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10. Juni 2025: Von Tobias Schnell an Timo Huber

Dies vorallem aus Überlegungen rund um Haftungsfragen

Die Situation ist sicher sehr individuell, und der Wunsch, die Halterhaftung einzuschränken ist absolut verständlich, aber vielleicht mal ein paar Datenpunkte:

- in DE muss ein rechtsfähiger Verein mindestens sieben Mitglieder haben
- der gewählte Vorstand (und den muss es zwingend geben) haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ebenfalls mit seinem Privatvermögen
- unter bestimmten Bedingungen haften auch weitere Mitglieder des Vereins persönlich, wenn sie im Namen des Vereins tätig werden (z.B. wenn einer von Euch der "Wartungsbeauftragte" ist)

10. Juni 2025: Von Tias Rob an Tobias Schnell

Man könnte ja auch einen wirtschaftlichen Verein gründen: https://kanzlei-herfurtner.de/wirtschaftlicher-verein/

ansonsten braucht man übrigens nur zur Gründung eines rechtsfähigen Vereins sieben Leute, für den Fortbestand reichen drei.


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