsche EASA-Lizenz. Danke für die verständliche Zusammenfassung. Ich hab jetzt noch eine Frage zum Thema Hubschrauber: Die US-Hubschrauberlizenz ist ja nur eine Erweiterung des Pilot Certificate ("Aircraft Fixed Wing and Rotary Wing) und gilt bis 5,7t. Im Gegensatz zum EASA-Hubschrauberschein braucht man außerdem für einen N-registrierten Hubschrauber nicht jährlich eine Erneuerung des Type Rating und kann das BFR auf irgendeinem Fluggerät absolvieren, für das man lizensiert ist (wenn ich das richtig gelesen habe). Braucht man mit FAA-Schein in Deutschland für einen N-registrierten Hubschrauber die jährliche Erneuerung des Type Rating, oder gelten dann die FAA-Regeln? Danke für eine Antwort, falls es Jemand weiß. Und danke für keine Antwort, wenn Jemandem die Frage zu doof erscheint ..... | ||||||
Braucht man mit FAA-Schein in Deutschland für einen N-registrierten Hubschrauber die jährliche Erneuerung des Type Rating, oder gelten dann die FAA-Regeln Ist doch mit den drei Punkte oben beantwortet: Eine FAA-Lizenz ist für einen europäischen Operator in keinem Fall ausreichend, um ein N-reg-Lfz. in Europa zu fliegen. Demnach braucht man die passende EASA-Lizenz inklusive der (gültigen) Musterberechtigung. | ||||||
"Lizenz" in den drei oben genannten Regeln beinhaltet die jeweils für das Fluggerät und Betriebsart notwendigen Typetatings und Medicals. | ||||||
Danke, ich hatte es befürchtet ...... Es ging mir um den Begriff "äquivalent". Dann wird's doch wohl auf Flugversuche nur noch in den USA rauslaufen, und ein "Add-On Training" zu machen: https://usatsflighttraining.com/helic | ||||||
| ||||||
|
Home Impressum |
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH.
Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier).
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.30.02
Zur normalen Ansicht wechseln |
Seitenanfang |