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12. April 2011 Jan Brill
Behörden: Platzrunde EDKB
Die Bezirksregierung Düsseldorf erfindet die Luftfahrt neu Herr Nüse lädt zur Präzisionsplatzrunde
Der Regierungsbezirk Düsseldorf wird dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation wohl in Kürze den Austritt der westdeutschen Region aus der Chicago-Convention bekannt geben. Das jedenfalls wäre die logische Konsequenz aus den Flugverfahren, die Andreas Nüse, Mitarbeiter der Bezirksregierung, für Bonn Hangelar aufgestellt hat. Seine Toleranzen, die er für die Einhaltung der Platzrunde in EDKB einfach mal so festlegte, stellen an den Piloten einer VFR-Maschine Genauigkeitsanforderungen, die mit Mühe auf einem IFR-Präzisionsanflug erreicht werden!
Das Problem mit den in Deutschland akribisch festgelegten Platzrunden an den Landeplätzen ist vielschichtig. Nicht nur, dass zahlreiche Verfahren gänzlich ohne Eingabe des Flugsicherungsunternehmens (DFS) zustande gekommen und damit per se schon mal illegal sind, wie dieses Magazin bereits 2001 nachwies, die Verfahren sind zum Großteil auch praktisch so gar nicht fliegbar, wie wir am Beispiel von Bonn Hangelar gleich noch sehen werden.
Nun ist es sicher nicht verkehrt, wenn ein Flugplatz eine Soll-Platzrunde festlegt. Schließlich weiß der Flugplatzbetreiber am besten, wo die neuralgischen Punkte und die lärmempfindlichen Stellen sind. Auch der Pilot wird sich wann immer dies sicher möglich ist, an diese Platzrunde halten, denn man möchte sich schließlich eingliedern, wenig Lärm produzieren und ein guter Team-Player sein. Soweit alles daccord.
Hangelar (EDKB) ist ein friedliches Plätzchen, nahe der alten Bundeshauptstadt. Seitdem die Bezirksregierung jedoch ILS-Toleranzen beim Fliegen der VFR-Platzrunde fordert, ist die Fliegerszene in Aufruhr. | © Mike Portworsnick / you-fly.com | Haarig wird es allerdings, wenn der blaue Strich in der Karte zum Fetisch wird. Egelsbach ist so ein Fall. Hier werden des Öfteren durch die Flugleitung Anzeigen gegen Piloten wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Abweichungen von der Platzrunde geschrieben. Gelegentlich geschieht dies sogar, ohne dass der Kunde etwas davon weiß. Wo bei solchen hinterrücks erstellten Anzeigen der Sicherheitsgewinn, Lerneffekt oder Effizienzzuwachs liegen soll, ist uns zwar nicht ganz klar, oft genug gehen solche Denunziationen seitens der Luftaufsichtsstellen aber auch vor Gericht mit fliegenden Fahnen unter. Vielleicht hält man es also einfach für guten Service, den Kunden ab und an mit einer überraschenden Anzeige zu beglücken.
Welche Toleranzen gelten eigentlich?
Interessant wird es immer dann, wenn es um die Toleranzen geht. Wie genau ist der Strich auf der Karte denn einzuhalten? Hier und da ist diese Frage mal durch einen Amts- oder Verwaltungsrichter mehr oder minder lustlos beantwortet worden. Eine exakte Festlegung hat der Gesetzgeber bislang jedoch immer vermieden. Aus gutem Grund: Die Platzrunde ist alles andere als ein vorgegebener Groundtrack. Sie ist ein Verfahrensraum, von dem aus einer Vielzahl von Gründen abgewichen werden kann und muss.
Entsprechend verwundert waren wir in der Redaktion von Pilot und Flugzeug über ein Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf an die Flugplatzgesellschaft Hangelar GmbH, das genau diese Frage zum Thema hatte. Herr Nüse schreibt da selbstbewusst in der ersten Person:[...] in den letzten Monaten erreichten mich zunehmend Beschwerden über Abweichungen von Luftfahrzeugen von der festgelegten Platzrunde; dabei wird auch eine verstärkte Überwachung gefordert. Weiter ist mir bekannt, dass Unsicherheiten über die Verbindlichkeit der Platzrunde sowie über zulässige Schwankungsbreiten bestehen. ###-MYBR-###[...]
1. Verbindlichkeit der Platzrunde Die Platzrunde stellt eine Flugplatzverkehrsregelung dar, die ich gem. § 21a Abs. 1 S. 2 LuftVO getroffen habe. Diese Regelung wurde den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht und im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland (AIP-VFR) veröffentlicht (§ 21a Abs. 1 S. 3 LuftVO). Die Einhaltung der Platzrunde ist damit für Luftfahrzeugführer verbindlich vorgeschrieben (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO).Soweit eine beeindruckende Reihung von Kürzeln und Vorschriften, die dem braven Deutschen sofort Achtung abverlangt. Liest man in dem von Nüse angeführten §21a Absatz 1 LuftVO jedoch nach, findet man Erstaunliches. Da steht:Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs können besondere Regelungen durch die Flugsicherungsorganisation getroffen werden, wenn Flugplätze mit Flugverkehrskontrollstelle betroffen sind. In allen anderen Fällen werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation getroffen.Uups! Herr Nüse legt gar nichts fest! Die Flugsicherungsorganisation fertigt ein Gutachten an. Auf dessen Grundlage wird dann eine Festlegung für den Platzverkehr getroffen. Für Bonn Hangelar würden wir dieses Gutachten gerne mal sehen, übermittelt wurde es jedoch bis Redaktionsschluss nicht.
Vor diesem Hintergrund wirkt die kernige Formulierung in der ersten Person Die Platzrunde stellt eine Flugplatzverkehrsregelung dar, die ich gem. § 21a Abs. 1 S. 2 LuftVO getroffen habe., noch ein bisschen lächerlicher, als sie es ohnehin schon wäre.
ILS-Toleranzen in der VFR-Platzrunde
Es wird aber noch besser. Unbekümmert wagt sich die Bezirksregierung an das nächste heisse Eisen. Die Toleranzen. Was nützt schließlich die schönste Vorschrift, wenn man keine Verstöße ahnden kann? Man schreibt:2. Abweichungen von der Platzrunde Abweichungen der Platzrundenführung sind u.a. aus meteorologischen, verkehrsbedingten und technischen Gründen oder auf Grund der Leistungsmerkmale des Luftfahrzeuges zulässig. Im Rahmen der von mir durch die Luftaufsicht durchgeführten Kontrollen lege ich grundsätzlich einen flugbetrieblichen Schwankungskorridor in einer seitlichen Ausdehnung von jeweils 150 m seitlich der Platzrundenlinie zu Grunde. Die Einhaltung dieser Korridorbreite wird im gebotenen Umfang vor Ort überwacht.
Bei festgestellten Überschreitungen prüfe ich, ggf. unter Beteiligung des betroffenen Luftfahrzeugführers, ob hierfür nachvollziehbare flugbetriebliche Gründe (z.B. meteorologische, verkehrsbedingte, technische Gründe) vorliegen. Anderenfalls werden ordnungsrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Schritte eingeleitet (§ 43 Nr. 26 LuftVO).Auch dieser Absatz zeugt von einem bemerkenswerten Dienstverständnis des Bürokraten. Nicht der Gesetzgeber oder gar ein Richter legt die Toleranzen fest, sondern er! Ungefähr so wie ein Verkehrspolizist, der festlegt: 0,2 Promille sind heute mal genug!
Sein Kollege mag vielleicht 200 Meter veranschlagen, der Wochenenddienst Sonntags nur 50 Meter. Ist ja egal, Piloten habens ja ...
Überwindet man die erste Abneigung gegen die eigenwillige Methodik der Bezirksregierung und betrachtet man sich die Festlegung objektiv, wird die Sache auch fachlich interessant.
Wir haben uns erlaubt, die von der Bezirksregierung bei Bußgeldandrohung definierte Toleranz von 150 Metern einmal grafisch darzustellen. Wie das ohne Moving Map zuverlässig geflogen werden kann, bleibt das Geheimnis der düsseldorfer Bürokraten. Wir bieten der Bezirksregierung jedenfalls eine Wette an ... | Die von Nüse festgelegte Toleranz bietet dem Piloten eine Korridorbreite von 300 Metern. Das entspricht in etwa der Breite eines Localizers (Half Scale Deflection) im 5 NM Endanflug bei einem Präzisions-Instrumentenanflug (ILS). Ein ILS benötigt freilich bord- und bodenseitig aufwändige Hardware, die geprüft und kalibriert werden muss. Nichts davon ist in einem normalen VFR-Flugzeug vorhanden. Der Pilot muss Precssion-Approach-Toleranzen fliegen nur eben ohne den Approach! Kein Problem für Düsseldorf.
Bei der Flächennavigation siehts auch nicht besser aus: Die modernsten in Deutschland zum Verkehr zugelassenen IFR-GPS-Empfänger haben nach TSO-129(a) unter günstigen Bedingungen eine zertifizierte Anzeigegenauigkeit von 0,3 NM (Full Scale Deflection), also 555 Meter in jede Richtung. Reicht locker für GPS-Anflüge, aber nicht für die Präzisionsplatzrunde aus Düsseldorf.
Interessieren würde uns auch, mit welchen Mitteln man denn eine derart präzise Flugführung zu überwachen gedenkt. Positionsbestimmung auf 150 Meter genau stellt schließlich auch für die gängigen Radaranlagen eine erhebliche technische Herausforderung dar.
Wir fragten bei Herrn Nüse, mit welchen Navigationseinrichtungen ein VFR-Pilot denn den 300-Meter-Korridor um vier Ecken dreidimensional navigieren soll. Antwort: Keine.
Wir forderten Herrn Nüse auch auf uns das einmal vorzufliegen. Drei Platzrunden mit unserer Lisa (ohne Moving Map) bei 90 Knoten ohne Verletzung des Korridors und wir wären ehrlich beeindruckt! Antwort: Keine.
Aber selbst wenn man das Moving Terrain angeschaltet lässt erfordert die Navigation des Flugzeugs auf dem Strich derart viel Aufmerksamkeit, dass an Luftraumbeobachtung, Anflugbriefing oder andere Verfahren nicht mehr zu denken ist.
Meinen die das ernst?
Angesichts solcher Schreiben fragt man sich unwillkürlich: Gibt es bei der Bezirksregierung in Düsseldorf keinen Vorgesetzten, der solchen Quark rechzeitig aus dem Postausgang fischt?
Möchte das Amt etwa die Gerichte mit weiteren sinnlosen OWI-Verfahren beschäftigen oder hat man in Düsseldorf wirklich so wenig Ahnung von praktischer Flugdurchführung?
Das Schreiben der Bezirksregierung. 150 Meter Toleranz für die Platzrunde sind eine ambitionierte Vorgabe. Wie das überwacht werden soll, sagt uns die Behörde jedoch nicht. | Nehmen wir unsere Cheyenne I zum Beispiel. Die Blueline (VYSE) liegt bei 110 Knoten. Die empfohlene Anfluggeschwindigkeit liegt mindestens 10 Knoten darüber. Wir werden die Endanflugkurve also mit 120 Knoten fliegen müssen. Macht bei dem durch die nüsische Präzisionsplatzrunde vorgegebenen Kurvenradius von 330 Metern eine Querlage von 50° und satte 1,6 G bei gerade mal 12 Knoten Stall-Margin in der letzten Richtungsänderung. Die Paxe werden sich bedanken wenn Sies überleben ...
Lediglich in einem Punkt können wir uns über das Schreiben der Bezirksregierung rundheraus freuen: Immerhin kündigt Nüse an: Bei festgestellten Überschreitungen prüfe ich, ggf. unter Beteiligung des betroffenen Luftfahrzeugführers, ob hierfür nachvollziehbare flugbetriebliche Gründe [...] vorliegen. Gegenüber der in Egelsbach gelegentlich geübten Praxis der Stealth-Anzeige ist das doch schon ein deutlicher Fortschritt!
Fazit
Fassen wir zusammen: Veröffentlichungen über Platzrunden an Flugplätzen sind sehr sinnvoll. Sie ermöglichen auch ortsunkundigen Piloten im Rahmen ihrer flugbetrieblichen Möglichkeiten optimal lärmarmes Fliegen. Besatzungen sollten sich soweit irgend möglich an diese Platzrunden halten, das erleichtert dem Flugplatz das Miteinander mit den Anwohnern sehr.
Die veröffentlichten Platzrunden stehen formal jedoch auf einem wackeligen Fundament. Ohne Gutachten der Flugsicherung sind sie ohnehin rechtlich unverbindlich. Das sollte Piloten jedoch nicht dazu verleiten, kreuz und quer zu fliegen. Lärmarmes Fliegen ist keine Kür, sondern wichtig für die Schonung der Menschen am Boden und den Fortbestand der GA.
Aus der auf welcher Grundlage auch immer veröffentlichten Platzrunde nun aber behördlicherseits eine Art Radarfallen-Mentalität abzuleiten und Abweichler zu strafen, dabei womöglich noch eigene, realitätsferne und völlig willkürliche Toleranzen festzulegen, ist lächerlich und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.
Die Bezirksregierung Düsseldorf sollte das Schreiben mit den falschen Paragraphen und den unsinnigen Toleranzen schnellstens zurückziehen und stattdessen die Piloten bitten, im Sinne des Fortbestandes der GA die veröffentlichte Platzrunde wann immer möglich zu befolgen. Das würde nicht nur die Gerichte sehr entlasten, das wäre auch eine Ansprache, wie sie im Umgang zwischen erwachsenen Menschen üblich ist.
Wettangebot über 500 Euro!<500>Pilot und Flugzeug bietet der Bezirksregierung Düsseldorf eine sportliche Wette an. Wenn ein beliebiger Mitarbeiter in der Abteilung Luftfahrt der Bezirksregierung mit unserem Leserflugzeug Lisa (Grumman AA5A, 90 KTS) in EDKB drei GPS-aufgezeichnete Platzrunden hintereinander ohne Verletzung des nüsischen Korridors von 300 Metern fliegt, erhält der Pilot am selben Tag von Pilot und Flugzeug 500 Euro in bar sowie die ungeteilte und aufrichtige Anerkennung dieses Magazins. Bedingungen: - Die Platzrunden müssen ohne Hilfe des GPS rein nach Sicht geflogen werden. Das GPS an Bord dient lediglich zur Aufzeichnung. Die Auswertung der aufgezeichneten Flugspur erfolgt in Google-Earth über das bekannte Lisa-Tracking-System.
- Der Pilot erhält eine Einweisung auf Kosten von Pilot und Flugzeug durch einen Lisa-Fluglehrer. Der Fluglehrer ist für die drei Platzrunden mit an Bord, greift jedoch nicht ein. Kann eine Platzrunde aus flugbetrieblichen Gründen nicht im Nüse-Korridor geflogen werden, zählt sie nicht. Der Pilot fliegt einfach eine weitere Platzrunde.
- Die Kosten für Lisa-Anreise, Fluglehrer, Einweisung und die drei Platzrunden übernimmt Pilot und Flugzeug.
- Unabhängig vom Ergebnis wird über den Flugversuch unter voller Namensnennung des Kandidaten berichtet werden.
- Das Wettangebot endet am 31.10.2011 oder nach dem ersten Versuch eines Piloten.
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Sehr geehrter Herr Brill,
also ich sehe da noch keine Verbesserung gegenüber Egelsbach, denn es heißt ja gem. Text: "... prüfe ich, ggf. unter Beteiligung des betroffenen Luftfahrzeugführers, ob hierfür ..."
und nicht
"... prüfe ich ggf., unter Beteiligung des betroffenen Luftfahrzeugführers, ob hierfür ..."
So wie es in ihrem Text aufgeführt ist, wird auf alle Fälle geprüft, ggf. auch unter Beteiligung des Piloten - wahrscheinlich mit der Betonung auf "ggf."
Leider also keine Verbesserung gegenüber Egelsbach.
Die Idee mit dem Wettangebot finde ich interessant. Ich bin einmal gespannt, ob sich jemand dazu bereit erklärt.
Herzliche Grüße...
R. Kahl
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Wie wichtig Interpunktion doch sein kann.
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Hi Jan, Ich denke, wir sollten alle mal den Ball flach halten. Wird Herr Nuese nun oeffentlich zum Clown gemacht - was wird denn dann wahrscheinlich passieren? Der Mann ist noch mehr "pissed off" und will/wird das zurueckzahlen... Hangelar kenne ich ganz gut, weiss aber nicht, wie "genau" Platzrunden dort geflogen werden. Wahrscheinlich gehts mehr um die Abfluege (climb power) als um die Anfluege (low power setting). Das sich Leute beklagen ueber Laerm muss man leider verstehen und Herr Nuese muss ja irgendwie darauf reagieren. Soll er das komplett ignorieren? Ich denke, in Deiner Rechnung ist ein Fehler unterlaufen: der Kurvenradius muss ja nicht 330m sein (sonst koennte man ja innerhalb des "Korridors" einen 360 Grad Vollkreis fliegen... Es geht ja nur um eine max. 90 Grad Kursaenderung Aber wir sollten hier nicht allzu akademisch werden. Gesunder Menschenverstand und Laerm-Ruecksichtnahme auf die Leute am Boden hilft immer. Ich hatte fuer einige Zeit mit einer TU206 in Gelnhausen (EDFG) Fallschirm-Springer abgesetzt. Auch immer ein staendiges Palaver mit (einigen, wenigen) Anwohnern. Aber wir haben das immer ernst genommen und mit den richtigen procedures den Laerm zumindest minimiert. HAPPY LANDINGS, Guido
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Muss auch sagen, dass, wenn mich eines an P&F abstoesst, es der Umgang mit Personendaten ist. Natuerlich - mir sind die Argumente, die dafuer sprechen, Namen Handelnder offenzulegen, wohl bekannt. Es geht nicht ab, dass Verwaltung gesichtslose Maschinerie ist, sondern der handelnde Mensch dahinter darf sich nicht verstecken koennen. Aber - u d ich denke, dieses aber ist gewichtig: Herr Nüse steht uns nicht als Herr Nüse gegenueber, sondern als Angestellter der Bezirksregierung. Herr Nüse hat vielleicht Frau und schulpflichtige Kinder. Hiesse Herr Nüse in diesem Artikel Herr N. dann wären wir nicht klueger und nicht duemmer, aber wenigstens wir als Piloten haetten Maß gehalten und Anstand bewahrt. Lobbyismus, Presse muss laut sein - d'accord. Aber Achtung und Respekt vor dem anderen ist nichts, was sich durch mangelnde Reziprozitaet erledigt. Was immer Herr Nüse den Privatpiloten anzutun vermag, rechtfertigt es doch nicht den persoenlichen Angriff, der in seiner Tragweite auch Herrn Nüses Lieben in Mitleidenschaft zieht. Denke, weniger ist hier mehr, gerade wenn man festhalten will, dass man als Pilot durchaus ruecksichtsvoll handeln kann. Die Platzrunde in Hangelar kann man auch ruecksichtsvoll fliegen - dazu muss man aber in der Tat rausgucken und nicht auf die Karte starren. Ps: wer fliegt denn Kurven unter 1.6g? Passagiere? Vor mir sitzt doch gar keiner ;)
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Pps: zaehlen die im Auftrag der bezirksregierung ddorf taetigen examiner? Dann wuerde ich schon mal die 500 euro rauslegen, da sind ein paar cracks drunter. Ganz im Ernst, das ist doch eine laecherlich einfache Aufgabe. Werde am WE nach Bonn fliegen und es ausprobieren. Wollen Sie die Wette nicht auf Leser ausweiten? Zahle 500euro, wenn ich es mit vergleichbarem fleger nicht schaffe...
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Warum soll man denn den Ball flach halten? Wie soll man denn ansonsten gegen so etwas vorgehen? Wenn dieses Fax denn auch nur irgendeine Gültigkeit hat, dann werden wir bald alle im Anflug geblitzt und wenn wir auch nur nen Meter daneben lagen gibt's ne Anzeige.
Wenn sich jemand zum Clown macht, dann doch dadurch, dass er ein offizielles Dokument erstellt, welches offenlegt, dass offenbar keinerlei Fachkompetenz (bis auf Paragraphen) vorhanden ist (und selbst bei den Paragraphen ist das scheinbar auch nicht der Fall).
Man kann nur hoffen, dass eine öffentliche Diskussion der Lücken im Fachwissen dazu führt, dass sich die betreffende Person das nächste Mal etwas besser vorbereitet, bevor sie sich aus dem Fenster lehnt und uns gefährdet. Es ist nämlich durchaus so, dass sich manche vermutlich so auf die dämliche Platzrunde konzentrieren, dass andere Checks auf der Strecke bleiben könnten. Und ein Flugzeug im Vorgarten ist im Zweifelsfalle wohl schlimmer als ein Flugzeug über dem Vorgarten.
Der Flugplatz Bonn-Hangelar existiert laut eigener Homepage seit über 90 Jahren. Es kann sich also wohl kaum ein Anwohner darüber beschweren, dass er oder sie nicht wusste, dass in der Nachbarschaft ein Flugplatz ist.
"Unter großer Begeisterung der Zuschauer fand am 15.10.1911 auf der Hangelarer Heide das erste Schaufliegen mit Passagierflügen statt." - Wie sich die Zeiten doch ändern...
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Jan Brill ist derjenige, der die Bälle trotz manchmal haarsträubender Sachverhalte tief halten kann - da sind wir von PuF aus alten Zeiten anderes gewöhnt. Wenn er hier Ross und Reiter genannt hat, so war es offensichtlich, dass hier ein Beamter bar jeder technischen oder juristischen Legitimation überzogen agiert hat und darauf auch noch stolz zu sein scheint. Er hätte zumindest jemanden fragen können/sollen, der die Materie kennt. Jan Brill hat nun die Aufgabe, bei ihm so viel Vertrauen aufzubauen, dass der regelmäßig in EDFE anruft und frägt, bevor er eine tiefer greifende Andordnung vom Stapel lässt. Wenn solche Naturen erst einmal handzahm sind, werden sie manchmal zu sehr dankbaren und nützlichen Partnern.
Zur Außenwette auf dem Flugplatz Bonn Hangelar: Ich meine auch, dass Jan Brill die eigentlich verlieren dürfte. Als Vergleichsbeispiel suche man LSZL auf Google Earth. Suchanfrage LSZL,Locarno,ch. Als ein ganz Uralter habe ich dort den ersten Teil der militärischen Basisschule auf Bücker-131 gemacht. Der Flugbetrieb wurde so abgewickelt, dass auf allen drei Landebahnen auf drei ineinander geschachtelten Platzrunden mit 2x200 ft Höhenstaffelung im Downwind Betrieb gemacht wurde (zwei Landebahnen Gras südlich der Gebäude, eine Landebahn Gras nördlich. Letztere bekam später den Asphaltbelag).
Die Lage der Platzrunden richtete sich nach der Lage der Pisten, die Abstände der An-/Abflugrichtungen kann man sich herausmessen. Die Bü-131 war konstruktionsbedingt sehr zugig, doch trotz viel frischer Luft war die Sicht vom hinteren Platz aus nicht gerade toll, überall war ein Stück Flügel im Weg. So musste man sich schon auf die Präzision auch der Andern verlassen können, wenn 10 bis 15 Flugzeuge gleichzeitig in allen drei Circuits in Südplatzrunde am Runden-Schruppen waren.
Die Achsen zwischen Piste Süd und Piste Mitte sind nur gerade 120 Meter auseinander. Jemand, der solches Fliegen gelernt hat, sollte eigentlich mit Herrn Nüses Korridoren längstens zurecht kommen. Allerdings natürlich erst nach entsprechender Einweisung und dem nötigen Training. Die ersten paar Runden waren auch bei uns sicher noch nicht so genau. Insofern ist die Anforderung des übereifrigen Beamten einerseits so machbar wie andrerseits praxisfremd überzogen. Aber eben, wetten würde ich nicht dagegen, ohne das Alter des Piloten und seine fliegerische Sozialisation zu wissen.
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Guten Morgen,
natürlich sollte der Stil gewahrt bleiben und natürlich sollte sich gerade eine Zeitung wie PuF genau überlegen, wer namentlich genannt wird und in welcher Form er namentlich genannt wird. Das Argument, dass man die "da oben" in den Verwaltungen und der Politik sonst vergrätzt, wenn man sie öffentlich vorführt, ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist aber, denke ich, auch nicht von der Hand zu weisen, dass alleine schon die Tatsache, dass überhaupt eine Berichterstattung stattfindet und der Pilot als braver deutscher Bürger nicht einfach die jeweilige Vorschrift unreflektiert akzeptiert Grund genug, bei den jeweiligen Stellen Unmut hervorzurufen. Im vorliegenden Fall sehe ich es so, dass man sicherlich "Herr N." hätte schreiben und seinen Namen in dem hier veröffentlichten Dokument unleserlich hätte machen können; allerdings ist dies ein öffentliches Schreiben und der Verfasser drängt darauf, "die Nutzer des Verkehrslandeplatzes Bonn-Hangelar in geeigneter Weise über den Sachverhalt zu informieren". Da es in Bonn-Hangelar nicht nur Platzeigenen Flugverkehr gibt, ist eine Veröffentlichung in der Presse sicherlich ein Weg, möglichst viele Piloten über die Verordnung zu informieren, schließlich betrifft es jeden, der den Platz anfliegt. Dies kann man in objektiver Art und Weise tun. Dabei kann man auch den Namen des entsprechenden Sachbearbeiters nennen; er wird ohnehin publik, und sei es auf Nachfrage einiger Pilotenkollegen, die persönlich ein paar Zeilen an die entsprechende Stelle schreiben wollen. Man solle allerdings aufpassen, nicht auf das Niveau gewisser Boulevard-Zeitungen abzurutschen und persönlich zu werden. Damit ist keinem gedient.
Herzliche Grüße ...
R. Kahl
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Selbstverständlich kann man einen "alten Hasen" für das Abfliegen der Platzrunde nehmen, am Besten noch vom Platz selbst. Der Punkt ist doch der, dass man die eigene Platzrunde immer am Besten kennt. Trotzdem möchte ich von mir nicht behaupten, dass ich am eigenen Platz immer zu 100 % die Platzrunde einhalte. Mal wird man ein wenig vom Wind versetzt, mal hat man nicht aufgepasst und ist zu hoch gestiegen und verpaßt den Eindrehpunkt, weil man bemüht ist, diesen kleinen Faux pas wieder auszugleichen ... Gründe gibt es viele und die liegen meist in der Person des Piloten begründet - zumindest rede ich da von mir. Die eigene Platzrunde kennt man deswegen so gut, weil man genau weiß: Wenn Du über diese Strasse fliegst, mußt Du in den Querabflug und da über dem Teich geht es in den Gegenanflug, usw. Wenn ich mir meine Anflugkarte aus der AIP nehme und zu einem anderen Platz fliege, dann ist es z. T. gar nicht mehr so einfach, genaue Platzrunden zu fliegen. Da ist der Eindrehpunkt dann irgendwo über einem Waldgebiet oder im 1. Drittel einer langezogenen Kurve einer Autobahn. Nur: Wo denn da genau? Wir fliegen auf Sicht! Wir haben gelernt, das Gelände unter uns mit der Karte vor uns in Übereinstimmung zu bringen. Wir haben gelernt, Entfernungen und die Lage gewisser Punkte abzuschätzen. Aber genau das letzte Wort beinhaltet den "Knackpunkt" der ganzen Diskussion: Wir können es nur abschätzen! "Hier müsste jetzt der Eindrehpunkt sein" ... wobei das dann noch abhängig von Höhe, Geschwindigkeit, Blickwinkel zum Boden, Wind und sonstigen Faktoren ist. Eine Ungenauigkeit ergibt sich alleine schon aus der Tatsache, dass ich gar nicht sehe, wenn ich direkt über dem imaginären Punkt bin, da ich keinen Glasboden in der Maschine habe.
Eine Festlegung in der Art, dass die eingezeichnete Runde als Strasse zu verstehen ist, an die sich der Pilot exakt zu halten hat und bei der er - in gewissen Ausnahmefällen - auch einmal den Standstreifen mitnutzen darf, widerspricht gänzlich unseren Möglichkeiten. In der heutigen hochtechnisierten Welt passt es einfach nicht mehr ins Weltbild, dass es in der Fliegerei noch so etwas martialisches gibt wie "Sichtfliegerei". Jedes Auto hat doch heutzutage GPS. Stimmt. Mittlerweile haben es ja auch schon viele viele Handys. Es ist für den "lärmgeplagten" Anwohner nicht nachvollziehbar, dass man sein Flugzeug nicht genau so "exakt" bewegen kann wie er selbst sein Fahrzeug auf der Strasse.
Um aber auf den eigentlichen Punkt zurück zu kommen: Die Platzrunde ist eine Vorgabe, an die sich jeder Pilot weitgehend halten soll, um den Platzverkehr sicher zu gestalten und unnötigen Lärm weitgehend zu vermeiden. Ich denke, dass es einem "alten Recken" sicherlich gelingen wird, eine gut geflogene Platzrunde hinzubekommen. Ob sie jedoch derart exakt ist, dass sie an jeder Stelle innerhalb des Korridores liegt, wage ich anzuzweifeln. Insofern sollte sich auch der "alte Hase" fragen, wie er seine Perfektion erlangt hat: Durch üben, üben, üben. Üben heißt auch, Fehler zu machen und Fehler machen zu können, aus denen man lernt. Ein "Anfänger", der sich an seine ersten Flüge in fremdes Terrain wagt, wird diese Exaktheit mit Sicherheit vermissen lassen. Er wird mit vielen anderen Dingen beschäftigt sein und somit Gefahr laufen, den Korridor zu verlassen, unabsichtlich. Vielleicht liegt er 200 m daneben, vielleicht 250 m. Selbst wenn er ein GPS-System benutzt, kann er daneben liegen, eben weil er den Eindrehpunkt und die Geschwindigkeit auf der Karte falsch abgeschätzt hat.
Ich denke, diese Wette ist eine gute Möglichkeit darzustellen, wie sehr selbst erfahrene Piloten neben der Platzrunde liegen können. Vielleicht ist das ein Weg, auch den Behörden zu verdeutlichen, dass es sich bei einer Platzrunde nicht um eine Art "Strasse" handelt, die man zu 100 % einhalten kann.
Herzliche Grüße ...
R. Kahl
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Guten Morgen,
nur noch rasch zur Klarstellung - dass die Nsche Platzrunde wirklichkeitsfremd und ich die blaue Linie in den letzten 20 Jahren vermutlivh keinmal nach gegebener Toleranz eingehalten habe ist offensichtlich.
Aber möglich waere es schon. Ich uebertrage die Platzrunde noch heute in die 1:25000 Karte und schaue mir das am WE mal an.
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Ist eines der wesentlichen Probleme hier nicht wie gerne das wir Piloten einfach zu lieb zu den Fluglärmgegnern sind? Da werden die günstigen Mieten und Grundstückspreise genommen, weil sich das Objekt in der Platzrunde eines seit vielen Jahrzehnten bestehenden Flugplatzes befindet, und kaum knattern die ersten Flugzeuge (wie überraschend) über das Haus, wird der Bürgerinitiative gegen die reichen, rücksichtslosen Kaffeeflieger beigetreten
Kein Mensch würde günstig an eine Autobahn ziehen, um dann zu fordern, dass die bitte nur noch tagsüber, am Wochenende mit einstündigem Rückfahrverbot, und teils auch noch mit Mittagspause betrieben werden darf, weil da nämlich viele einfach nur privat ohne jeden geschäftlichen Hintergrund Lärm verursachen, der mich stört. Aber genau das passiert uns, die wir das Verkehrsmittel Flugzeug benutzen, andauernd.
Also, warum lassen wir uns das gefallen? Weil wir irgendwo vielleicht doch ein schlechtes Gewissen haben? Also ich habe keins, und für mich ist eine Platzrunde lediglich eine Empfehlung: so sollte ich wenn alle sonstigen Parameter stimmen fliegen. Das sagt jemand, der sich am Platz deutlich mehr auskennt als ich, aus verschiedenen Gründen, die ich nicht kenne und auch nicht kennen muss. Ist die Sicht nicht so dolle, vor mir ein langsamer Verkehrsteilnehmer, alles ein bisschen zu dicht oder ich einfach nur mit etwas anderem sinnvollem beschäftigt, werde ich davon abweichen müssen.
Wo wir uns ein bisschen auf die Lärmgegner einlassen, haben wir dann unsinnige Restriktionen, und nach ein paar Jahren verlangen sie das nächste Zugeständnis. So lange, bis dann irgendwann ein Herr Luftaufsichtswichtigtustelle ohne jede Ahnung von was er da plappert mit 300 Meter Korridoren daher kommen kann. Weil sich da natürlich kaum einer dran halten kann, wird es demnächst Verfahren dort geben, dann haben grade die frischen Piloten Angst, machen mehr Fehler und es ist nur eine Frage der Zeit bis dann mal einer von uns in irgendeinen hübschen lärmgeplagten Vorgarten plumpst und dann machen sie den Platz dicht weil er ja ach so gefährlich ist.
Die Leute zu benennen, die so einen Unfug vorantreiben, empfinde ich als sehr, sehr wichtig. Macht doch der ADAC auch nicht anders, wenn ihm was an den Beschlüssen aus Berlin nicht passt. Allein die Tatsache, dass bei uns leider nur fünftrangige Sachbearbeiterchen als Buhmänner zur Verfügung stehen, heisst doch nicht, dass wir uns da zurück halten müssen.
Namen nennen, drauf zeigen, nur so können wir ein bisschen auf uns aufmerksam machen. Leute, die machen uns sonst dicht einfach nur, weil sie es nicht verstehen, weil sie es nicht nutzen und daher nicht brauchen, und daher denken: weg damit, bringt mir ja nichts. Da müssen wir reingrätschen wann immer es geht.
Ich geh jetzt fliegen nach Padborg, EKPB: kein Flugleiter, keine Öffnungszeiten (immer offen), ab dem kommenden WE wieder PCL (nachts Lichter selbst anmachen)
So muss es sein.
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Der Zweck heiligt nunmal nicht die Mittel.
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Haben die Piloten eigentlich nichts besseres zu bedenken , als ob man "Herr N." oder "H.Nüse" zitiert?
Völlig zu Recht wird die Verfügung von Herrn Andreas Nüse vom 23.02.2011 in Kopie beigefügt . Sie droht mit ganz erheblichen Rechtsfolgen.Richtig wäre, dagegen mit einer Feststellungsklage vorzugehen , damit diesem selbstherrlichen "Gesetzgeber" das Handwerk gelegt wird.
Hangelar wird seit vielen Jahren mit Klagen der Anwohner der umliegenden Orte überzogen. Die Tatsache , daß der Flugplatz schon Jahrzehnte existierte bevor die Häuslebauer dort einfielen , spielt eine Rolle insoweit , als es dann eine erhöhte Duldungspflicht für die mit dem Luftfahrbetrieb einhergehenden Belästigungen gibt. Herr Nüse darf sich mit den Beschwerden beschäftigen , die ihm die Politiker eingebrockt haben . Vielleicht -reine Spekulation! -gehört er aber zu jener Beamtengattung , die ohnehin jeden Individualverkehr im Keim ersticken möchte.
Auf der Webseite von Hangelar edkb.de findet man unter der Rubrik "Fluglärm Diskussion"die Informationen über die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Platzrunde , unter anderem die Sclußfolgerung von RA Barenberg:
"Die Motorplatzrunde, wie unter 2.2.1 aus NfL 37/2000 definiert, kann nur ein mögliches Hilfsmittel darstellen, unter welchen Kriterien eine Platzrunde eingerichtet werden soll, damit ein Pilot sich nicht nur orientieren, sondern sich bei ungefährer Einhaltung - Höhe und Richtung - auch auf eine Hindernisfreiheit verlassen kann, um so einen gefahrlosen Anflug durchzuführen. Die eingezeichneten Platzrunden sind somit Orientierungshilfen, sie haben keinen verbindlichen Charakter, sie stellen nur ein Hilfsmittel im Sinne des § 22 LuftVO, i.V.m. dem NfL 37/2000 dar. Sie sind somit ohne Bedeutung im Sinne des Gesetzes, da das Gesetz an sich den Inhalt der Platzrunde ausreichend regelt. Die Nichtbeachtung des Striches auf der Landkarte allein kann nicht Gegenstand eines Bußgeldverfahrens sein."
Wenn Herr Nüse nun meint , aus dieser klaren Rechtslage per ordre de mufti eine neue Vorschrift mit Strafandrohung machen zu können , sollte er mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belangt und entlassen werden.
Statt sich darüber auszulassen ob man den Namen nennen darf, sollte PuF ausdrücklich gelobt werden , diese Mißstände aufgedeckt und Roß und Reiter genannt zu haben
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Wenn Herr Nüse nun meint , aus dieser klaren Rechtslage per ordre de mufti eine neue Vorschrift mit Strafandrohung machen zu können , sollte er mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belangt und entlassen werden.
Vollste Zustimmung!
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Man kann durchaus das eine tun, ohne das andere zu lassen. Und in der Sache hart streiten, ohne in den persönlichen Angriff überzugehen. Ob das die Gegenseite auch so hält ist dabei völlig unerheblich. Im vorliegenden Fall kommt für mich noch hinzu, dass die Gegenseite auch gar nicht die Möglichkeit hat, persönlich zu reagieren, sondern nur in ihrer Eigenschaft als Amtsperson.
Und die Tatsache, dass jetzt hier Formfragen prötzlich den Thread dominieren unterstreicht ja wohl Guido's und meinen Punkt auch noch in instrumenteller Hinsicht.
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Aus meiner Sicht der Dinge finde ich das Wettangebot unangemessen, Sie wissen ja genau das man sich auf solch einen Quatsch nie und nimmer einlassen würde. Wir leben ja schließlich nicht einer Bananenrepublik. Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung versichern, das mir persönlich mindestens einer aus Düsseldorf persönlich bekannt ist, der es nicht nur fliegerich so richtig Drauf hat. Lassen Sie also besser mal die Bäume im Wald.
Fazit: "Gut gebrüllt Tiger!"
Viele Grüße UK
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Man kann durchaus das eine tun, ohne das andere zu lassen. Und in der Sache hart streiten, ohne in den persönlichen Angriff überzugehen. Ob das die Gegenseite auch so hält ist dabei völlig unerheblich. Im vorliegenden Fall kommt für mich noch hinzu, dass die Gegenseite auch gar nicht die Möglichkeit hat, persönlich zu reagieren, sondern nur in ihrer Eigenschaft als Amtsperson.
###-MYBR-###
Die Handlung einer Amtsperson ist meistens sogar sehr persönlich! Wenn ich zu einer Ordnungsstrafe verdonnert werde, zahlt die ja auch nicht die Solidargemeinschaft aller GA-Piloten. Insofern stimme ich Peter Wertz, Frank Thore Laufenberg und Jan Brill völlig zu: Roß und Reiter müssen genannt werden. Gerade Amtspersonen - es heißt ja nicht umsonst "Öffentlicher Dienst" - sollten jede ihrer Amtshandlungen zu jeder Zeit vor der Allgemeinheit plausibel rechtfertigen können. In diesem Fall hat Herr Nüse außerdem sogar explizit um Bekanntmachung in Pilotenkreisen gebeten.
Ich erinnere nur an den Fall von Herrn Hans-Jürgen Wegener, auch hier hat nur eine ad personam gerichtete AOPA-Klage zumindest Bewegung in eine offensichtliche Rechtsbeugung durch einen Öffentlich Bediensteten gebracht. Die zweifelsohne schutzwürdige Privatsphäre von Beamten endet für mich ganz klar dort, wo Kompetenzen überschritten oder nicht vorhandene Kompetenz angemaßt wird. Auch hoheitliche Tätigkeit im Auftrag einer Behörde entbindet nicht von persönlicher Verantwortlichkeit.
Auch von meiner Seite ganz klar: "Gut gebrüllt - Tiger!"
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Aber dann doch nochmal ganz konkret die Frage: Was sollen wir denn machen?
Sollen wir uns, wie die Anwohner, brav mit einem netten Brief beschweren und dezent drauf hinweisen, dass der Flughafen schon etwas länger dort ist und er dieses den Anwohnern mitteilen soll?
Letzendlich sollten wir ja tatsächlich etwas anderes tun als uns im Forum zu beschweren.
Da ich sicherlich nicht zu den Experten gehöre, die die Platzrunde so einhalten können, werde ich wohl einen freundlich formulierten Brief schicken.
Ich denke wir sollten uns bei Herrn Nüse genauso beschweren, wie die Anwohner. Beide Seiten haben ihr Recht.
In dieser Republik gewinnt immer noch der, der am lautesten schreit...
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Mal eine ganz blöde Frage. Ist es nicht im ureigensten Interesse des Platzbetreibers, das möglichst viele Flugbewegungen am Platz sind? Warum wehrt sich der Platzbetreiber nicht gegen so einen Unfug?
Ist der betreiber etwas das Luftamt? Wohl kaum.
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Aber dann doch nochmal ganz konkret die Frage: Was sollen wir denn machen?
In der Position eines Journalisten wie Herr Brill: Laut und deutlich und immer wieder auf solchen behördlichen Unfug hinweisen.
In der Position eines angezeigten Piloten: nicht zähneknirschend zahlen, wenn irgend möglich Zivilcourage zeigen und gerichtlich gegen die Behörde vorgehen. Ich denke, die meisten von uns hatten schon Kontakt zu Beamten wie Herrn Nüse, die ihre Bescheide am liebsten in der 1. Person Singular verfassen: "Ich lege grundsätzlich fest...", "Ich ordne mit sofortiger Wirkung an..." usw. Ein Behördenmitarbeiter legt einmal grundsätzlich gar nichts fest, er hat lediglich das auszuführen, was der Gesetzgeber festgelegt hat!
Die verfassungsmäßige Trennung von Legislative und Exekutive gerät nur leider allzu oft in Vergessenheit. Nette Briefe und freundliche Anrufe helfen da - traurig, aber wahr - eher selten weiter.
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Nochmal - der Artikel ist klasse, dem Inhalt nichts hinzuzufügen. Hätter Herr N nur Herr N geheissen, waere er fuer alle betroffenen weiterhin zu identifizieren (der brief haengt ja in edkb) aber alle sachfremden Internetnutzer, deren Intention wir naturgemaess nicht kennen koennen.
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Guggst'st mal hier:
https://www.ajs-luftrecht.de/Platzrunde.html
Wenn Herr Nüse sich den Abschnitt II mal genau durchliest, dann kann er sich jetzt schon auf near-misses oder gar Unfälle einstellen. Jede Rechtsschutzversicherung aber auch, denn die wird voraussichtlich bei einem Prozeß gegen OWI's kaum Verlust machen.
Interessant vor allem das Fazit am Schluß.
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Versteht er denn gar nichts?
Es geht darum , dem Gesetzgeber-Polizisten-Egomanen "Ich:Nüse" die Maske der Rechtmäßigkeit vom Gesicht zu reißen , damit die Fratze der exzessiven Anmaßung und Präpotenz zum Vorschein kommt.
Der oben eingefügte Brief dieses Herrn ist an alle Piloten gerichtet und völlig zu Recht ungeschwärzt abgelichtet. Statt mit unsinnigen Datenschutz-Bemerkungen PuF von hinten in die Hacken zu treten , wäre es besser , Herrn Nüse im WikiLeaks-Stil an seine e-mail
"andreas.nuese@brd.nrw.de"
jede Menge Eingaben zu schicken , damit schon deren Bearbeitung Herrn Nüse keine Zeit mehr läßt , weitere Erlasse und Strafen zu erfinden.
Zu Hangelar wird damit gedroht , ab Mai vom nahegelegenen Flughafen Köln-Bonn per Radar-Überwachung die Einhaltung der Platzrunde zu überprüfen. Schlimmer als dieser kostspielige Unfug , der mangels Rechtsgrundlage zu nichts führen wird , ist die Wirkung bei den Flugplatzgegnern : Die werden ermutigt , möglichst viele Lärm-Anzeigen zu erstatten , weil man damit die Bürokraten aufscheuchen kann. Letztendlich - wenn wieder Wahlen bevorstehen - wird der Platz geschlossen.Dann hat man erreicht , was man will :
die Grunstücke der ach so lärmgeplagten Häusle-Besitzer sind mehr wert und der VLP erlebt seinen 100. Geburtstag nicht mehr.
Tempelhof läßt grüßen!
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Herr Korndoerffer,
Ihre meinung schätze und verstehe, teile ich jedoch nicht. Ganz im Gegenteil. Herr Nüse spricht davon, dass ER ("ich") bestimmte Verfahren festlegt. Allein ER entscheidet, ob ggf. eine Anhörung/ Beratung mit dem Beschuldigten stattfindet. Ein Beamter, der solches äußert ist zwingend namentlich zu nennen, da er sich durch seine eigenmächtige Entscheidung zu verantworten hat.
Üblicherweise werden solche Entscheidungen im Benehmen mit dem Betreiber oder (ggf. den untergeordneten zuständigen Behörden) getroffen. Das ins Benehmen setzen erfordert keine Zustimmung der Angehörten, vermeidet aber grobe fachliche Fehler ohne die Zuständigkeit aufzuweichen.
"Hochachtungsvoll" =)
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