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5. August 2017 Jan Brill
Behörden: LBA erneuern Zustände beim LBA: Ihre Erfahrungen sind wichtig! Die Zustände in zahlreichen Referaten des Luftfahrtbundesamts sind nicht nur der EASA als äußerst kritikwürdig aufgefallen. Aufgerüttelt durch einen betroffenen Berufspiloten aus Köln, der die volle Ladung Trägheit und Inkompetenz der flugmedizinischen Abteilung abbekam, interessiert sich inzwischen der Berichterstatter Luftfahrt im Verkehrsausschuss für die skandalösen Zustände bei der Behörde. Ohne Feedback von uns kann dieser jedoch seine Arbeit kaum verrichten.
Was genau Stefan Bitterle auf dem Weg zu einem Klasse 1 Medical widerfahren ist, können Sie in seinem Blog nachlesen. Wer häufiger mit der Behörde und insbesondere dem Referat L5 zu tun hat, wird sich gruseln, aber kaum überrascht sein. Auch die Leser dieses Magazins kennen die regelmäßige und leider umfangreiche Berichterstattung über das Unvermögen der Behörde, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Wir wollen uns hier nicht in Einzelheiten verlieren und stattdessen in einer kurzen Liste die unserer Ansicht nach systemischen Ursachen und Symptome nochmals kurz rekapitulieren:
Unter der Adresse www.lba-erneuern.de hat Stefan Bitterle, selbst früher Journalist bei WDR und Deutschlandfunk, nun einen Aufruf gestartet. Sein Ziel ist nichts weniger als die Auflösung und Neugründung einer Behörde, die zwölf Jahre Zeit hatte, sich auf die neue EASA-Welt vorzubereiten, und nun mit der Implementation der (zugegebenermaßen nicht ganz einfachen) EU-Regeln und Standards heillos überfordert ist. Er hat dafür Gehör beim Berichterstatter Luftfahrt im Verkehrsausschusses des Bundestages, Arno Klare, SPD, MdB, gefunden. Diesem sind die Zustände der Behörde offenbar neu. Helfen wir ihm mit Informationen über das tagtägliche Staatsversagen in Braunschweig.
+49 30 22777970 Berlin |
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Sehr geehrter Herr Brill Einer der von Ihnen genannten Punkte, bestimmte Berufspiloten über 60 Jahren zu drangsalieren, ist nicht richtig und sollte vor dem Hintergrund meiner beruflichen Kenntnis richtig dargestellt werden. Hintergrund der Problematik ist das bestehende Gesetz, hier VO(EU) 1178/2011 FCL .065 . Dies verbietet schlichtweg kommerziell single hand im Alter ab 60 Jahren zu fliegen. Die Problematik wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschrieben, z.B. durch die AOPA: Jetzt drangsaliert Deutschland nicht diese Piloten, im Gegenteil, es sucht einen Weg aufgrund der EU-Verordnungen. Und dieser Weg ist möglich vor dem Hintergrund von VO(EG) 216/2008 Art 14 Abs 6 bzw. VO(EU) 290/2012 ARA.GEN 120. Jedes Land kann Wege beschreiben, das Schutzniveau dass durch die Gesetze beschrieben ist, durch bisher unbeschriebene Wege zu begehen. Ein solches Beispiel ist der Weg der CAA, insulinpflichtigen Piloten das Fliegen zu ermöglichen. Und solch ein Verfahren plant Deutschland, um über 60 jährigen Piloten das kommerzielle single hand Fliegen zukünftig zu ermöglichen. Dazu muss es nachweisen, dass diese Piloten eine gleichartige Handlungssicherheit haben wie Piloten jüngeren Alters. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass die Piloten dieser Altersgruppe Leistungstests unterzogen werden, um genau dies nachweisen zu können. Es bietet sich hier also eine Chance, die die deutsche Luftfahrtverwaltung initiiert. Mit Beginn eines solchen Verfahrens dürfen diese Piloten sofort weiter tätig sein. Wenn diese Tests dann durchgeführt werden und positiv verlaufen, ist dies auch ein Argument für die Verkehrswelt jenseits der Luftfahrt. Wenn sie negativ verlaufen wäre leider FCL.065 bestärkt. Quintessenz: es ist aus meiner Sicht ein Beispiel für ein operatives Denken und den Willen neue Pfade zu gehen, nicht ein Beispiel gegen die Behörden! Mit Fliegergruß Ulrich Werner | ||||||
Wenn dem so ist, Dr. Werner, schön. Aber die restlichen Abteilungen haben genug Probleme und verhindern das fliegen. Das LBA soll das fliegen sicher machen, aber nicht, indem es das Fliegen durch "fragwürdige" Vorschriften unmöglich macht. | ||||||
Hallo Herr Werner, zunächst, ich bin weder über 60 Jahre noch Berufspilot, mich betrifft die Sache also nicht, entsprechend fehlt mir auch der praktische Einblick. Ich will an dieser Stelle allerdings auf diesen PuF-Artikel aus 2014 verweisen. So wie ich das lese, hätte das LBA diese ganze Problematik schon damals aus der Welt schaffen können, durch eine einfache Formalie. Ob dieser Weg heute immernoch offenstünde, oder dank geänderter VOs heute verbaut ist, weiss ich allerdings nicht. | ||||||
Sehr geehrter Herr Dr. Werner, das ist eigentlich nicht das ursprüngliche Thema, aber als 1960 Geborener lauf ich mit großen Schritten auf die FCL.065-Problematik zu. Was meinen Sie mit "solch ein Verfahren plant Deutschland"? Gibt es da tatsächlich eine Initiative, die vom BMVI/LBA ausgeht oder zumindest unterstützt wird? Und gibt es da schon etwas greifbares? Außerdem stellt sich mir die Frage, wie FCL.065 in Deutschland angewendet wird. Zitat FCL.065: "The holder of a pilot licence who has attained the age of 60 years shall not act as a pilot of an aircraft engaged in commercial air transport except as a member of a multi-pilot crew." Ist mit "commercial air transport" (CAT) tatsächlich nur AOC-Betrieb (also Part-CAT) gemeint? Oder ist damit auch z.B. der gewerblich spezialisierte Flugbetrieb (Part-SPO) gemeint? | ||||||
Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen, hier eine Frage an alle:
Wer hat Herrn Klare denn inzwischen Infos zukommen lassen? Mein Schreiben ist gerade per Post rausgegangen (Die IT des Bundestages ist wohl nicht in der Lage verschlüsselte Mails zu empfangen und zu versenden. Nach diversen Hackerangriffen auf den Bundestag und in der Post-Snowden-Zeit ein spannendes Detail. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema...). | ||||||
Auch wenn es nicht in den Trend passt, muß ich das LBA T4 Frau Schlüter für die schnelle Ausstellung meines Permit to Fly loben. Meine alte PTF läuft am 20.08.2017 ab. Nach der Jahresnachprüfung am 2.8. wurde der Antrag auf Verlängerung am 3.8. an das LBA gesandt, konnte also erst am Freitag, den 4.8. in Braunschweig sein. Bereits am Dienstag, den 9.8. wurde das neue PTF ausgestellt und kam am Freitag, den 11.8.17 per Einschreiben bei mir an. Gesamtzeit eine Woche inklusive 1 Wochenende und 2 Zustellungen per Post. Wenn man bedenkt, dass die Post im LBA noch mit der Hauspost verteilt werden muß, kann die Bearbeitungszeit max. 2 Tage betragen haben. | ||||||
Ein einfacher Verwaltungsakt hat in netto zwei Tagen geklappt. So what. Dass man das überhaupt hervorheben muss. | ||||||
Auch ich kann über Frau Schlüter nur Positives berichten. September 2015 neuen Flieger gekauft, Montag hingeschickt, Freitag war Zulassungbescheinigung da. Alten Flieger im Dezember 2015 verkauft, kurz vor Weihnachten, an einen Slowenen, der die deutsche Zulassung behalten wollte. Erstklassig telefonisch beraten worden, Laufzeit vier (!) Tage inclusive Postversand. Ja, das ist ein einfacher Verwaltungsakt, aber wohl nicht der einzige, der von Frau Schlüter in den Tagen bearbeitet worden sein dürfte. Solange es dafür noch keinen Onlineservice gibt, kann ich mich wirklich nicht beschweren. | ||||||
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